BaFin warnt! – Handelsplattform Terra-coins.co auf der Warnliste der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Bank-, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsgeschäfte dürfen grundsätzlich nicht ohne staatliche Erlaubnis betrieben werden. Finanzaufsichtsbehörden diverser Länder warnen vor unerlaubt tätigen Unternehmen und veröffentlichen auf Warnlisten, gegen welche Unternehmen und Personen sie formell eingeschritten sind. Dazu gehört auch der Kampf gegen Marktmanipulation, Verletzungen der Prospektpflicht und Maßnahmen der Produktintervention. Hierzu werden diverse Warnungen und aktuelle Meldungen veröffentlicht. Die Schutzgemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger e.V. (SGK e.V.) informiert und hilft, damit Sie den Überblick behalten und erfahren, was Sie im Schadensfall als nächstes tun müssen. Handeln Sie schnell! Füllen Sie hierzu das Kontaktformular aus oder kontaktieren Sie uns gern per Telefon, Post oder E-Mail!
Warnung der BaFin vom 10.11.2021:
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Internetseite Terra-coins.co am 10.11.2021 auf ihre Warnliste gesetzt:
„terra-coins.co: BaFin ermittelt gegen die Terra-Coins
Die BaFin stellt gemäß § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Terra-Coins keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Aufgrund der Inhalte ihrer Webseite terra-coins.co rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass die Terra-Coins unerlaubt Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland betreibt.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.“
Diese Warnung der BaFin sollte für jeden ein Alarmzeichen sein!
In Deutschland gibt es keine staatliche Regulierung und Autorisierung der Terra-Coins durch die BaFin. Wer in Deutschland Finanzdienstleistungen und Investmentgeschäfte erbringen möchte, benötigt dafür eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Geschäfte dieser Art zu tätigen, zu unterstützen oder zu ermöglichen, ist, auch grenzüberschreitend nach Deutschland hinein, ohne Erlaubnis untersagt. Firmen und Personen, die sich an unerlaubten Geschäften beteiligen, sind den Betroffenen zu Schadensersatz verpflichtet.
Anlagebetrug? – Was Sie tun können, erfahren Sie in der Ersteinschätzung für Sie!
Haben Sie Geld über die Handelsplattform Terra-coins.co verloren? Dann sollten Sie schnell handeln und Ihre Ansprüche prüfen lassen! Lassen Sie sich gern von unseren Experten beraten! Schalten Sie als geschädigter Kapitalanleger gegebenenfalls danach einen Anwalt auf dem Gebiet des Anlegerschutzes ein. Das Ziel ist die Rückgewinnung des Geldes der Anleger! Um Rechtssicherheit zu erhalten, bieten wir Ihnen als geschädigtem Kapitalanleger an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist in Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben für Sie kostenlos. Sie erfahren, ob Sie Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie als geschädigter Kapitalanleger an der kostenlosen Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie bitte das Kontaktformular aus. Sie erhalten damit eine Entscheidungsgrundlage ohne Risiko!