SGK e.V. informiert! - PAM Pazifik Asset Management auf der Warnliste der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Bank-, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsgeschäfte dürfen grundsätzlich nicht ohne staatliche Erlaubnis betrieben werden. Finanzaufsichtsbehörden diverser Länder warnen vor unerlaubt tätigen Unternehmen und veröffentlichen auf Warnlisten gegen welche Unternehmen und Personen sie formell eingeschritten sind. Dazu gehört auch der Kampf gegen Marktmanipulation, Verletzungen der Prospektpflicht und Maßnahmen der Produktintervention. Hierzu werden diverse Warnungen und aktuelle Meldungen veröffentlicht. Die Schutzgemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger e.V. (SGK e.V.) informiert und hilft, damit Sie den Überblick behalten und erfahren, was Sie im Schadensfall als nächstes tun müssen. Handeln Sie schnell! Füllen Sie hierzu das Kontaktformular aus oder kontaktieren Sie uns gern per Telefon, Post oder E-Mail!Bank-, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsgeschäfte dürfen grundsätzlich nicht ohne staatliche Erlaubnis betrieben werden. Finanzaufsichtsbehörden diverser Länder warnen vor unerlaubt tätigen Unternehmen und veröffentlichen auf Warnlisten gegen welche Unternehmen und Personen sie formell eingeschritten sind. Dazu gehört auch der Kampf gegen Marktmanipulation, Verletzungen der Prospektpflicht und Maßnahmen der Produktintervention. Hierzu werden diverse Warnungen und aktuelle Meldungen veröffentlicht. Die Schutzgemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger e.V. (SGK e.V.) informiert und hilft, damit Sie den Überblick behalten und erfahren, was Sie im Schadensfall als nächstes tun müssen. Handeln Sie schnell! Füllen Sie hierzu das Kontaktformular aus oder kontaktieren Sie uns gern per Telefon, Post oder E-Mail!V. informiert! - PAM Pazifik Asset Management auf der Warnliste der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Warnung der BaFin vom 30.08.2021:
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat PAM Pazifik Asset Management am 30.08.2021 auf ihre Warnliste gesetzt:
„PAM Pazifik Asset Management: BaFin ermittelt wegen des Anbietens von Aktien und des Betreibens der Handelsplattform www.pamtrade24.com
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die unbekannten Betreiber einer Handelsplattform für CfDs (Contracts for Difference) unter www.pamtrade24.com, angeblicher Sitz Rupert-Mayer-Straße 44, 81379 München, und Potsdamer Platz 10, 10785 Berlin, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzen. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die unbekannten Betreiber der Handelsplattform treten unter der Bezeichnung „PAM Pazifik Asset Management“ auf. Auf ihrem Geschäftspapier verwenden sie die Firma „Pazifik Invest & Immobilien AG“. Sowohl die hier angegebene Anschrift in München als auch die genannte Handelsregisternummer gehören zu einer bereits seit Ende 2019 aus dem Handelsregister gelöschten Gesellschaft.
Mitarbeiter der „PAM Pazifik Asset Management“ nehmen unaufgefordert telefonisch Kontakt zu Verbrauchern und Verbraucherinnen auf, um ihnen Aktien bekannter Unternehmen zum Kauf anzubieten und/oder sie zu einer Investition in Finanzinstrumente wie CfDs über die Handelsplattform www.pamtrade24.com zu überreden.“
Diese Warnung der BaFin sollte für jeden Kapitalanleger ein Alarmzeichen sein!
Keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)!
In Deutschland gibt es keine staatliche Regulierung und Autorisierung von PAM Pazifik Asset Management durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Wer in Deutschland Finanzdienstleistungen und Investmentgeschäfte erbringen möchte, benötigt dafür eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Geschäfte dieser Art zu tätigen, zu unterstützen oder zu ermöglichen, ist, auch grenzüberschreitend nach Deutschland hinein, ohne Erlaubnis untersagt. Firmen und Personen, die sich an unerlaubten Geschäften beteiligen, sind den Betroffenen zu Schadensersatz verpflichtet.
Anlagebetrug? – Was Sie tun können, erfahren Sie in der Ersteinschätzung für Sie!
Haben Sie als Kapitalanleger Ihr angelegtes Geld über die Handelsplattform www.pamtrade24 verloren? Dann sollten Sie schnell handeln und Ihre Ansprüche prüfen lassen! Lassen Sie sich gern von unseren Experten beraten! Schalten Sie als geschädigter Kapitalanleger gegebenenfalls danach einen Anwalt auf dem Gebiet des Anlegerschutzes ein. Das Ziel ist die Rückgewinnung des Geldes der Anleger! Um Rechtssicherheit zu erhalten, bieten wir Ihnen als geschädigtem Kapitalanleger an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist in Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben für Sie kostenlos. Sie erfahren, ob Sie Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie als geschädigter Kapitalanleger an der kostenlosen Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie bitte das Kontaktformular aus. Sie erhalten damit eine Entscheidungsgrundlage ohne Risiko!