Westfinanz Kapital Beteiligungs-AG im Insolvenzverfahren!

Was Westfinanz-Anleger jetzt noch tun können! – Tipps für Ratenzahler!

Insolvenz! Ist dies das Ende der Westfinanz Kapital Beteiligungs-AG, vormals WK Westfinanz Kapital Beteiligungs-AG? Für Westfinanz-Anleger ist dies sicher ein Schock, denn die Firma war seinerzeit im Jahre 2005 mit großen Versprechungen angetreten.

So konnte man von „Gewinnzielvorgaben“ von 8 bis 12 % auf die eingezahlten Nominaleinlagen lesen. Dazu sollten 25 Millionen Euro von atypisch stillen Gesellschaftern und 25 Millionen Euro über Genussrechtskapital aufgebracht werden. Dabei konnten sich die Westfinanz-Anleger mit Einmalzahlungen aber auch Rateneinlagen an der Firma beteiligen.

Dabei wurde Anlegern teilweise dazu geraten, ihre Lebensversicherungsverträge zu kündigen und in die Westfinanz Kapital Beteiligungs-AG zu investieren.

Schauen wir uns noch einmal den Unternehmensgegenstand der Westfinanz Kapital Beteiligungs-AG an: „Die Investition in und die Verwaltung von eigenen Immobilien und Unternehmensbeteiligungen und eigener Wertpapiere, sowie die Beteiligung an Einzelprojekten. Die Gesellschaft darf Unternehmensverträge aller Art abschließen und namentlich die Leitung und Führung sowie das Ergebnis anderer Unternehmen übernehmen. Sie darf insbesondere zwecks weiterer Kapitalbeschaffung Dritte an der Gesellschaft als typische oder atypische stille Gesellschafter oder als Genussrechtsinhaber beteiligen, deren Beteiligungsmodalitäten bzw. Ausgabebedingungen der Vorstand zu vereinbaren berechtigt ist.“

Das klang sicher erst einmal vielversprechend, die Realitäten sehen aber leider erschreckend aus. Wenn man von den häufigen, schwer nachvollziehbaren, Sitzverlegungen der Firma einmal absieht, gab es auch schon andere Warnzeichen.

So hat die Firma über Jahre ihre Publizitätspflichten verletzt und ihre Jahresabschlüsse extrem verspätet oder gar nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, im Bundesanzeiger veröffentlicht. So ist der Jahresabschluss des Jahres 2013 erst im Jahre 2016 veröffentlicht worden. Für die Folgejahre 2014 und 2015 gab es dann keinerlei Bilanzen mehr. Das sind schon deutliche Krisenzeichen!

Zu guter Letzt machte sich auch noch VorstandSven R. vom Acker. Als neuer Vorstand wurde Vladimirs P. aus der schönen Stadt Riga im Baltikum bestellt. Aber das half wohl auch nichts mehr!

Dann der Insolvenzantrag! Ein Schock für die Westfinanz-Anleger! Der Insolvenzverwalter hat das Kommando übernommen. Das Düsseldorfer Insolvenzgericht hat das Insolvenzverfahren eröffnet und Rechtsanwalt Andreas Pantlen von der Kanzlei BBL als vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das Verfahren läuft beim Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 502 IN 233/16.

DerInsolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Insolvenzverfahrens decken wird. Darüber erstellt er ein Gutachten für das Insolvenzgericht.

Es ist nun an Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Andreas Pantlen weiter Licht ins Dunkel zu bringen und später die Gläubiger der Westfinanz Kapital Beteiligungs-AG über den Fortgang des Insolvenzverfahrens zu informieren.

Sollte das Insolvenzverfahren später eröffnet werden, können die Westfinanz-Anleger ihre Forderungen form- und fristgerecht beim Insolvenzverwalter anmelden.

Was können nun die Anleger der Westfinanz Kapital Beteiligungs-AG tun? Sind die Anleger nicht anleger-und objektgerecht beraten worden, so haben sie grundsätzlich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Anspruch auf Schadenersatz. Nach Rückübertragung ihres Fondsanteils erhalten die Anleger ihre geleisteten Einzahlungen zurück.

Allerdings muss dabei berücksichtigt werden, dass nach 10 Jahren die absolute Verjährung der Ansprüche eintritt und die Frist auf den Tag genau berechnet (Fondsbeitritt) wird!

Westfinanz-Anleger, die noch Rateneinlagen leisten müssen und dies endlich stoppen wollen, sollten gleichwohl schnell handeln und ihre Ansprüche prüfen lassen!

 

PS: Um Rechtssicherheit zu erhalten, bieten wir Ihnen an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist, in Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben, kostenlos. Sie erfahren, ob Sie Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie an der Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie bitte den Fragebogen aus. Sie erhalten damit eine Entscheidungsgrundlage!