BaFin warnt! – Handelsplattform Thehyperfund.com auf der Warnliste der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Bank-, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsgeschäfte dürfen grundsätzlich nicht ohne staatliche Erlaubnis betrieben werden. Finanzaufsichtsbehörden diverser Länder warnen vor unerlaubt tätigen Unternehmen und veröffentlichen auf Warnlisten, gegen welche Unternehmen und Personen sie formell eingeschritten sind. Dazu gehört auch der Kampf gegen Marktmanipulation, Verletzungen der Prospektpflicht und Maßnahmen der Produktintervention. Hierzu werden diverse Warnungen und aktuelle Meldungen veröffentlicht. Die Schutzgemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger e.V. (SGK e.V.) informiert und hilft, damit Sie den Überblick behalten und erfahren, was Sie im Schadensfall als nächstes tun müssen. Handeln Sie schnell! Füllen Sie hierzu das Kontaktformular aus oder kontaktieren Sie uns gern per Telefon, Post oder E-Mail!

Warnung der BaFin vom 19.10.2021: 

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Internetseite Thehyperfund.com am 19.10.2021 auf ihre Warnliste gesetzt:

„thehyperfund.com - BaFin ermittelt gegen die HyperTech Group

Die BaFin stellt gemäß § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die HyperTech Group mit mutmaßlichen Sitzen in Hong Kong und Australien keine Erlaubnis der BaFin nach dem KWG oder nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Die HyperTech Group unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Aufgrund von der BaFin bekannt gewordenen Tatsachen besteht der Verdacht, dass die HyperTech Group mit dem Geschäftsmodell „HyperFund“ unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.“


Diese Warnung der BaFin sollte für jeden ein Alarmzeichen sein!

In Deutschland gibt es keine staatliche Regulierung und Autorisierung der HyperTech Group durch die BaFin.
Wer in Deutschland Finanzdienstleistungen und Investmentgeschäfte erbringen möchte, benötigt dafür eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Geschäfte dieser Art zu tätigen, zu unterstützen oder zu ermöglichen, ist, auch grenzüberschreitend nach Deutschland hinein, ohne Erlaubnis untersagt. Firmen und Personen, die sich an unerlaubten Geschäften beteiligen, sind den Betroffenen zu Schadensersatz verpflichtet.

Anlagebetrug? – Was Sie tun können, erfahren Sie in der Ersteinschätzung für Sie!
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