Warnliste BaFin! – Handelsplattform Assetshaus.com auf der Warnliste der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Bank-, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsgeschäfte dürfen grundsätzlich nicht ohne staatliche Erlaubnis betrieben werden. Finanzaufsichtsbehörden diverser Länder warnen vor unerlaubt tätigen Unternehmen und veröffentlichen auf Warnlisten, gegen welche Unternehmen und Personen sie formell eingeschritten sind. Dazu gehört auch der Kampf gegen Marktmanipulation, Verletzungen der Prospektpflicht und Maßnahmen der Produktintervention. Hierzu werden diverse Warnungen und aktuelle Meldungen veröffentlicht. Die Schutzgemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger e.V. (SGK e.V.) informiert und hilft, damit Sie den Überblick behalten und erfahren, was Sie im Schadensfall als nächstes tun müssen. Handeln Sie schnell! Füllen Sie hierzu das Kontaktformular aus oder kontaktieren Sie uns gern per Telefon, Post oder E-Mail!
Warnung der BaFin vom 26.11.2021:
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Internetseite assetshaus.com am 26.11.2021 auf ihre Warnliste gesetzt:
„Handelsplattform assetshaus.com: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelt gegen Teredo Group Ltd und warnt davor, dass unbekannte Unternehmen unter dem Namen "Sparkasse" auftreten
Die BaFin stellt klar, dass die Teredo Group Ltd of St. Vincent and the Grenadines gemäß § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin kontrolliert.
Die Inhalte der von der Teredo Group Ltd. betriebenen Website assetshaus.com sowie die der BaFin vorliegenden Informationen und Unterlagen begründen die Vermutung, dass das Unternehmen in Deutschland unerlaubt Bank- oder Finanzdienstleistungen anbietet.
Die Haftung der Teredo Group Ltd bezieht sich ausschließlich auf die englische Version der Website. Außerdem wird ein zweiter Sitz des Anbieters in Manchester (Großbritannien) genannt.
Was die Aktivitäten der Plattform betrifft, so wenden sich bisher unbekannte Personen/Unternehmen, die nicht zur Sparkassen-Finanzgruppe gehören, unter dem Namen "Sparkasse" an die Kunden. Die Täter präsentieren sich als Serviceteam der Sparkassen oder als britische Sparkasse. Darüber hinaus verwenden sie das Logo der deutschen Sparkassen. Die BaFin stellt klar, dass es sich hierbei um eine unbefugte Verwendung des Namens und des Logos handelt und daher von betrügerischen Absichten auszugehen ist.
Anbieter von gewerblichen Tätigkeiten oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Zulassung nach dem deutschen Kreditwesengesetz. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Genehmigung. Um herauszufinden, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, sollten Sie diese Information in der BaFin-Unternehmensdatenbank überprüfen.
Um Betrug vorzubeugen, empfehlen die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter (LKA), vor der Geldanlage im Internet äußerste Vorsicht walten zu lassen und gründliche Recherchen anzustellen.“
Diese Warnung der BaFin sollte für jeden ein Alarmzeichen sein!
In Deutschland gibt es keine staatliche Regulierung und Autorisierung der Teredo Group Ltd durch die BaFin. Wer in Deutschland Finanzdienstleistungen und Investmentgeschäfte erbringen möchte, benötigt dafür eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Geschäfte dieser Art zu tätigen, zu unterstützen oder zu ermöglichen, ist, auch grenzüberschreitend nach Deutschland hinein, ohne Erlaubnis untersagt. Firmen und Personen, die sich an unerlaubten Geschäften beteiligen, sind den Betroffenen zu Schadensersatz verpflichtet.
Anlagebetrug? – Was Sie tun können, erfahren Sie in der Ersteinschätzung für Sie!
Haben Sie Geld über die Handelsplattform www.assetshaus.com verloren? Dann sollten Sie schnell handeln und Ihre Ansprüche prüfen lassen! Lassen Sie sich gern von unseren Experten beraten! Schalten Sie als geschädigter Kapitalanleger gegebenenfalls danach einen Anwalt auf dem Gebiet des Anlegerschutzes ein. Das Ziel ist die Rückgewinnung des Geldes der Anleger! Um Rechtssicherheit zu erhalten, bieten wir Ihnen als geschädigtem Kapitalanleger an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist in Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben für Sie kostenlos. Sie erfahren, ob Sie Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie als geschädigter Kapitalanleger an der kostenlosen Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie bitte das Kontaktformular aus. Sie erhalten damit eine Entscheidungsgrundlage ohne Risiko!