BaFin warnt! – Handelsplattform Assetshaus.com auf der Warnliste der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Bank-, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsgeschäfte dürfen grundsätzlich nicht ohne staatliche Erlaubnis betrieben werden. Finanzaufsichtsbehörden diverser Länder warnen vor unerlaubt tätigen Unternehmen und veröffentlichen auf Warnlisten, gegen welche Unternehmen und Personen sie formell eingeschritten sind. Dazu gehört auch der Kampf gegen Marktmanipulation, Verletzungen der Prospektpflicht und Maßnahmen der Produktintervention. Hierzu werden diverse Warnungen und aktuelle Meldungen veröffentlicht. Die Schutzgemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger e.V. (SGK e.V.) informiert und hilft, damit Sie den Überblick behalten und erfahren, was Sie im Schadensfall als nächstes tun müssen. Handeln Sie schnell! Füllen Sie hierzu das Kontaktformular aus oder kontaktieren Sie uns gern per Telefon, Post oder E-Mail!

Warnung der BaFin vom 16.11.2021: 

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Internetseite Assetshaus.com am 16.11.2021 auf ihre Warnliste gesetzt:

„Handelsplattform assetshaus.com: BaFin ermittelt gegen die Teredo Group Ltd; BaFin warnt: unbekannte Unternehmen treten unter der Bezeichnung "Sparkasse" auf

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Teredo Group Ltd, St. Vincent und die Grenadinen, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Inhalte der von Teredo Group Ltd betriebenen Webseite assets-haus.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.

Die Verantwortlichkeit der Teredo Group Ltd geht nur aus der englisch-sprachigen Variante der Seite hervor. Darüber hinaus wird für den Anbieter eine weitere Geschäftsanschrift in Manchester, Vereinigtes Königreich, genannt.

Im Zusammenhang mit der Geschäftsabwicklung der Plattform sind bislang unbekannte Personen/Unternehmen, die nicht Mitglied der Spar-kassen-Finanzgruppe sind, unter der Bezeichnung „Sparkasse“ an Kunden herangetreten. Die Täter treten dabei als „Sparkasse Support Team“ oder als „Sparkasse Großbritannien“ auf. Dabei wird auch das Sparkassen-Logo verwendet. Die BaFin stellt klar, dass es sich dabei um eine unbefugte Aneignung sowohl des Begriffs als auch des Logos handelt; es ist von einem betrügerischen Hintergrund auszugehen. Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.“

Diese Warnung der BaFin sollte für jeden ein Alarmzeichen sein!

In Deutschland gibt es keine staatliche Regulierung und Autorisierung der Teredo Group Ltd durch die BaFin. Wer in Deutschland Finanzdienstleistungen und Investmentgeschäfte erbringen möchte, benötigt dafür eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Geschäfte dieser Art zu tätigen, zu unterstützen oder zu ermöglichen, ist, auch grenzüberschreitend nach Deutschland hinein, ohne Erlaubnis untersagt. Firmen und Personen, die sich an unerlaubten Geschäften beteiligen, sind den Betroffenen zu Schadensersatz verpflichtet.

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