Warnliste FMA! – Handelsplattform Eurofnc.com auf der Warnliste der FMA
Bank-, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsgeschäfte dürfen grundsätzlich nicht ohne staatliche Erlaubnis betrieben werden. Finanzaufsichtsbehörden diverser Länder warnen vor unerlaubt tätigen Unternehmen und veröffentlichen auf Warnlisten gegen welche Unternehmen und Personen sie formell eingeschritten sind. Dazu gehört auch der Kampf gegen Marktmanipulation, Verletzungen der Prospektpflicht und Maßnahmen der Produktintervention. Hierzu werden diverse Investorenwarnungen und aktuelle Meldungen veröffentlicht. Die Schutzgemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger e.V. (SGK e.V.) informiert und hilft, damit Sie den Überblick behalten und erfahren, was Sie im Schadensfall als nächstes tun müssen. Handeln Sie schnell! Füllen Sie hierzu das Kontaktformular aus oder kontaktieren Sie uns gern per Telefon, Post oder E-Mail!
Investorenwarnung der FMA vom 03.12.2021:
Die Finanzmarktaufsicht in Österreich (FMA) hat die Internetseite Eurofnc.com am 03.12.2021 auf ihre Warnliste gesetzt:
„Achtung! Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit:
EURO FNC
mit angeblichem Sitz in
Paris
Web: www.eurofnc.com
E-Mail: contact@eurofnc.com; info@eurofnc.com
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, in Österreich konzessionspflichtige Bankgeschäfte zu erbringen sowie Vertragsversicherung zu betreiben. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Abschluss von Geldkreditverträgen und die gewerbliche Gewährung von Gelddarlehen (§ 1 Abs 1 Z 3 Bankwesengesetz) sowie der Betrieb der Vertragsversicherung (§ 6 Abs 1 Versicherungsaufsichtsgesetz 2016) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz sowie § 288 Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 und erfolgte am 03.12.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.“
Diese Investorenwarnung der FMA sollte für jeden ein Alarmzeichen sein!
Keine Erlaubnis der Finanzmarktaufsicht in Österreich (FMA)
In Österreich gibt es keine staatliche Regulierung und Autorisierung der EURO FNC durch die Finanzmarktaufsicht (FMA).
Anlagebetrug? – Was Sie tun können, erfahren Sie in der Ersteinschätzung für Sie!
Haben Sie Geld über die Handelsplattform Eurofnc.com verloren? Dann sollten Sie schnell handeln und Ihre Ansprüche prüfen lassen! Lassen Sie sich gern von unseren Experten beraten! Schalten Sie als geschädigter Kapitalanleger gegebenenfalls danach einen Anwalt auf dem Gebiet des Anlegerschutzes ein. Das Ziel ist die Rückgewinnung des Geldes der Anleger! Um Rechtssicherheit zu erhalten, bieten wir Ihnen als geschädigtem Kapitalanleger an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist in Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben für Sie kostenlos. Sie erfahren, ob Sie Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie als geschädigter Kapitalanleger an der kostenlosen Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie bitte das Kontaktformular aus. Sie erhalten damit eine Entscheidungsgrundlage ohne Risiko!