Warnliste FINMA! – Handelsplattform redpineinvest.com auf der Warnliste der schweizerischen Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA)

Bank-, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsgeschäfte dürfen grundsätzlich nicht ohne staatliche Erlaubnis betrieben werden. Finanzaufsichtsbehörden diverser Länder warnen vor unerlaubt tätigen Unternehmen und veröffentlichen auf Warnlisten, gegen welche Unternehmen und Personen sie formell eingeschritten sind. Dazu gehört auch der Kampf gegen Marktmanipulation, Verletzungen der Prospektpflicht und Maßnahmen der Produktintervention. Hierzu werden diverse Warnungen und aktuelle Meldungen veröffentlicht. Die Schutzgemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger e.V. (SGK e.V.) informiert und hilft, damit Sie den Überblick behalten und erfahren, was Sie im Schadensfall als nächstes tun müssen. Handeln Sie schnell! Füllen Sie hierzu das Kontaktformular aus oder kontaktieren Sie uns gern per Telefon, Post oder E-Mail!

Warnung der FINMA vom 19.01.2022: 

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat die Internetseite redpineinvest.com am 19.01.2022 auf ihre Warnliste gesetzt:
 

Diese Warnung der FINMA sollte für jeden ein Alarmzeichen sein! Was sollten betrogene Anleger schnell tun? Wie bekommt der Anleger sein Geld zurück und wer hilft Anlegern?


In der Schweiz gibt es keine staatliche Regulierung und Autorisierung der Redpine Capital Invest Limited durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA).

Anlagebetrug? – Was Sie tun können, erfahren Sie in der Ersteinschätzung für Sie!
Haben Sie Geld über die Handelsplattform redpineinvest.com verloren? Dann sollten Sie schnell handeln und Ihre Ansprüche prüfen lassen! Lassen Sie sich gern von unseren Experten beraten! Schalten Sie als geschädigter Kapitalanleger gegebenenfalls danach einen Anwalt auf dem Gebiet des Anlegerschutzes ein. Das Ziel ist die Rückgewinnung des Geldes der Anleger! Um Rechtssicherheit zu erhalten, bieten wir Ihnen als geschädigtem Kapitalanleger an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist in Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben für Sie kostenlos. Sie erfahren, ob Sie Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie als geschädigter Kapitalanleger an der kostenlosen Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie bitte das Kontaktformular aus. Sie erhalten damit eine Entscheidungsgrundlage ohne Risiko! Anleger sollten sich grundsätzlich anhand der nationalen und internationalen Warnlisten der Finanzaufsichtsbehörden informieren, um Anlagebetrug zu vermeiden.