Warnliste FMA! – Handelsplattform UAB „epayblock“ auf der Warnliste der FMA
Bank-, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsgeschäfte dürfen grundsätzlich nicht ohne staatliche Erlaubnis betrieben werden. Finanzaufsichtsbehörden diverser Länder warnen vor unerlaubt tätigen Unternehmen und veröffentlichen auf Warnlisten gegen welche Unternehmen und Personen sie formell eingeschritten sind. Dazu gehört auch der Kampf gegen Marktmanipulation, Verletzungen der Prospektpflicht und Maßnahmen der Produktintervention. Hierzu werden diverse Investorenwarnungen und aktuelle Meldungen veröffentlicht. Die Schutzgemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger e.V. (SGK e.V.) informiert und hilft, damit Sie den Überblick behalten und erfahren, was Sie im Schadensfall als nächstes tun müssen. Handeln Sie schnell! Füllen Sie hierzu das Kontaktformular aus oder kontaktieren Sie uns gern per Telefon, Post oder E-Mail!
Investorenwarnung der FMA vom 09.08.2021:
Die Finanzmarktaufsicht in Österreich (FMA) hat die UAB „epayblock“ am 09.08.2021 auf ihre Warnliste gesetzt:
„Vorübergehende Einschränkung der Erbringung von Dienstleistungen an juristische Personen durch die UAB „epayblock“
Die Bank of Lithuania als zuständige Aufsichtsbehörde in Litauen hat dem E-Geldinstitut UAB „epayblock“ vorübergehend eine Einschränkung über die Erbringung von Dienstleistungen einschließlich jener Aktivitäten im Rahmen des Passporting an juristische Personen verhängt. Die UAB „epayblock“ darf zudem keine Geschäfte mit neuen juristischen Personen eingehen.
Für Details wird auf die Public Note der Bank of Lithuania vom 06.08.2021 verwiesen.
Die Bank of Lithuania weist darauf hin, dass die Konzession der UAB „epayblock“ nicht ausgesetzt oder entzogen wurde. Die durch die Bank of Lithuania getroffene Einschränkung bleibt solange aufrecht, bis sie, basierend auf den Ergebnissen ihrer aktuellen Untersuchung, eine Entscheidung getroffen hat.
Die Erbringung von Dienstleistungen durch das E-Geldinstitut an natürliche Personen ist weiterhin erlaubt.“
Diese Investorenwarnung der FMA sollte für jeden ein Alarmzeichen sein!
Keine Erlaubnis der Finanzmarktaufsicht in Österreich (FMA)
In Österreich gibt es keine staatliche Regulierung und Autorisierung der UAB „epayblock“ durch die Finanzmarktaufsicht (FMA).
Anlagebetrug? – Was Sie tun können, erfahren Sie in der Ersteinschätzung für Sie!
Haben Sie Geld über die Handelsplattform UAB „epayblock“ verloren? Dann sollten Sie schnell handeln und Ihre Ansprüche prüfen lassen! Lassen Sie sich gern von unseren Experten beraten! Schalten Sie als geschädigter Kapitalanleger gegebenenfalls danach einen Anwalt auf dem Gebiet des Anlegerschutzes ein. Das Ziel ist die Rückgewinnung des Geldes der Anleger! Um Rechtssicherheit zu erhalten, bieten wir Ihnen als geschädigtem Kapitalanleger an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist in Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben für Sie kostenlos. Sie erfahren, ob Sie Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie als geschädigter Kapitalanleger an der kostenlosen Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie bitte das Kontaktformular aus. Sie erhalten damit eine Entscheidungsgrundlage ohne Risiko!