Warnliste BaFin! – Handelsplattform Profitassist.io auf der Warnliste der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Bank-, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsgeschäfte dürfen grundsätzlich nicht ohne staatliche Erlaubnis betrieben werden. Finanzaufsichtsbehörden diverser Länder warnen vor unerlaubt tätigen Unternehmen und veröffentlichen auf Warnlisten, gegen welche Unternehmen und Personen sie formell eingeschritten sind. Dazu gehört auch der Kampf gegen Marktmanipulation, Verletzungen der Prospektpflicht und Maßnahmen der Produktintervention. Hierzu werden diverse Warnungen und aktuelle Meldungen veröffentlicht. Die Schutzgemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger e.V. (SGK e.V.) informiert und hilft, damit Sie den Überblick behalten und erfahren, was Sie im Schadensfall als nächstes tun müssen. Handeln Sie schnell! Füllen Sie hierzu das Kontaktformular aus oder kontaktieren Sie uns gern per Telefon, Post oder E-Mail!

Warnung der BaFin vom 29.04.2021 und zuletzt 11.01.2022: 

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Internetseite profitassist.io am 29.04.2021 und zuletzt 11.01.2022 auf ihre Warnliste gesetzt:

„Seabreeze Partners Ltd./Online-Handelsplattform profitassist.io: BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel

Die BaFin hat mit Bescheid vom 19. April 2021 gegenüber der Seabreeze Partners Ltd., Dominica, die sofortige Einstellung des unerlaubt erbrachten Eigenhandels angeordnet.

Das Unternehmen eröffnet auf seiner Handelsplattform profitassist.io Handelskonten für Kunden. Über die Konten sollen Devisen, Aktien, Indizes, Rohstoffe sowie Derivate, insbesondere CFD, gehandelt werden. Die Gesellschaft wird selbst Vertragspartner bei den Handelsaufträgen, die ihre Kunden über die Handelskonten erteilen und bietet zu diesem Zweck selbstgestellte Preise an.

Damit erbringt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c) Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Seabreeze Partners Ltd. nicht und handelt daher unerlaubt.

Aktualisierung (09.06.2021):

Nach Unterlagen, die der BaFin inzwischen vorliegen, werden Kunden der Handelsplattform nunmehr per E-Mail mit dem Betreff „Informationen zur Entschädigung von Betrugsopfern (Blockchain LTD)“ kontaktiert und zur Zahlung angeblicher Provisions- und Steuerforderungen aufgefordert. Die Mitteilungen stammen nicht wie behauptet von der britischen Entschädigungseinrichtung für Kunden von Finanzdienstleistungsunternehmen (Financial Services Compensation Scheme, FSCS), die mit dem Logo der FSCS versehenen Schreiben sind Fälschungen. Die BaFin stellt klar, dass die FSCS derartige Zahlungsaufforderungen nicht verschickt.

Aktualisierung (30.06.2021):
Aus zwischenzeitlich eingegangenen Hinweisen geht hervor, dass die Seabreeze Partners Ltd. nunmehr auch eine Online-Handelsplattform unter der Internetpräsenz maxiplus.trade betreibt. Die Untersagungsverfügung vom 19. April 2021 erstreckt sich auch auf diese Webseite und auf sämtliche etwaige weitere Webseiten, für die die Seabreeze Partners Ltd. zielgerichtet in Deutschland ansässige Anleger anspricht, um erlaubnispflichtige Dienstleistungen anzubieten.

Aktualisierung (09.08.2021):

Mittlerweile liegen der BaFin weitere Informationen vor, wonach die Seabreeze Partners Ltd. nunmehr auch die Online-Handelsplattform simpleway.trade unterlaubt betreibt.

Aktualisierung (07.10.2021):

Die BaFin hat nunmehr Kenntnis davon erlangt, dass Mitarbeiter der Plattform maxiplus.trade Interessenten eine gefälschte „Handelslizenz“ der BaFin zuleiten. Darin heißt es, dass eine „Lizenz zur Ausübung von Maklertätigkeiten“ zugunsten von „Maxis GBN erteilt“ worden sei. Die Aufsicht stellt klar, dass sie derartige Dokumente nicht ausstellt. Bereits am 15. September 2021 hat die BaFin auf ihrer Homepage vor diesen gefälschten Handelslizenzen gewarnt.

