BaFin warnt! – Handelsplattform Stierinvest.de auf der Warnliste der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Bank-, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsgeschäfte dürfen grundsätzlich nicht ohne staatliche Erlaubnis betrieben werden. Finanzaufsichtsbehörden diverser Länder warnen vor unerlaubt tätigen Unternehmen und veröffentlichen auf Warnlisten, gegen welche Unternehmen und Personen sie formell eingeschritten sind. Dazu gehört auch der Kampf gegen Marktmanipulation, Verletzungen der Prospektpflicht und Maßnahmen der Produktintervention. Hierzu werden diverse Warnungen und aktuelle Meldungen veröffentlicht. Die Schutzgemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger e.V. (SGK e.V.) informiert und hilft, damit Sie den Überblick behalten und erfahren, was Sie im Schadensfall als nächstes tun müssen. Handeln Sie schnell! Füllen Sie hierzu das Kontaktformular aus oder kontaktieren Sie uns gern per Telefon, Post oder E-Mail!
Warnung der BaFin vom 18.11.2021:
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Internetseite stierinvest.de am 18.11.2021 auf ihre Warnliste gesetzt:
„Stier Invest GmbH: BaFin ermittelt wegen des Betreibens erlaubnispflichtiger Geschäfte
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Stier Invest GmbH, angeblicher Sitz Maintower, Neue Mainzer Straße 52-58, 60311 Frankfurt am Main, entgegen eigener Darstellung keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Stier Invest GmbH, die entgegen eigenen Angaben im Impressum ihrer Internetseite stierinvest.de nicht im Handelsregister eingetragen ist, nimmt unaufgefordert telefonischen Kontakt zu Verbraucherinnen und Verbrauchern auf, um ihnen unter anderem vorbörsliche Aktien der Daimler Truck AG anzubieten. Die Inhalte auf der Website rechtfertigen zudem die Annahme, dass weitere Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.
Unternehmen, die Verbrauchern Aktien anderer Unternehmen zum Kauf anbieten, benötigen hierfür eine Erlaubnis der BaFin. Dies gilt auch für vorbörsliche Aktien. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen über eine solche Erlaubnis verfügt, finden Sie in der Unternehmensdatenbank. Auch liegt der für ein solches öffentliches Angebot erforderliche Wertpapierprospekt nicht vor. Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.
Sowohl die Daimler AG als auch die BaFin weisen schon seit Ende August 2021 darauf hin, dass vorbörsliche Kaufangebote für Aktien der Daimler Truck Holding AG (DTHAG) unrechtmäßig sind und weder von der Daimler AG noch von Daimler Tochtergesellschaften stammen.
Vor einer Betrugsmasche, bei der zwar der Kaufpreis für die am Telefon angebotenen Aktien entgegengenommen, die Wertpapiere aber nie geliefert werden, wird schon seit mehreren Jahren gewarnt.“
Diese Warnung der BaFin sollte für jeden ein Alarmzeichen sein!
In Deutschland gibt es keine staatliche Regulierung und Autorisierung der Stier Invest GmbH durch die BaFin. Wer in Deutschland Finanzdienstleistungen und Investmentgeschäfte erbringen möchte, benötigt dafür eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Geschäfte dieser Art zu tätigen, zu unterstützen oder zu ermöglichen, ist, auch grenzüberschreitend nach Deutschland hinein, ohne Erlaubnis untersagt. Firmen und Personen, die sich an unerlaubten Geschäften beteiligen, sind den Betroffenen zu Schadensersatz verpflichtet.
Anlagebetrug? – Was Sie tun können, erfahren Sie in der Ersteinschätzung für Sie!
Haben Sie Geld über die Handelsplattform www.stierinvest.de verloren? Dann sollten Sie schnell handeln und Ihre Ansprüche prüfen lassen! Lassen Sie sich gern von unseren Experten beraten! Schalten Sie als geschädigter Kapitalanleger gegebenenfalls danach einen Anwalt auf dem Gebiet des Anlegerschutzes ein. Das Ziel ist die Rückgewinnung des Geldes der Anleger! Um Rechtssicherheit zu erhalten, bieten wir Ihnen als geschädigtem Kapitalanleger an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist in Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben für Sie kostenlos. Sie erfahren, ob Sie Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie als geschädigter Kapitalanleger an der kostenlosen Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie bitte das Kontaktformular aus. Sie erhalten damit eine Entscheidungsgrundlage ohne Risiko!