Warnliste BaFin! – Handelsplattform Revolut Ltd. auf der Warnliste der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Bank-, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsgeschäfte dürfen grundsätzlich nicht ohne staatliche Erlaubnis betrieben werden. Finanzaufsichtsbehörden diverser Länder warnen vor unerlaubt tätigen Unternehmen und veröffentlichen auf Warnlisten, gegen welche Unternehmen und Personen sie formell eingeschritten sind. Dazu gehört auch der Kampf gegen Marktmanipulation, Verletzungen der Prospektpflicht und Maßnahmen der Produktintervention. Hierzu werden diverse Warnungen und aktuelle Meldungen veröffentlicht. Die Schutzgemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger e.V. (SGK e.V.) informiert und hilft, damit Sie den Überblick behalten und erfahren, was Sie im Schadensfall als nächstes tun müssen. Handeln Sie schnell! Füllen Sie hierzu das Kontaktformular aus oder kontaktieren Sie uns gern per Telefon, Post oder E-Mail!
Warnung der BaFin vom 17.01.2022:
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Handelsplattform Revolut Ltd. am 17.01.2022 auf ihre Warnliste gesetzt:
„Warnung
BaFin warnt vor betrügerischen Auszahlungsangeboten der Revolut Ltd.Aktuell werden Verbraucherinnen und Verbraucher telefonisch und per E-Mail von unbekannten Personen kontaktiert, die sich als Mitarbeiter des Unternehmens „Revolut Ltd.“ ausgeben. Den Verbrauchern wird erklärt, dass für sie Guthaben bereitständen, beispielsweise Bitcoin, die man ihnen auszahlen wolle.
Die Betrüger behaupten wahrheitswidrig, dass sie von der BaFin beauftragt seien, Gelder an Geschädigte der betrügerisch agierenden Online-Plattform „XMarkets“ auszuzahlen. Die Kontaktierten werden zunächst aufgefordert, ihre persönlichen Daten anzugeben. In einem Fall gaben sich die Adressanten als „Alejandra Rodriguez“ aus und verwendeten die vermeintliche E-Mail-Adresse support@revolut-uk.de.
Vor der Online-Plattform XMarkets und ähnlichen betrügerischen Hilfsangeboten, die angeblich im Auftrag der BaFin ausgeführt werden, hat die Aufsicht bereits gewarnt.
Die BaFin beauftragt im Zusammenhang mit betrügerischen Online-Plattformen generell keine Dritten. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher äußerst vorsichtig sein, wenn ihnen Hilfsangebote im Auftrag oder Namen der BaFin unterbreitet werden. In der Regel haben die Betrüger das Ziel, an das Geld der Geschädigten zu gelangen, unter anderem, indem sie vorab zu leistende angebliche Gebühren oder die Preisgabe von persönlichen Daten verlangen.
Die BaFin empfiehlt allen Verbrauchern, die eine derartige Kontaktanfrage erhalten, sich keinesfalls darauf einzulassen und Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten. Wer Zweifel hat, kann sich auch an die BaFin selbst wenden.
Das Verbrauchertelefon ist kostenfrei unter der Telefonnummer 0800 2 100 500 zu erreichen.“
Diese Warnung der BaFin sollte für jeden ein Alarmzeichen sein! Was sollten betrogene Anleger schnell tun? Wie bekommt der Anleger sein Geld zurück und wer hilft Anlegern?
In Deutschland gibt es keine staatliche Regulierung und Autorisierung der Revolut Ltd. durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Wer in Deutschland Finanzdienstleistungen und Investmentgeschäfte erbringen möchte, benötigt dafür eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Geschäfte dieser Art zu tätigen, zu unterstützen oder zu ermöglichen, ist, auch grenzüberschreitend nach Deutschland hinein, ohne Erlaubnis untersagt. Firmen und Personen, die sich an unerlaubten Geschäften beteiligen, sind den Betroffenen zu Schadensersatz verpflichtet.
Anlagebetrug? – Was Sie tun können, erfahren Sie in der Ersteinschätzung für Sie!
Haben Sie Geld über die Handelsplattform Revolut Ltd. verloren? Dann sollten Sie schnell handeln und Ihre Ansprüche prüfen lassen! Lassen Sie sich gern von unseren Experten beraten! Schalten Sie als geschädigter Kapitalanleger gegebenenfalls danach einen Anwalt auf dem Gebiet des Anlegerschutzes ein. Das Ziel ist die Rückgewinnung des Geldes der Anleger! Um Rechtssicherheit zu erhalten, bieten wir Ihnen als geschädigtem Kapitalanleger an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist in Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben für Sie kostenlos. Sie erfahren, ob Sie Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie als geschädigter Kapitalanleger an der kostenlosen Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie bitte das Kontaktformular aus. Sie erhalten damit eine Entscheidungsgrundlage ohne Risiko! Anleger sollten sich grundsätzlich anhand der nationalen und internationalen Warnlisten der Finanzaufsichtsbehörden informieren, um Anlagebetrug zu vermeiden.