Aktualisierung (08.10.2021):

Der BaFin sind inzwischen weitere Hinweise zugetragen worden, denen zufolge die Seabreeze Partners Ltd. auch für die Online-Handelsplattform igfb.one verantwortlich ist.

Aktualisierung (19.11.2021):

Der BaFin ist bekannt geworden, dass Anlegern mutmaßlich im Zusammenhang mit der Online-Handelsplattform simpleway.trade ein gefälschter Ausdruck aus der Unternehmensdatenbank der BaFin zur Verfügung gestellt wird. Darin wird eine Notifizierung von „SimpleWay“ nach § 74 WpIG vorgetäuscht.

Aktualisierung (03.12.2021):

Die BaFin hat inzwischen festgestellt, dass die Seabreeze Partners Ltd. darüber hinaus verantwortlich ist für die Online-Handelsplattform winmarket.io. In diesem Zusammenhang hat die Aufsicht Kenntnis davon erlangt, dass Kundinnen und Kunden eine gefälschte Lizenz der britischen Finanzmarktaufsicht (Financial Conduct Authority – FCA) erhalten. Im Kopf dieses Dokuments erscheinen neben dem Logo der FCA auch die Logos der fscs (Financial Services Compensation Scheme) sowie der Bank of England. Dem Dokument zufolge ist einer Gesellschaft „Sapia Partners LLP (Also knows as Winmarket)“ eine Lizenz als internationaler Broker erteilt worden. Im weiteren Verlauf werden die Internetadresse der Plattform sowie eine Anschrift in Berlin genannt. Vor Ort lassen sich dort jedoch keine Anhaltspunkte auf die beteiligten Gesellschaften feststellen. Als „frühere Namen“ werden in dem Schriftstück GPIM, Vertem, Cogress und Lawson Conner genannt.

Aktualisierung (01.01.2022):
Nach Informationen, die der BaFin vorgelegt worden sind, betreibt die Seabreeze Partners Ltd. auch die Online-Handelsplattform tetra-invest.co.“

Diese Warnung der BaFin sollte für jeden ein Alarmzeichen sein! Was sollten betrogene Anleger schnell tun? Wie bekommt der Anleger sein Geld zurück und wer hilft Anlegern?

In Deutschland gibt es keine staatliche Regulierung und Autorisierung der Seabreeze Partners Ltd./Online-Handelsplattform profitassist.io durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Wer in Deutschland Finanzdienstleistungen und Investmentgeschäfte erbringen möchte, benötigt dafür eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Geschäfte dieser Art zu tätigen, zu unterstützen oder zu ermöglichen, ist, auch grenzüberschreitend nach Deutschland hinein, ohne Erlaubnis untersagt. Firmen und Personen, die sich an unerlaubten Geschäften beteiligen, sind den Betroffenen zu Schadensersatz verpflichtet.

Anlagebetrug? – Was Sie tun können, erfahren Sie in der Ersteinschätzung für Sie!
Haben Sie Geld über die Handelsplattform profitassist.io verloren? Dann sollten Sie schnell handeln und Ihre Ansprüche prüfen lassen! Lassen Sie sich gern von unseren Experten beraten! Schalten Sie als geschädigter Kapitalanleger gegebenenfalls danach einen Anwalt auf dem Gebiet des Anlegerschutzes ein. Das Ziel ist die Rückgewinnung des Geldes der Anleger! Um Rechtssicherheit zu erhalten, bieten wir Ihnen als geschädigtem Kapitalanleger an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist in Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben für Sie kostenlos. Sie erfahren, ob Sie Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie als geschädigter Kapitalanleger an der kostenlosen Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie bitte das Kontaktformular aus. Sie erhalten damit eine Entscheidungsgrundlage ohne Risiko! Anleger sollten sich grundsätzlich anhand der nationalen und internationalen Warnlisten der Finanzaufsichtsbehörden informieren, um Anlagebetrug zu vermeiden.