Verjährungsfristen
Stand:08.11. 2010
Das Jahr 2010 nähert sich dem Ende, die Weihnachtszeit beginnt!
Doch Vorsicht! Es könnte Verjährung drohen!
Im täglichen Leben werden eine Vielzahl von Verträgen zwischen den jeweiligen, Vertrag schließenden Parteien abgeschlossen. Aus derartigen Verträgen entstehen den Vertragsparteien entsprechende Verpflichtungen wie z. B. Bezahlung des Kaufpreises etc.. Der Geltendmachung derartiger Ansprüche ist eine zeitliche Grenze gesetzt. Das bedeutet, nach Ablauf einer gesetzlich festgelegten Frist kann der Schuldner sich auf die Verjährung seiner Schuld berufen und die Erfüllung des Anspruchs verweigern. Ein wichtiger Stichtag ist hierbei der 31.12. eines jeden Jahres. Nach Aussage unserer Rechtsanwälte tritt die Verjährung einer Forderung nicht ein, wenn sie gehemmt ist oder neu beginnt. Außergerichtlich Mahnungen hemmen die Verjährung von Ansprüchen nicht. Auch mehrfache schriftliche Mahnungen bewirken keine Hemmung von Verjährungsfristen. Es handelt sich beim Thema Verjährungsfristen um ein äußerst schwieriges Rechtsgebiet.
Prüfen Sie daher entsprechende Vorgänge und wenden Sie sich zwecks Überprüfung derartiger Verjährungsfirsten an die in Ihrer Nähe befindliche, zuständige Verbraucherzentrale oder eine andere autorisierte Verbraucherschutzorganisation.
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns einfach an.
Kontakt:hier