Widerruf Immobilienkredit – Frist läuft am 21.Juni 2016 ab!

Wie Kreditnehmer die letzte Chance nutzen können!

Millionen von Darlehensverträgen wurden in der Zeit zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen. In vielen Fällen enthalten diese Immobilienkreditverträge fehlerhafte Widerrufsbelehrungen und können deshalb vom Darlehensnehmer widerrufen werden. Die Frist läuft allerdings dafür in Kürzeab und es gilt schnell zu handeln, um unter Umständen Tausende von Euro zu sparen.

Was sind die Hintergründe?

Das Widerrufsrechtsoll die Unternehmen zwingen, ihre Kundenmit deutlichen, verständlichen und korrekten Informationen über das Vertragsverhältnis zu versorgen. Der Kunde wird über sein Recht aufgeklärt, innerhalb von zwei Wochen den Vertrag widerrufen zu können. Dabei handelt es sich um die sogenannte Überlegungsfrist. Die Widerrufsbelehrung muss inhaltlich deutlich ausgestaltet sein und über Beginn und Ende der Widerrufsfrist, die Form des Widerrufs und die Widerrufsfolgen unmissverständlich informieren. Verbraucherschützer mussten dabei immer wieder feststellen, dass viele Banken falsch beraten und Immobilienkreditverträgemitfehlerhaften Widerrufsbelehrungen mit ihren Kreditnehmern abgeschlossen hatten. Dies hat zur Folge, dass die Widerrufsfristnicht angelaufen ist und mithin das Widerrufsrecht ewig gilt. Dies gilt sowohl für laufende Kreditverträge, als auch schon beendete Darlehensverträge. Dies ist natürlich ein dauerhaftes Ärgernis für die Bankenlobby.

Was tut nun der Gesetzgeber?

Durch den Bundestag wurde das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) beschlossen. Dieses Gesetz soll am 21. März 2016 in Kraft treten und führt für zahlreiche Kreditkunden zu erheblichen Nachteilen. Mit dem Gesetz, dessen Gesetzentwurf die Bundesregierung zynischer Weise „Gesetz für Rechtssicherheit“ genannt hat, wird dem sogenannten Widerrufsjoker bei Immobiliendarlehen ein Ende bereitet.

Dies betrifft vor allem Kreditverträge, die zwischen dem 01. September 2002 und dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden. Soweit die Widerrufsbelehrung des Darlehensvertrages fehlerhaft war, konnte der Kreditnehmer sein Widerrufsrecht ausüben und vorzeitigaus dem teuren Darlehensvertragaussteigen und einen günstigeren Neuvertrag abschließen, ohne dass er eine Vorfälligkeitsentschädigung an seine Bank zahlen musste. Auch an die Rückforderung von Nichtabnahmeentschädigungen ist zu denken. Damit ist nun in Kürze Schluss! Wohnungskäufer müssen sich mit solchen Verträgen kurzfristig entscheiden, ob sie ihren Darlehensvertrag widerrufen und viel Geld sparen wollen.

Was ist im Einzelnen zu tun?

Der Darlehenskunde sollte die Widerrufsbelehrung überprüfen lassen. Liegt eine falsche Fristbelehrung vor oder fehlt ein Hinweis auf die Rechtsfolgen, wird auf ein verbundenes Geschäft nicht hingewiesen? Ist die Belehrung optisch undeutlich gestaltet und sind ergänzende Formulierungen und Fußnoten in die Widerrufsbelehrung aufgenommen worden, die für den Darlehensnehmer verwirrend oder unverständlich sind? Ist keine Anpassung auf den Einzelfall vorgenommen worden? In seltenen Fällen ist die amtliche Musterwiderrufsbelehrung verwendet worden, die die Banken vor dem Widerruf schützen könnte. Bei der Widerrufsbelehrung muss Wort für Wort geprüft werden!

Sollte die Bank den Widerruf akzeptieren, so muss der Kredit innerhalb von 30 Tagen zurückgezahlt werden. Es entsteht ein sogenanntes Rückabwicklungsverhältnis. Der Kreditnehmer muss einen Wertersatz leisten und die Bank muss alle Raten (Zins und Tilgung) an den Darlehensnehmer zurückzahlen. Mithin muss vom Kreditkunden vorab ein neues Kreditangebot mit einer Anschlussfinanzierung eingeholt werden. Dies muss sichergestellt sein. Damit ist der Widerruf des Darlehensvertrages gegenüber der Bank möglich und der Darlehensnehmer kann von den extrem niedrigen Bauzinsen profitieren.

Sogar wenn der Kreditnehmer bereits vorzeitigaus dem Kreditvertrag ausgeschieden ist, kann sich eine genaue Prüfung der Widerrufsbelehrung lohnen. Ist der Widerruf erfolgreich, kann eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückgefordert werden.

Die Rechtslage hat sich geändert und die Zeit läuft für die Kreditnehmer ab! Bis spätestens 21.06.2016 muss der Widerruf gegenüber den Banken und Sparkassen erklärt werden!

Die Kreditnehmer sollten schnell handeln und ihre Ansprüche prüfen lassen

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