Warnliste CSSF! – Handelsplattform Kpxinternationalholdings.com (Klon der KPX International Holdings S.à r.l.) auf der Warnliste der luxemburgischen Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF)
Bank-, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsgeschäfte dürfen grundsätzlich nicht ohne staatliche Erlaubnis betrieben werden. Finanzaufsichtsbehörden diverser Länder warnen vor unerlaubt tätigen Unternehmen und veröffentlichen auf Warnlisten, gegen welche Unternehmen und Personen sie formell eingeschritten sind. Dazu gehört auch der Kampf gegen Marktmanipulation, Verletzungen der Prospektpflicht und Maßnahmen der Produktintervention. Hierzu werden diverse Warnungen und aktuelle Meldungen veröffentlicht. Die Schutzgemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger e.V. (SGK e.V.) informiert und hilft, damit Sie den Überblick behalten und erfahren, was Sie im Schadensfall als nächstes tun müssen. Handeln Sie schnell! Füllen Sie hierzu das Kontaktformular aus oder kontaktieren Sie uns gern per Telefon, Post oder E-Mail!
Warnung der CSSF vom 06.01.2022:
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) hat die Internetseite Kpxinternationalholdings.com (Klon der KPX International Holdings S.à r.l.) am 06.01.2022 auf ihre Warnliste gesetzt:
„Warnung bezüglich der Internetseite www.kpxinternationalholdings.com
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Internetseite www.kpxinternationalholdings.com, auf welcher eine Gesellschaft unter missbräuchlicher Verwendung des Namens der Gesellschaft luxemburgischen Rechts KPX International Holdings S.à r.l. Wertpapierdienstleistungen anbietet.
Die CSSF weist darauf hin, dass die Gesellschaft, die sich auf dieser Internetseite als KPX International Holdings ausgibt, nicht von der CSSF überwacht wird und nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten.
Die CSSF weist darauf hin, dass die luxemburgische Gesellschaft KPX International Holdings S.à r.l. in keiner Verbindung zu der oben genannten Internetseite steht.“
Diese Warnung der CSSF sollte für jeden ein Alarmzeichen sein! Was sollten betrogene Anleger schnell tun? Wie bekommt der Anleger sein Geld zurück und wer hilft Anlegern?
In Luxemburg gibt es keine staatliche Regulierung und Autorisierung der kpxinternationalholdings.com (Klon der KPX International Holdings S.à r.l.) durch die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF).
Anlagebetrug? – Was Sie tun können, erfahren Sie in der Ersteinschätzung für Sie!
Haben Sie Geld über die Handelsplattform Kpxinternationalholdings.com (Klonfirma der KPX International Holdings S.à r.l.) verloren? Dann sollten Sie schnell handeln und Ihre Ansprüche prüfen lassen! Lassen Sie sich gern von unseren Experten beraten! Schalten Sie als geschädigter Kapitalanleger gegebenenfalls danach einen Anwalt auf dem Gebiet des Anlegerschutzes ein. Das Ziel ist die Rückgewinnung des Geldes der Anleger! Um Rechtssicherheit zu erhalten, bieten wir Ihnen als geschädigtem Kapitalanleger an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist in Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben für Sie kostenlos. Sie erfahren, ob Sie Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie als geschädigter Kapitalanleger an der kostenlosen Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie bitte das Kontaktformular aus. Sie erhalten damit eine Entscheidungsgrundlage ohne Risiko! Anleger sollten sich grundsätzlich anhand der nationalen und internationalen Warnlisten der Finanzaufsichtsbehörden informieren, um Anlagebetrug zu vermeiden.