Resch Rechtsanwälte richten eigene Website für geschädigte VW Aktionäre ein
Die Volkswagen Aktionäre haben seit dem Eingeständnis des damaligen Volkswagenvorstandes am 20. September 2015 den Absturz ihrer Aktie miterlebt. Der VW Abgasskandal ist seitdem die offene Flanke für die Volkswagen Aktionäre. Was können VW Aktionäre tun?
VW Aktie bricht ein
Die ganze Wahrheit ist noch nicht ans Licht gekommen. Gerade wurde in Amerika ein Vergleich über 16 Milliarden Dollar abgeschlossen. Weitere Sammelklagen sind in Amerika aber anhängig. Der Volkswagenkonzern kämpft an vielen Fronten, geklärt ist eigentlich noch nichts.
VW Aktionäre können Klagen bündeln
Die Unsicherheit und die in die Milliarden gehenden Kosten, die schon jetzt als sicher angesehen werden können, werden auch in Zukunft den Aktienkurs schwer belasten. Aktionäre sollten ihre Interessen bündeln. Zwar gibt es nach deutschem Recht keine Sammelklage, sondern „nur“ ein Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG). Parallel dazu sind aber auch Einzelklagen sinnvoll und möglich.
VW Aktionären droht die Verjährung
Resch Rechtsanwälte haben sich kurz vor Toresschluss der Sache angenommen. Nach dem Wertpapierhandelsgesetz werden die Schadensersatzansprüche der Aktionäre am 19. September 2016 verjähren. Es ist Zeit zum Handeln. Schauen Sie sich die Website VW Schadensersatz für Aktionäre an. Klicken Sie www.vw-aktionaere.de