Warnung vor Opferschutzverein

Stand: 14.02.2012

In einem Bericht der BILD vom 13.02.2012 warnt der Mieterverein Spandau vor der Schutzgemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger. Die SGK würde als Mandantenschaufel fungieren. Unsinn!

Nun mag man sich fragen, warum der Mieterverein Spandau eine solche Warnung ausspricht. Das Rätsel ist leicht gelöst. Schaut man sich die Website an, findet man schnell den Namen des Berliner Notars, der über lange Jahre wohl die Nummer Eins in der Schrottimmobilienszene gewesen ist. Dieser Notar ist jetzt Präsidiumsmitglied und Sponsor des Mietervereins. Er fühlte sich wohl angegriffen, weil unser Vorstandsmitglied, Jürgen Blache, in einem Interview im Anschluss an die Prozesseröffnung des wegen Betruges angeklagten Kai Klug, erklärt hatte, er „vermisse die Notare auf der Anklagebank.“

Die Zuhörer im Gerichtssaal werden bemerkt haben, dass der Name dieses Notars als beurkundender Notar immer wieder genannt wurde. Eine Retourkutsche? Letztlich ist es unerheblich.

Der Vorwurf gegen Schutzgemeinschaften und Verbraucherinstitutionen, Mandantenschaufeln für Anwälte zu sein, steht schon seit langem im Raum. Er wird von der Initiatorenseite gerne verwendet, um von den von ihnen angerichteten Missständen auf dem Schrottimmobilienmarkt abzulenken. Die Opfer des Grauen Kapitalmarktes werden durch diese Verdrehung von Ursache und Wirkung noch einmal verhöhnt.

Natürlich arbeiten wir mit Anwälten zusammen, anders geht es nicht. Das Rechtsberatungsgesetz schreibt vor, dass Rechtsberatungen nur Anwälten vorbehalten bleiben. Wegen der hohen Streitwerte sind die Landgerichte und Oberlandesgerichte zuständig. Dort herrscht Anwaltszwang. Alle Opferschutzvereinigungen müssen also mit Anwälten zusammen arbeiten. Auch die Verbraucherzentrale Berlin bestätigte das in der Berliner Morgenpost.

Wir beantworten regelmäßig Anfragen von Anwaltskanzleien aus ganz Deutschland und wir empfehlen auch Anwaltskanzleien. Wir wollen, dass den Opfern geholfen wird. Dazu brauchen sie die besten Anwälte. Schließlich müssen diese Anwälte gegen die besten Anwälte auf der Initiatorenseite  antreten.

So gibt es zum Beispiel bei dem Magazin „Wirtschaftswoche“ eine Liste der Top 10 Kanzleien im Anlegerschutz.

Aber auch der Anlegerschutz auf dem Grauen Kapitalmarkt ist ein weites Feld. Man kann es wieder unterteilen zwischen den Schrottimmobilien, den Fondsbeteiligungen und den Aktienmanipulationen.

In diesen Nischen arbeiten Spezialkanzleien. Wer jahrelang auf dem Markt arbeitet, der weiß, welche Anwaltskanzlei nicht nur schöne Pressearbeit macht, sondern auch Resultate erzielt.

Auf unserer Internetseite Sammeklageonline.de haben wir Anwälte eingeladen, sich vorzustellen. wenn sie erfolgreich am Markt tätig sind und zu einem bestimmten Themenkomplex Fälle gebündelt haben.

Wir sind offen für Anwälte. Wir arbeiten mit zahlreichen Kanzleien zusammen. Wir laden erfahrene Anlegerschutzkanzleien ein. Eine Voraussetzung gilt: Wir bestehen auf „Feindfreiheit“. Wir wollen nicht, dass der Anwalt auf beiden Seiten arbeitet.