Venture Plus 4-Mahnbescheide abwehren!
Was Anleger der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG jetzt tun müssen!
Die Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG befindet sich nach Millionenverlusten in der Liquidation! Und wie geht es weiter? Wird die Fondsgesellschaft jetzt schnell abgewickelt, damit für die Anleger der Alptraum endlich zu Ende geht? Dies scheint nicht der Fall zu sein, denn den Venture Plus 4-Anlegern flattern Mahnbescheide des Liquidators in Haus! Was ist der Hintergrund und zu was müssen die Anleger jetzt tun? Lesen Sie weiter und informieren Sie sich über die nächsten Schritte!
Venture Plus 4-Mahnbescheide abwehren: Millionenverluste in den letzten Bilanzen!
Wo ist das Geld der Anleger geblieben? Die letzten veröffentlichten Bilanzen der Jahre 2015 und 2016 sprechen eine deutliche Sprache! Beteiligungen der Fondsgesellschaft werden mit 0 Euro bewertet, egal ob es die AmVac AG, Curadis GmbH oder die MagnaMedics GmbH ist. Millionenverluste ohne Ende! 5.319.940,01 Euro im Jahr 2015 und 4.478.392,95 Euro im Jahre 2016! Und dann Schweigen im Walde! Weitere Bilanzen wurden von der Fondsverwaltung bzw. dem Liquidator nicht veröffentlicht! Aber die Venture Plus 4-Anleger sollen weiter zahlen!
Venture Plus 4-Mahnbescheide abwehren: Ratenzahler sollen vollen Zeichnungsbetrag zahlen!
Zuerst wurden die Anleger als Ratenzahler vom Liquidator aufgefordert, sämtliche offene Raten der Gesamtzeichnungssumme sofort einzuzahlen. Und dies als sofortige Einmalzahlung! Dies ist für viele der Anleger ein großer Batzen Geld, den der Liquidator jetzt von ihnen fordert. Das ist ein Schock und eine überaus schlechte Erfahrung. Zu welchem Urteil soll man da als Venture Plus 4-Anleger kommen?
Venture Plus 4-Mahnbescheide abwehren: Rechtsanwaltskanzlei Pforr beantragt Mahnbescheide!
Nachvollziehbarerweise sind viele Anleger diesen Zahlungsaufforderungen nicht gefolgt und jetzt werden durch die Rechtsanwaltskanzlei Pforr aus Bad Salzungen Mahnbescheide beantragt. Damit werden sie aufgefordert, den Gesamtrestbetrag ihrer Ratenzahlungen zu leisten. Ist dies berechtigt und was ist der Hintergrund? Werfen wir kurz gemeinsam einen Blick auf die Rechtsprechung!
Venture Plus 4-Mahnbescheide abwehren: Ein kurzer Blick auf die Rechtsprechung!
Scheinbar versuchen sich Liquidator und seine Anwaltskanzlei auf Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) zu beziehen. Hierin wird vermeintlich ausgeführt, dass die Anleger in der Liquidation oder auch der Insolvenz als Gesellschafter gleich behandelt werden sollen. Gleichbehandlung aller Gesellschafter? Einmalzahler sollen gegenüber den Ratenzahlern nicht benachteiligt werden. Wie soll das gehen, bei Einmalzahlern oder Ratenzahlern oder auch Kombinationen beider Modelle? So zumindest die Theorie!
Venture Plus 4-Mahnbescheide abwehren: Liquidator muss Zahlungsaufforderung genau belegen!
Und in der Praxis? Hier hat die Rechtsprechung klare Vorgaben gemacht. Der Liquidator muss eine Liquidationsbilanz erstellen, aus der sich dann eine Auseinandersetzungsrechnung bzw. ein entsprechender Auseinandersetzungsplan erstellt werden kann. Und auch hier müssen lediglich die fälligen Raten entsprechend der Fälligkeitstermine gezahlt werden. Dies aber immer unter der Voraussetzung, dass der Liquidator diese Gelder für den sogenannten Gesellschafter-Innenausgleich braucht. Und dies muss der Liquidator auch in einem eventuellen Klageverfahren belegen. Was ist also zu tun?
Venture Plus 4-Mahnbescheide abwehren: Mahnbescheide, die Basics!
Was sollten Venture Plus 4-Anleger tun, wenn sie einen Mahnbescheid von der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG erhalten? Zuerst gilt es einmal ruhig zu bleiben und einen kühlen Kopf zu bewahren, aber dennoch schnell zu handeln. Was kann sonst passieren? Zwangsvollstreckungen sind grundsätzlich nur möglich, wenn ein Vollstreckungstitel vorliegt. Einen solchen Vollstreckungstitel kann man im gerichtlichen Mahnverfahren nur erwirken, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Mahnbescheids, Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt wird. Wird gegen den Mahnbescheid nicht fristgemäß Widerspruch eingelegt, so kann der Antragsteller des Mahnbescheids nach zwei Wochen den Erlass eines Vollstreckungsbescheids beantragen. Sobald der Vollstreckungsbescheid erlassen wird, ist es dem Antragsteller möglich, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu beantragen.
Venture Plus 4-Mahnbescheide abwehren: Fristgemäß Widerspruch einlegen!
Was ist also zu tun wenn ein Mahnbescheid der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG im heimischen Briefkasten landet? Der im gerichtlichen Mahnbescheid enthaltenen Zahlungsaufforderung sollte nie ungeprüft nachgekommen werden, sondern sie sollte gründlich geprüft werden. Handelt es sich um den richtigen Adressaten, welchen Forderungen für welchen Zeitraum sollen genau geltend gemacht werden? Ist der Zahlungsanspruch überhaupt berechtigt bzw. habe ich als Venture Plus 4-Anleger vielleicht Gegenansprüche die ich geltend machen kann?
Venture Plus 4-Mahnbescheide abwehren: Zahlungsklagen zurückweisen!
Legt man fristgemäß Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, so ist der Antragsteller des Mahnbescheids gezwungen, im Rahmen einer gerichtlichen Klage seinen Anspruch umfassend zu begründen und zu beweisen. Gelingt ihm dies nicht verliert er die Klage und kann seinen Anspruch nicht durchsetzen. Oder er verzichtet gleich auf die Klage. Das ist also die Besonderheit beim Mahnbescheid, hier muss die Forderung nur dargelegt, aber nicht begründet oder gar bewiesen werden. Man kann gut verstehen, wenn bei Venture Plus 4-Anlegern und ihren Familien Unsicherheit herrscht, wenn sie von Venture Plus 4 KG mit einem gerichtlichen Mahnverfahren konfrontiert werden.
Venture Plus 4-Mahnbescheide abwehren: Jetzt aktiv die Zwangsvollstreckung vermeiden!
Die Venture Plus 4-Anleger sollten sich nicht verunsichern lassen und insbesondere bei Mahnbescheiden beachten, dass hier vom Mahngericht die Berechtigung der Forderung nicht geprüft wird. Die Venture Plus 4-Anleger müssen somit selbst aktiv werden, wenn sie verhindern wollen, dass sie später mit einem wirksamen Vollstreckungstitel konfrontiert werden. Die Venture Plus 4-Anleger sollten schnell handeln und ihre Ansprüche prüfen lassen!
PS: Um Rechtssicherheit zu erhalten, bieten wir Ihnen an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist, in Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben, kostenlos. Sie erfahren, ob Sie Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie an der Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie bitte den Fragebogen aus. Sie erhalten damit eine Entscheidungsgrundlage!