Warnliste AFM! – Handelsplattform grinta-invest.com auf der Warnliste der Dutch Authority for the Financial Markets (AFM)
Bank-, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsgeschäfte dürfen grundsätzlich nicht ohne staatliche Erlaubnis betrieben werden. Finanzaufsichtsbehörden diverser Länder warnen vor unerlaubt tätigen Unternehmen und veröffentlichen auf Warnlisten, gegen welche Unternehmen und Personen sie formell eingeschritten sind. Dazu gehört auch der Kampf gegen Marktmanipulation, Verletzungen der Prospektpflicht und Maßnahmen der Produktintervention. Hierzu werden diverse Warnungen und aktuelle Meldungen veröffentlicht. Die Schutzgemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger e.V. (SGK e.V.) informiert und hilft, damit Sie den Überblick behalten und erfahren, was Sie im Schadensfall als nächstes tun müssen. Handeln Sie schnell! Füllen Sie hierzu das Kontaktformular aus oder kontaktieren Sie uns gern per Telefon, Post oder E-Mail!
Warnung der AFM vom 29.11.2021:
Die Authority for the Financial Markets (AFM) hat die Internetseite grinta-invest.com am 29.11.2021 auf ihre Warnliste gesetzt:
„AFM warnt Verbraucher vor Grinta Invest
Warnung
Die niederländische Behörde für Finanzmärkte (AFM) warnt Verbraucher vor GRINTA-INVEST LIMITED (Grinta Invest). Grinta Invest bietet Investitionsdienstleistungen an. Über Grinta Invest können niederländische Anleger mit hochriskanten Finanzinstrumenten wie Devisen (Währungen) und CfDs handeln. Grinta Invest verfügt nicht über eine Lizenz der AFM oder einer anderen europäischen Aufsichtsbehörde und bietet seine Dienstleistungen daher illegal an.
Werbung durch Finfluencer
Grinta Invest nutzt eine Website www.grinta-invest.com. Grinta Invest nutzt auch niederländische Finanz-Influencer (Finfluencer) und Websites. Diese Parteien werden bezahlt, wenn sie Kunden für den Handel mit diesen Instrumenten bei Grinta Invest werben und aktiv anwerben, zum Beispiel auf Instagram.
Keine Lizenz
Grinta Invest verfügt nicht über die erforderliche Lizenz für die von ihr angebotenen Wertpapierdienstleistungen. Eine solche Lizenz wird von der AFM oder einer anderen europäischen Aufsichtsbehörde erteilt. Grinta Invest hat keine Gründe für eine Ausnahme oder Befreiung von dieser Verpflichtung.
Website und Konten unzugänglich
Die Website von Grinta Invest scheint seit dem 28. Oktober 2021 nicht mehr erreichbar zu sein, und die AFM wurde von niederländischen Kunden von Grinta Invest darüber informiert, dass sie nicht mehr auf ihre Anlagekonten bei Grinta Invest zugreifen können. Mit dieser Warnung hofft die AFM, (weitere) Verluste für niederländische Verbraucher zu verhindern oder zu begrenzen. Die Verträge mit Grinta Invest sind in der Tat nicht gekündigt worden, und die AFM sieht daher das Risiko, dass die Website von Grinta Invest zu einem späteren Zeitpunkt wieder aktiv wird. Die AFM rät Verbrauchern generell, einen Dienstleister zunächst in unseren Registern zu überprüfen und auch keine Angebote anzunehmen, die zu gut klingen, um wahr zu sein.
Was ist eine AFM-Lizenz?
Unternehmen, die Finanzdienstleistungen oder -produkte bzw. Vermittlungs- oder Beratungsdienste anbieten, müssen über eine von der De Nederlandsche Bank (DNB) und/oder der AFM erteilte Lizenz verfügen. Die AFM ist für die Verhaltensaufsicht zuständig. Unternehmen, die der Aufsicht der AFM unterliegen, werden in das AFM-Register eingetragen. Die AFM erteilt eine Lizenz, nachdem sie Sachkenntnis, Ordnungsmäßigkeit und ethisches Geschäftsgebaren geprüft hat.
Diese Entscheidung der AFM kann von Grinta Invest vor Gericht angefochten werden.“
Diese Warnung der AFM sollte für jeden ein Alarmzeichen sein!
In den Niederlanden gibt es keine staatliche Regulierung und Autorisierung der GRINTA-INVEST LIMITED durch die Dutch Authority for the Financial Markets (AFM).
Anlagebetrug? – Was Sie tun können, erfahren Sie in der Ersteinschätzung für Sie!
Haben Sie Geld über die Handelsplattform grinta-invest.com verloren? Dann sollten Sie schnell handeln und Ihre Ansprüche prüfen lassen! Lassen Sie sich gern von unseren Experten beraten! Schalten Sie als geschädigter Kapitalanleger gegebenenfalls danach einen Anwalt auf dem Gebiet des Anlegerschutzes ein. Das Ziel ist die Rückgewinnung des Geldes der Anleger! Um Rechtssicherheit zu erhalten, bieten wir Ihnen als geschädigtem Kapitalanleger an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist in Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben für Sie kostenlos. Sie erfahren, ob Sie Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie als geschädigter Kapitalanleger an der kostenlosen Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie bitte das Kontaktformular aus. Sie erhalten damit eine Entscheidungsgrundlage ohne Risiko!