Warnliste FMA! – Handelsplattformen SunMirror AG auf der Warnliste der Finanzmarktaufsicht in Österreich (FMA)
Bank-, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsgeschäfte dürfen grundsätzlich nicht ohne staatliche Erlaubnis betrieben werden. Finanzaufsichtsbehörden diverser Länder warnen vor unerlaubt tätigen Unternehmen und veröffentlichen auf Warnlisten gegen welche Unternehmen und Personen sie formell eingeschritten sind. Dazu gehört auch der Kampf gegen Marktmanipulation, Verletzungen der Prospektpflicht und Maßnahmen der Produktintervention. Hierzu werden diverse Investorenwarnungen und aktuelle Meldungen veröffentlicht. Die Schutzgemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger e.V. (SGK e.V.) informiert und hilft, damit Sie den Überblick behalten und erfahren, was Sie im Schadensfall als nächstes tun müssen. Handeln Sie schnell! Füllen Sie hierzu das Kontaktformular aus oder kontaktieren Sie uns gern per Telefon, Post oder E-Mail!
Investorenwarnung der FMA vom 07.12.2021:
Die Finanzmarktaufsicht in Österreich (FMA) hat die SunMirror AG am 07.12.2021 auf ihre Warnliste gesetzt:
„SunMirror AG (ISIN: CH0396131929) FMA rät zur Vorsicht bei Kaufempfehlungen für Aktien (…)
Nach Informationen der FMA werden derzeit die Aktien der SunMirror AG (ISIN: CH0396131929, Kürzel: ROR1) intensiv durch Börsenbriefe bzw. E-Mails zum Kauf empfohlen. Kursgewinne von über 100 % werden kolportiert.
Die FMA rät allen Anlegern, die in den Kaufempfehlungen gemachten Angaben mit Hilfe anderer Quellen sehr genau zu überprüfen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Anlegern die Aktien sehr offensiv zum Kauf empfohlen werden, die in Aussicht gestellten Gewinne extrem hoch sind und/oder Anleger unter Zeitdruck gesetzt werden.
Häufig dienen solche Börsenbriefe bzw. E-Mails lediglich dazu, Anleger zum Kauf von bestimmten Aktien zu verleiten, damit die Absender von steigenden Kursen dieser Aktien profitieren.
Die Aktien der Gesellschaft sind in Österreich an der Wiener Börse AG, im Amtlichen Handel, im Marktsegment standard market continuous zugelassen.
Weitere Informationen
Aktienempfehlungen seriös? Vorsicher vor Pump and Dump Marktmanipulation“
Diese Investorenwarnung der FMA sollte für jeden ein Alarmzeichen sein!
Keine Erlaubnis der Finanzmarktaufsicht in Österreich (FMA)
In Österreich gibt es keine staatliche Regulierung und Autorisierung der SunMirror AG durch die Finanzmarktaufsicht (FMA).
Anlagebetrug? – Was Sie tun können, erfahren Sie in der Ersteinschätzung für Sie!
Haben Sie Geld über die Handelsplattform SunMirror AG verloren? Dann sollten Sie schnell handeln und Ihre Ansprüche prüfen lassen! Lassen Sie sich gern von unseren Experten beraten! Schalten Sie als geschädigter Kapitalanleger gegebenenfalls danach einen Anwalt auf dem Gebiet des Anlegerschutzes ein. Das Ziel ist die Rückgewinnung des Geldes der Anleger! Um Rechtssicherheit zu erhalten, bieten wir Ihnen als geschädigtem Kapitalanleger an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist in Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben für Sie kostenlos. Sie erfahren, ob Sie Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie als geschädigter Kapitalanleger an der kostenlosen Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie bitte das Kontaktformular aus. Sie erhalten damit eine Entscheidungsgrundlage ohne Risiko!