Verbraucherschutz im Lichte der Digitalisierung
SgK Schutzgemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger e.V. im Kampf um Verbraucherrechte!
Verbraucherschutz im Digitalzeitalter? Was hat das mit geschädigten Kapitalanlegern zu tun, wird sich so manch treuer Leser unserer Website fragen.
Mehr als man denkt, denn Zweck unseres Vereins, der SgK Schutzgemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger e.V., ist die Förderung der Verbraucherberatung und des Verbraucherschutzes. Dazu gehört auch die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit und die Förderung von Verbraucherinteressen. Um den Verbraucherschutz zu fördern, sind wir mit diversen wichtigen Verbraucherschutzorganisationen verbunden und unterstützen insbesondere die Arbeit der Verbraucherzentralen aktiv.
Aber auch der regelmäßige Informationsaustausch der Verbraucherorganisationen ist im Kampf um Verbraucherrechte von besonderer Bedeutung. Ebenso ist der Meinungsaustausch mit den verschiedensten Institutionen und gesellschaftlichen Gruppen von großer Wichtigkeit.
Ein gutes Beispiel ist ein Verbändegespräch Ende des Jahres 2016 mit parlamentarischen Abend und Empfang in der Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Thema hat Brisanz: „Durchblick unerwünscht? Preise im digitalen Zeitalter.“ An der Veranstaltung nahmen Vertreter von wichtigen Institutionen teil, so aus dem Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz, Verbraucherschutzministerien verschiedener Bundesländer, der Verbraucherzentrale Bundesverband, Verbraucherzentrale NRW, Verbraucherzentrale Sachsen, der Stiftung Warentest, aber auch Vertreter der Wissenschaft, wie von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und vom DIW Berlin, aber auch des Bundestages und von Verbänden. Also eine bunte Mischung der verschiedensten Interessengruppen, um in einen lebhaften Dialog zu treten.
Nach der Eröffnung der Veranstaltung durch den Verbraucherschutzminister des Landes NRW, Johannes Remmel wurden die Teilnehmer durch Professor Dr. Peter Kenning von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf noch einmal durch einen Vortrag zum Thema „Dynamische und personalisierte Preise aus verbraucherwissenschaftlicher Perspektive“ für die kommenden Podiumsgespräche eingestimmt.
Am Abend fand noch einmal eine große Podiumsdiskussion unter Mitwirkung des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas und anderen hochrangigen Diskutanten mit dem Motto statt: „Ein Produkt, viele Preise – brauchen wir neue Regeln für digitale Märkte?“. Dies war sicher für viele Veranstaltungsteilnehmer ein Highlight.
Gut zusammengefasst sind die Diskussionspunkte der interessanten Veranstaltung in einem Positionspapier des Verbraucherschutzministeriums des Landes NRW unter dem Slogan „Verbraucherschutz 4.0“. Damit sich unsere Leser einen Eindruck von der Vielfältigkeit der Materie machen können, seien die Forderungen des Positionspapiers nachfolgend kurz aufgeführt:
1. Faire Preise im Onlinehandel – Ein Preis muss für alle Kunden gelten
2. Profitable Diskriminierung unterbinden – Staatsangehörigkeit oder Wohnort darf bei Angeboten keine Rolle spielen
3. Zugriff auf Werke und Inhalte digitaler Medien bei Auslandsaufenthalten ermöglichen
4. Bezahlung mit Daten anstatt Geld begrenzen – Allgemeines Kopplungsverbot verankern
5. Datensparsame Produkte als Alternative verpflichtend anbieten
6. Umfassende Datenschutzerklärungen nicht im Kleingedruckten verstecken
7. Button-Lösung auch für Datenschutzerklärungen umsetzen
8. Missbrauch der Marktmacht großer Anbieter unterbinden – Kartellbußen für die Verbraucherarbeit nutzen
9. Faire Regeln beim Scoring schaffen
10. Telematiktarife im Versicherungsbereich kritisch hinterfragen
11. Smart Home Anwendungen im Internet der Dinge verbraucherfreundlich gestalten
12. Pflicht zur Nutzung datenintensiver Dienste unterbinden
13. Bargeld als Zahlungsmittel erhalten
14. Weiterveräußerung digitaler Güter ermöglichen
15. Geräteunabhängige Nutzung ermöglichen
16. Gewährleistungsrechte beim Kauf stärken
17. Gesetzliche Mindestanforderungen für Vergleichswebsites festlegen
18. Verbraucherfreundliche Siegel besonders auszeichnen
19. Label für den Datenverbrauch von Produkten und Dienstleistungen etablieren
20. Preisschwankungen transparenter machen
21. Besser vor unseriösen Drittanbieterrechnungen schützen
22. Digitale Kompetenz auch mittels digitaler Medien vermitteln
Auch wenn es sich auf den ersten Blick um eine komplexe Materie handelt, sieht man, das Thema hat es in sich und geht jeden Verbraucher an.
