Geschichte der SGK Schutzgemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger

Die Schutzgemeinschaft ist eine gemeinnützige Organisation. Gegründet wurde die Schutzgemeinschaft schon im Jahre 1987, als eingetragener Verein ist sie seit 1998 beim Amtsgericht Charlottenburg registriert.
Unser Vorstand und die weiteren Mitarbeiter sind ehrenamtlich tätig.
Informationen über den Vorstand erhalten sie im Impressum.
Seit ihrer Gründung hat die Schutzgemeinschaft unzähligen Anlegern mit Rat und Tat beigestanden. Das sehen wir als unsere Aufgabe an. Wir wollen informieren, über die Initiatoren von Kapitalanlagen, über die Verwalter, über die finanzierenden Banken: also über alle Beteiligten auf der Verkäuferseite.
Wir wollen die Verbindung zwischen den einzelnen Anlegern herstellen. Viele sind allein und isoliert. Sie glauben, dass das nur ihnen passieren konnte, weil sie so leichtgläubig, ja, so dumm waren. Wir wissen es besser!
Wir wissen, dass es jedem passieren kann! Jeder kann ein Opfer eines raffinierten, unseriösen Anlageberaters sein, denn er schleicht sich in unser Vertrauen, gibt sich als unser Freund aus. Unsere Kaufentscheidung wird deshalb meist mit dem Bauch getroffen und nicht mit dem Verstand.
Wir wollen die geschädigten Anleger aus ihrer Isolation herausholen, ihnen das Gefühl geben, dass sie nicht allein sind. Denn weil die Anleger alle einzeln stehen und sich nicht zusammenschließen, haben die Verkäufer ein leichtes Spiel mit ihnen.
Unsere Informationen bekommen wir meistens von den Anlegern. Aus vielen Einzelinformationen versuchen wir, wie bei einem Mosaik, ein Gesamtbild herzustellen. Wir machen keine Rechtsberatung. Wir stellen aber unsere Informationen gegebenenfalls den Anwälten der Anleger zur Verfügung.
Seit einiger Zeit aber beschäftigen wir uns auch mit der Cyberkriminalität, die heute die Geisel des Anlagebetruges für viele tausend ahnungslose Anleger geworden ist. Im Internet werden Menschen durch Anzeigen auf betrügerische Webseiten gelockt. Dort werden sie von psychologisch gut geschulten „Beratern“ überredet, hohe Summen einzuzahlen. Geld soll zum Trading dienen, tatsächlich fließt es aber direkt in die Taschen der Anlagebetrüger. Viele dieser betrogenen Anleger glauben, dass eine Hilfe nicht möglich ist. Manche stellen Strafanzeige bei der Polizei. Das wird allerdings nicht viel bringen. Denn eine Strafanzeige dient ja vor allen Dingen der Bestrafung der Täter, aber nicht zur Wiederbeschaffung des Geldes.
Unsere Experten wissen aber trotzdem, welchen Weg sie gehen müssen, um das Geld wiederzubeschaffen.
Die Schutzgemeinschaft ist unabhängig und ausschließlich den Anlegern verpflichtet. Sie hat keine finanziellen Interessen, sondern lebt ausschließlich von Spenden und Beiträgen.
Wir wollen mit Rat und Tat helfen, Hilfe zur Selbsthilfe geben. Zunächst einmal den vielen hunderttausenden Geschädigten und Opfern des grauen Kapitalmarktes. Aber auch anderen Interessierten wollen wir aufzeigen, wie leicht man sich in den Fallstricken einer psychologisch geschickten (= manipulierten) Verkaufsstrategie verfangen kann. Jeder kann ein Opfer werden!