Warnliste BaFin! – Handelsplattform Marketbulls.co.uk auf der Warnliste der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Bank-, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsgeschäfte dürfen grundsätzlich nicht ohne staatliche Erlaubnis betrieben werden. Finanzaufsichtsbehörden diverser Länder warnen vor unerlaubt tätigen Unternehmen und veröffentlichen auf Warnlisten, gegen welche Unternehmen und Personen sie formell eingeschritten sind. Dazu gehört auch der Kampf gegen Marktmanipulation, Verletzungen der Prospektpflicht und Maßnahmen der Produktintervention. Hierzu werden diverse Warnungen und aktuelle Meldungen veröffentlicht. Die Schutzgemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger e.V. (SGK e.V.) informiert und hilft, damit Sie den Überblick behalten und erfahren, was Sie im Schadensfall als nächstes tun müssen. Handeln Sie schnell! Füllen Sie hierzu das Kontaktformular aus oder kontaktieren Sie uns gern per Telefon, Post oder E-Mail!

Warnung der BaFin vom 22.11.2021 und 10.01.2022: 

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Internetseite marketbulls.co.uk am 22.11.2021 und 10.01.2022 auf ihre Warnliste gesetzt:

„Handelsplattform marketbulls.co.uk: BaFin ermittelt gegen Webseitenbetreiber und warnt vor gefälschten BaFin-Schreiben

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die unbekannten Betreiber der inzwischen inaktiven Online-Handelsplattform marketbulls.co.uk keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzen. Das Betreiberunternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Webseite marketbulls.co.uk bis vor Kurzem unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten wurden. Zudem hat die Aufsicht Kenntnis davon erlangt, dass angebliche BaFin-Mitarbeiter im Rahmen der Geschäftsabwicklung telefonischen Kontakt mit Kundinnen und Kunden der Plattform aufgenommen haben. Anschließend haben diese ein gefälschtes BaFin-Schreiben erhalten, in dem über angebliche Zahlungseingänge in Kryptowährung auf einem Konto informiert wird. Der Adressat wird aufgefordert, einen bestimmten Betrag zur „Freischaltung des Geldes“ zu entrichten.

Die BaFin stellt klar, dass sie derartige Schreiben nicht versendet. Es handelt sich um einen Betrugsversuch. Der dargestellte Sachverhalt entbehrt darüber hinaus jeglicher realen wirtschaftlichen Grundlage.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

Aktualisierung (10.01.2022):

Der BaFin liegen inzwischen Informationen und Unterlagen vor, nach denen der Anbieter auch unter der Webseite mit der leicht abweichenden Schreibweise marketbull.co.uk aufgetreten ist. Diese Seite ist inzwischen ebenfalls nicht mehr aktiv. Den BaFin-Erkenntnissen zufolge ist die Gesellschaft Marketbull LTD mit vorgeblichem Geschäftssitz in London, Großbritannien, Betreiber der Seiten. Im Zusammenhang mit der Geschäftsabwicklung tritt zudem das Unternehmen Viamarket LTD, Adresse unbekannt, in Erscheinung.“

Diese Warnung der BaFin sollte für jeden ein Alarmzeichen sein! Was sollten betrogene Anleger schnell tun? Wie bekommt der Anleger sein Geld zurück und wer hilft Anlegern?

In Deutschland gibt es keine staatliche Regulierung und Autorisierung der Marketbulls.co.uk durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Wer in Deutschland Finanzdienstleistungen und Investmentgeschäfte erbringen möchte, benötigt dafür eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Geschäfte dieser Art zu tätigen, zu unterstützen oder zu ermöglichen, ist, auch grenzüberschreitend nach Deutschland hinein, ohne Erlaubnis untersagt. Firmen und Personen, die sich an unerlaubten Geschäften beteiligen, sind den Betroffenen zu Schadensersatz verpflichtet.

Anlagebetrug? – Was Sie tun können, erfahren Sie in der Ersteinschätzung für Sie!
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