Beim Thema „Durchblick unerwünscht? Preise im digitalen Zeitalter.“ ist uns sofort auch wieder das Problem der mangelnden Umsetzung der Impressumspflicht bei Webangeboten eingefallen. Bei unserer Arbeit im Verbraucherschutz, insbesondere dem Anlegerschutz werden wir immer wieder damit konfrontiert, dass sich dubiose Anbieter der Anbieterkennzeichnungspflicht entziehen oder auch hinter ausländischen Domainadressen verstecken. Und dies, obwohl sie eine Anbieterkennzeichnungspflicht nach dem Telemediengesetz (TMG) erfüllen müssten. Dabei ist der Begriff der Telemedien sehr weit gefasst und umfasst alle Informations- und Kommunikationsdienste. Mithin muss die Anbieterkennzeichnungspflicht von jedem Onlineanbieter erfüllt werden, der geschäftsmäßig Telemedien bereithält. Insofern wäre es wünschenswert Anbieter, die ihre Anbieterkennzeichnungspflicht nicht erfüllen, stärker zu sanktionieren und auch gegen die damit verbundenen Wettbewerbsverstöße vorzugehen.
Ebenso korrespondiert mit der mangelnden Umsetzung der Impressumspflicht, auch das überaus aktuelle Phänomen der anonymen Verleumdung und Diskreditierung, auf eigens dafür generierten Websites, meistens an exotischen Orten, die der deutschen oder auch europäischen Jurisdiktion entzogen zu sein scheinen. Dies gilt auch für Hasskommentare und Hetze in sozialen Netzwerken. Hier ist es für die betroffenen Verbraucher und manchmal auch Verbraucherschützer mit einem hohen Aufwand verbunden, die entsprechenden Artikel oder Kommentare wieder aus dem Internet zu entfernen bzw. den Verursacher dafür äußerungs- bzw. auch strafrechtlich haftbar zu machen. Auch hier besteht Handlungsbedarf der Politik, um die Rechte von Verbrauchern zu schützen, damit sie keinen zu hohen Preis im digitalen Zeitalter entrichten müssen.
Insoweit hat es auch jeder Verbraucher bzw. Kapitalanleger selbst in der Hand, sich seine Vertragspartner im Internet genau auszusuchen und sich vorab ein Bild ihrer Reputation zu machen. Er kann sich im wahrsten Sinne des Wortes „Durchblick verschaffen!“
Insoweit war das Verbändegespräch für viele Teilnehmer sicher auch eine schöne Gelegenheit, diese wichtigen Themen des Verbraucherschutzes noch einmal aus den verschiedensten Perspektiven zu beleuchten.
Und für uns, als SgK Schutzgemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger e.V., ist es immer wieder wichtig, auch die Perspektive der geschädigten Kapitalanleger in die Diskussion einzubringen. Mithin werden wir uns auch gern weiter mit Energie und Tatendrang dem Kampf um die Verbraucherrechte widmen und die Stimme im Sinne eines besseren Verbraucherschutzes erheben.