SGK e.V. informiert! – Online-Handelsplattform Brokerxp.com auf der Warnliste der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Bank-, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsgeschäfte dürfen grundsätzlich nicht ohne staatliche Erlaubnis betrieben werden. Finanzaufsichtsbehörden diverser Länder warnen vor unerlaubt tätigen Unternehmen und veröffentlichen auf Warnlisten gegen welche Unternehmen und Personen sie formell eingeschritten sind. Dazu gehört auch der Kampf gegen Marktmanipulation, Verletzungen der Prospektpflicht und Maßnahmen der Produktintervention. Hierzu werden diverse Warnungen und aktuelle Meldungen veröffentlicht. Die Schutzgemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger e.V. (SGK e.V.) informiert und hilft, damit Sie den Überblick behalten und erfahren, was Sie im Schadensfall als nächstes tun müssen. Handeln Sie schnell! Füllen Sie hierzu das Kontaktformular aus oder kontaktieren Sie uns gern per Telefon, Post oder E-Mail!

Warnung der BaFin vom 07.09.2021:

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Online-Handelsplattform Brokerxp.com und die Betreiberfirma der Webseite am 07.09.2021 auf ihre Warnliste gesetzt:

„Brokerxp.com: BaFin ermittelt gegen Online-Handelsplattform

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Webseite brokerxp.com keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Inhalte der Internetseite brokerxp.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Betreibergesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet. Ein Impressum ist auf der Website nicht vorhanden. Ebenso wenig lassen sich dort sonstige Anhaltspunkte auf den (vollständigen) Namen des Betreibers oder seinen Geschäftssitz finden. Kunden wurde als angebliche Postanschrift die Friedrichstraße 95 in 10117 Berlin genannt. Aus Hinweisen, die der BaFin von dritter Seite vorliegen, geht hervor, dass die Plattform brokerxp.com von dem Unternehmen M&A Mergers and Acquisitions Consultancy LP Agent betrieben wird. Es werden in diesem Zusammenhang Geschäftsadressen in Großbritannien, Ungarn und Litauen aufgeführt.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche, um Betrug zu vermeiden. Die BaFin hat bereits mehrfach vor betrügerischen Aktivitäten von internationalen Handelsplattformen gewarnt, unter anderem im August und Dezember 2018 sowie im Mai 2020.“

Diese Warnung der BaFin sollte für jeden Kapitalanleger ein Alarmzeichen sein!

Keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)!
In Deutschland gibt es keine staatliche Regulierung und Autorisierung der Online-Handelsplattform Brokerxp.com durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Wer in Deutschland Finanzdienstleistungen und Investmentgeschäfte erbringen möchte, benötigt dafür eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Geschäfte dieser Art zu tätigen, zu unterstützen oder zu ermöglichen, ist, auch grenzüberschreitend nach Deutschland hinein, ohne Erlaubnis untersagt.Firmen und Personen, die sich an unerlaubten Geschäften beteiligen, sind den Betroffenen zu Schadensersatz verpflichtet.

Anlagebetrug? – Was Sie tun können, erfahren Sie in der Ersteinschätzung für Sie!
Haben Sie als Kapitalanleger Ihr angelegtes Geld durch die Online-Handelsplattform Brokerxp.com verloren? Dann sollten Sie schnell handeln und Ihre Ansprüche prüfen lassen! Lassen Sie sich gern von unseren Experten beraten! Schalten Sie als geschädigter Kapitalanleger gegebenenfalls danach einen Anwalt auf dem Gebiet des Anlegerschutzes ein. Das Ziel ist die Rückgewinnung des Geldes der Anleger! Um Rechtssicherheit zu erhalten, bieten wir Ihnen als geschädigtem Kapitalanleger an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist in Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben für Sie kostenlos. Sie erfahren, ob Sie Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie als geschädigter Kapitalanleger an der kostenlosen Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie bitte das Kontaktformular aus. Sie erhalten damit eine Entscheidungsgrundlage ohne Risiko!