CySEC warnt! – Handelsplattform MAXIGRID LTD auf der Warnliste der zypriotischen Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC)

Bank-, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsgeschäfte dürfen grundsätzlich nicht ohne staatliche Erlaubnis betrieben werden. Finanzaufsichtsbehörden diverser Länder warnen vor unerlaubt tätigen Unternehmen und veröffentlichen auf Warnlisten, gegen welche Unternehmen und Personen sie formell eingeschritten sind. Dazu gehört auch der Kampf gegen Marktmanipulation, Verletzungen der Prospektpflicht und Maßnahmen der Produktintervention. Hierzu werden diverse Warnungen und aktuelle Meldungen veröffentlicht. Die Schutzgemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger e.V. (SGK e.V.) informiert und hilft, damit Sie den Überblick behalten und erfahren, was Sie im Schadensfall als nächstes tun müssen. Handeln Sie schnell! Füllen Sie hierzu das Kontaktformular aus oder kontaktieren Sie uns gern per Telefon, Post oder E-Mail!

Warnung der CySEC vom 15.10.2021: 

Die Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC) hat die MAXIGRID LTD am 15.10.2021 auf ihre Warnliste gesetzt:

„15. Oktober 2021

CYSEC Entscheidung 

Datum der Bekanntmachung: 15.10.2021 Datum der Entscheidung der CySEC: 15.10.2021
Betreffend:             Maxigrid Ltd
Gesetzgebung:     Gesetz über Wertpapierdienstleistungen und -tätigkeiten und geregelte Märkte
Gegenstand:             Aussetzung der CIF-Lizenz
Gerichtliche Überprüfung:     Klicken Sie hier Urteil zur gerichtlichen Überprüfung: Klicken Sie hier

Die zyprische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde gibt bekannt, dass die Zulassung der zyprischen Investmentfirma Maxigrid Ltd ("das Unternehmen"), Nummer 145/11, in vollem Umfang ausgesetzt wird, gemäß Abschnitt 10(1) der Richtlinie DI87-05 für den Entzug und die Aussetzung der Zulassung ("DI87-05") in vollem Umfang ausgesetzt, da der Verdacht auf Verstöße gegen folgende Punkte besteht:

1.     Abschnitt 5(5) des Gesetzes über Wertpapierdienstleistungen, Anlagetätigkeiten und
geregelte Märkte von 2017 ("das Gesetz"), da die Gesellschaft offenbar Geschäfte tätigt und/oder sich an der Geschäfte zu tätigen und/oder die Durchführung von Geschäften zu erleichtern, die nicht in seiner Zulassung angegeben ist.

2.     Abschnitt 22(1) des Gesetzes, da die Gesellschaft die Zulassungsbedingungen in Abschnitt 9(2) nicht jederzeit zu erfüllen scheint. Zulassungsbedingungen in den Abschnitten 9(2) - Eignung der Mitglieder des Leitungsorgans, und 11(1)(b) - Eignung der Aktionäre - des Gesetzes nicht erfüllt.

Die oben genannte Entscheidung wurde getroffen, da die oben genannten angeblichen Verstöße Anlass zu Bedenken und Risiken in Bezug auf den Schutz der Kunden der Gesellschaft und/oder eine Gefahr für den ordnungsgemäßen Betrieb und die Integrität des Marktes darstellen.

Innerhalb eines (1) Monats muss das Unternehmen die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den den vorgenannten Bestimmungen nachzukommen.
Solange die Aussetzung der Zulassung in Kraft ist, wie in Abschnitt 9 der DI87-
05,:
1. Der Gesellschaft ist es nicht gestattet:
1.1 Wertpapierdienstleistungen/-tätigkeiten zu erbringen/auszuführen.
1.2 Geschäftsbeziehungen mit Personen einzugehen und neue Kunden anzunehmen.
1.3 Für sich selbst als Anbieter von Wertpapierdienstleistungen zu werben. 

2. Die Gesellschaft kann, sofern dies mit den Wünschen ihrer bestehenden Kunden vereinbar ist mit den nachstehenden Maßnahmen fortfahren, ohne dass diese Maßnahmen als Verstoß gegen Abschnitt 
7(a) der DI87-05 angesehen werden:
2.1. Alle eigenen Transaktionen und die ihrer Kunden, die ihr vorliegen, gemäß den 
       in Übereinstimmung mit den Kundenanweisungen.
2.2. Rückgabe aller Gelder und Finanzinstrumente, die ihren Kunden zuzurechnen sind.“

Diese Warnung der CySEC sollte für jeden ein Alarmzeichen sein! Hier der Link zum Urteil.

In Zypern gibt es keine staatliche Regulierung und Autorisierung der MAXIGRID LTD durch die Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC).

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