BaFin warnt! – Handelsplattform cohen-investment.ag auf der Warnliste der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Bank-, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsgeschäfte dürfen grundsätzlich nicht ohne staatliche Erlaubnis betrieben werden. Finanzaufsichtsbehörden diverser Länder warnen vor unerlaubt tätigen Unternehmen und veröffentlichen auf Warnlisten, gegen welche Unternehmen und Personen sie formell eingeschritten sind. Dazu gehört auch der Kampf gegen Marktmanipulation, Verletzungen der Prospektpflicht und Maßnahmen der Produktintervention. Hierzu werden diverse Warnungen und aktuelle Meldungen veröffentlicht. Die Schutzgemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger e.V. (SGK e.V.) informiert und hilft, damit Sie den Überblick behalten und erfahren, was Sie im Schadensfall als nächstes tun müssen. Handeln Sie schnell! Füllen Sie hierzu das Kontaktformular aus oder kontaktieren Sie uns gern per Telefon, Post oder E-Mail!

Warnung der BaFin vom 28.10.2021: 

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Internetseite cohen-investment.ag am 28.10.2021 auf ihre Warnliste gesetzt:

„Cohen Investment AG: BaFin ermittelt wegen des Betreibens erlaubnispflichtiger Geschäfte

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Cohen Investment AG, angeblicher Sitz in der Grafenberger Allee 277-287, 40237 Düsseldorf, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Entgegen eigener Darstellung wird das Unternehmen nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Cohen Investment AG nimmt unaufgefordert telefonischen Kontakt zu Verbraucherinnen und Verbrauchern auf, um ihnen unter anderem Festgeldanlagen anzubieten. Die Inhalte auf der Website cohen-investment.ag rechtfertigen zudem die Annahme, dass weitere Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.

Unter dem Menüpunkt „AGB’s“ wird unter der Überschrift „AGB’S FÜR DAS EINLAGENGESCHÄFT“ der Eindruck erweckt, die Cohen Investment AG werde von der BaFin beaufsichtigt. Dies trifft nicht zu.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin hat Informationen zusammengestellt, die Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen können, unseriöse Anbieter von Geldanlagen zu erkennen.“


Diese Warnung der BaFin sollte für jeden ein Alarmzeichen sein!

In Deutschland gibt es keine staatliche Regulierung und Autorisierung der Cohen Investment AG durch die BaFin. Wer in Deutschland Finanzdienstleistungen und Investmentgeschäfte erbringen möchte, benötigt dafür eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Geschäfte dieser Art zu tätigen, zu unterstützen oder zu ermöglichen, ist, auch grenzüberschreitend nach Deutschland hinein, ohne Erlaubnis untersagt. Firmen und Personen, die sich an unerlaubten Geschäften beteiligen, sind den Betroffenen zu Schadensersatz verpflichtet.

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