SGK e.V. informiert! – BaFin ermittelt gegen Online-Handelsplattform primecryptocapital.com und setzt diese auf die Warnliste der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Bank-, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsgeschäfte dürfen grundsätzlich nicht ohne staatliche Erlaubnis betrieben werden. Finanzaufsichtsbehörden diverser Länder warnen vor unerlaubt tätigen Unternehmen und veröffentlichen auf Warnlisten gegen welche Unternehmen und Personen sie formell eingeschritten sind. Dazu gehört auch der Kampf gegen Marktmanipulation, Verletzungen der Prospektpflicht und Maßnahmen der Produktintervention. Hierzu werden diverse Warnungen und aktuelle Meldungen veröffentlicht. Die Schutzgemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger e.V. (SGK e.V.) informiert und hilft, damit Sie den Überblick behalten und erfahren, was Sie im Schadensfall als nächstes tun müssen. Handeln Sie schnell! Füllen Sie hierzu das Kontaktformular aus oder kontaktieren Sie uns gern per Telefon, Post oder E-Mail!

Warnung der BaFin vom 24.09.2021:

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat primecryptocapital.com am 24.09.2021 auf die Warnliste gesetzt und ermittelt wegen des Betreibens erlaubnispflichtiger Geschäfte:

„primecryptocapital.com: BaFin ermittelt gegen Online-Handelsplattform

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Online-Handelsplattform primecryptocapital.com keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Inhalte der Webseite primecryptocapital.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Ein Impressum ist auf der Website nicht vorhanden. Anderweitige Angaben zu dem Geschäftssitz lassen sich dort ebenso wenig entnehmen. Den Geschäftsbedingungen zufolge soll estnisches Recht Anwendung finden. Der Anbieter bezeichnet sich auf der Homepage selbst teilweise als „PrimecryptoCapital“, teilweise als „BancDeLuxembourg“. In den Geschäftsbedingungen wird darauf verwiesen, dass die „Banc de PrimecryptoCapital (…) unter dem Dach der Tradestone Ltd. mit der Lizenznummer 331/17 betrieben“ werde.

Der BaFin liegen keine Hinweise auf eine tatsächliche Zusammenarbeit der Plattform mit dem von der zypriotischen Finanzmarktaufsicht CySEC (Cyprus Securities and Exchange Commission) lizenzierten Unternehmen Tradestone Ltd., Limassol, vor.“

Diese Warnung der BaFin sollte für jeden ein Alarmzeichen sein!

Keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)!
In Deutschland gibt es keine staatliche Regulierung und Autorisierung für die Betreiber der Online-Handelsplattform primecryptocapital.com durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Wer in Deutschland Finanzdienstleistungen und Investmentgeschäfte erbringen möchte, benötigt dafür eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Geschäfte dieser Art zu tätigen, zu unterstützen oder zu ermöglichen, ist, auch grenzüberschreitend nach Deutschland hinein, ohne Erlaubnis untersagt. Firmen und Personen, die sich an unerlaubten Geschäften beteiligen, sind den Betroffenen zu Schadensersatz verpflichtet.

Anlagebetrug? – Was Sie tun können, erfahren Sie in der Ersteinschätzung für Sie!
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