Warnliste! – Handelsplattform UAB „epayblock“ auf der Warnliste der LITAUISCHEN BANKENAUFSICHT „BANK OF LITHUANIA“

Bank-, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsgeschäfte dürfen grundsätzlich nicht ohne staatliche Erlaubnis betrieben werden. Finanzaufsichtsbehörden diverser Länder warnen vor unerlaubt tätigen Unternehmen und veröffentlichen auf Warnlisten gegen welche Unternehmen und Personen sie formell eingeschritten sind. Dazu gehört auch der Kampf gegen Marktmanipulation, Verletzungen der Prospektpflicht und Maßnahmen der Produktintervention. Hierzu werden diverse Investorenwarnungen und aktuelle Meldungen veröffentlicht. Die Schutzgemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger e.V. (SGK e.V.) informiert und hilft, damit Sie den Überblick behalten und erfahren, was Sie im Schadensfall als nächstes tun müssen. Handeln Sie schnell! Füllen Sie hierzu das Kontaktformular aus oder kontaktieren Sie uns gern per Telefon, Post oder E-Mail!

Warnung der LITAUISCHEN BANKENAUFSICHT „BANK OF LITHUANIA“ vom 23.11.2021:

Die LITAUISCHE BANKENAUFSICHT „BANK OF LITHUANIA“ hat am 23.11.2021 die Lizenz der UAB „epayblock“ widerrufen und die UAB „epayblock“ auf ihre Warnliste gesetzt: 

„Lizenz von UAB "epayblock" wegen grober Verstöße gegen die Geldwäschebestimmungen widerrufen

Die Bank of Lithuania erhielt Beschwerden und andere aufsichtsrelevante Informationen darüber, dass ein Teil der Kunden von UAB "epayblock" die Dienste des Unternehmens möglicherweise zu Betrugszwecken nutzt. Als Reaktion darauf leitete die Bank of Lithuania im Juli eine Untersuchung der Aktivitäten dieses E-Geld-Instituts ein. Vor Beginn der Untersuchung hatte die Bank of Lithuania eine gerichtliche Genehmigung eingeholt, um dem Institut vorübergehende Beschränkungen für die Erbringung von Dienstleistungen an seine Kunden - juristische Personen - aufzuerlegen.

Bei der Untersuchung wurden erhebliche systembedingte Verstöße festgestellt. Das Institut hat es versäumt, die Risiken seiner Kunden in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu ermitteln und fahrlässig bewertet. Das Verfahren zur Identifizierung der Kunden entsprach nicht den gesetzlichen Anforderungen, während Kunden mit höherem Risiko nicht den vorgeschriebenen zusätzlichen verstärkten Sorgfaltspflichten unterlagen. Das Institut ergriff keine ausreichenden Maßnahmen, um den Zweck und die Art der Geschäftsbeziehungen zu ermitteln sowie die tatsächlichen Aktivitäten seiner Kunden festzustellen, und überprüfte diese Informationen nicht anhand zuverlässiger und unabhängiger Quellen. Das Institut führte keine Überwachung der Kundentransaktionen durch. Die internen Kontrollverfahren waren unzureichend und gewährleisteten nicht die Unabhängigkeit der Compliance-Funktion von Geschäftsinteressen, während die für die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständigen Mitarbeiter des Instituts nicht über die erforderliche Qualifikation verfügten und nicht angemessen auf diese Arbeit vorbereitet waren.

Nach Bewertung der Schwere und Dauer der Verstöße sowie anderer Umstände hat die Bank of Lithuania der UAB "epayblock" die Lizenz entzogen, was bedeutet, dass das Institut nicht mehr berechtigt ist, Finanzdienstleistungen zu erbringen. Es muss die Gelder seiner Kunden auf persönliche Konten bei Banken oder anderen von ihnen angegebenen Kredit-, Zahlungs- oder E-Geld-Instituten innerhalb der in Rechtsakten festgelegten Fristen zurückzahlen.“

Dieser Entzug der Lizenz durch die LITAUISCHE BANKENAUFSICHT „BANK OF LITHUANIA“ sollte für jeden Anleger ein Alarmzeichen und daher eine Warnung sein!


Keine Erlaubnis der LITAUISCHEN BANKENAUFSICHT „BANK OF LITHUANIA“ 
In Litauen gibt es nach Entzug der Lizenz keine staatliche Regulierung und Autorisierung der UAB „epayblock“ durch die LITAUISCHE BANKENAUFSICHT „BANK OF LITHUANIA“.

Anlagebetrug? – Was Sie tun können, erfahren Sie in der Ersteinschätzung für Sie!
Haben Sie Geld über die Handelsplattform UAB „epayblock“ verloren? Dann sollten Sie schnell handeln und Ihre Ansprüche prüfen lassen! Lassen Sie sich gern von unseren Experten beraten! Schalten Sie als geschädigter Kapitalanleger gegebenenfalls danach einen Anwalt auf dem Gebiet des Anlegerschutzes ein. Das Ziel ist die Rückgewinnung des Geldes der Anleger! Um Rechtssicherheit zu erhalten, bieten wir Ihnen als geschädigtem Kapitalanleger an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist in Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben für Sie kostenlos. Sie erfahren, ob Sie Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie als geschädigter Kapitalanleger an der kostenlosen Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie bitte das Kontaktformular aus. Sie erhalten damit eine Entscheidungsgrundlage ohne Risiko!