Warnliste BaFin! – Handelsplattformen Exa-pital-support.com, exa-pital-expert.com und exa-access.com (Klone der www.exapital.com bzw. eXapital Capital Advisors GmbH) auf der Warnliste der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Bank-, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsgeschäfte dürfen grundsätzlich nicht ohne staatliche Erlaubnis betrieben werden. Finanzaufsichtsbehörden diverser Länder warnen vor unerlaubt tätigen Unternehmen und veröffentlichen auf Warnlisten, gegen welche Unternehmen und Personen sie formell eingeschritten sind. Dazu gehört auch der Kampf gegen Marktmanipulation, Verletzungen der Prospektpflicht und Maßnahmen der Produktintervention. Hierzu werden diverse Warnungen und aktuelle Meldungen veröffentlicht. Die Schutzgemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger e.V. (SGK e.V.) informiert und hilft, damit Sie den Überblick behalten und erfahren, was Sie im Schadensfall als nächstes tun müssen. Handeln Sie schnell! Füllen Sie hierzu das Kontaktformular aus oder kontaktieren Sie uns gern per Telefon, Post oder E-Mail!

Warnung der BaFin vom 23.12.2021: 

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Internetseiten exa-pital-support.com, exa-pital-expert.com und exa-access.com (Klone der www.exapital.com bzw. eXapital Capital Advisors GmbH) am 23.12.2021 auf ihre Warnliste gesetzt:

„Identitätsmissbrauch: exa-pital-support.com, exa-pital-expert.com und exa-access.com

Die BaFin stellt gemäß § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Betreiber der Internetseiten exa-pital-support.com, exa-pital-expert.com und exa-access.com keine Erlaubnis der BaFin nach dem KWG oder nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzen. Sie werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die BaFin weist darauf hin, dass die Internetseiten exa-pital-support.com, exa-pital-expert.com und exa-access.com nicht dem von der BaFin beaufsichtigten Wertpapierinstitut eXapital Capital Advisors GmbH zuzurechnen sind. Es handelt sich hierbei um einen Identitätsmissbrauch durch unbekannte Täter. Die eXapital Capital Advisors GmbH tritt im Internet unter www.exapital.com auf.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG oder WpIG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.“

Diese Warnung der BaFin sollte für jeden ein Alarmzeichen sein! Was sollten betrogene Anleger schnell tun? Wie bekommt der Anleger sein Geld zurück und wer hilft Anlegern?

In Deutschland gibt es keine staatliche Regulierung und Autorisierung der Exa-pital-support.com, exa-pital-expert.com und exa-access.com (Klonfirmen) durch die BaFin. Wer in Deutschland Finanzdienstleistungen und Investmentgeschäfte erbringen möchte, benötigt dafür eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Geschäfte dieser Art zu tätigen, zu unterstützen oder zu ermöglichen, ist, auch grenzüberschreitend nach Deutschland hinein, ohne Erlaubnis untersagt. Firmen und Personen, die sich an unerlaubten Geschäften beteiligen, sind den Betroffenen zu Schadensersatz verpflichtet.

Anlagebetrug? – Was Sie tun können, erfahren Sie in der Ersteinschätzung für Sie!
Haben Sie Geld über die Handelsplattformen exa-pital-support.com, exa-pital-expert.com und exa-access.com (Klone der www.exapital.com bzw. eXapital Capital Advisors GmbH) verloren? Dann sollten Sie schnell handeln und Ihre Ansprüche prüfen lassen! Lassen Sie sich gern von unseren Experten beraten! Schalten Sie als geschädigter Kapitalanleger gegebenenfalls danach einen Anwalt auf dem Gebiet des Anlegerschutzes ein. Das Ziel ist die Rückgewinnung des Geldes der Anleger! Um Rechtssicherheit zu erhalten, bieten wir Ihnen als geschädigtem Kapitalanleger an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist in Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben für Sie kostenlos. Sie erfahren, ob Sie Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie als geschädigter Kapitalanleger an der kostenlosen Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie bitte das Kontaktformular aus. Sie erhalten damit eine Entscheidungsgrundlage ohne Risiko! Anleger sollten sich grundsätzlich anhand der nationalen- und internationalen Warnlisten der Finanzaufsichtsbehörden informieren, um Anlagebetrug zu vermeiden.