V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG – Anleger im Blindflug?
Wo sind die aktuellen Bilanzen? – Kündigung möglich?
Die V + Fonds (Venture Plus Fonds), so auch die V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG sind im Venture Capital Markt bzw. Privat Equity Markt tätig. Beteiligungskapital wird als besonders riskant geltenden Unternehmen zur Verfügung gestellt. Es handelt sich mithin um Wagniskapital.
Der Anleger unterliegt dabei einem Blind-Pool-Risiko, da er vorab nicht weiß, in welche Unternehmen investiert wird und ist auf Gedeih und Verderb von der wirtschaftlichen Entwicklung der Zielunternehmen abhängig, welches auch ein Totalverlustrisiko einschließt. Welche Erfahrungen er dabei macht, bleibt offen.
Umso mehr sind die Anleger insbesondere auf eine aktuelle Berichterstattung über die Fondsgesellschaft angewiesen. Dies geschieht in der Form von sog. Leistungsbilanzen bzw. Jahresabschlüssen. Diese Jahresabschlüsse sind zum Abschluss eines jeden Geschäftsjahres zu erstellen und im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Dies hat binnen sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres zu geschehen. Leider muss man bei Einsicht im Bundesanzeiger feststellen, dass die V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG ihre aktuellen Bilanzen nicht fristgerecht eingereicht hat. Ist das seriös? Folgen weitere Hiobsbotschaften? Müssen erst Ordnungsgeldverfahren eingeleitet werden?
Man findet lediglich einen Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2013, der bezeichnenderweise erst 2015 hinterlegt wurde. Der Jahresabschluss weist einige beachtenswerte Bilanzposten auf. Ausgewiesen wird eine Bilanzsumme von 84.430.476,44 Euro, davon ein nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von 63.254.766,03 Euro. Im Anlagevermögen wird lediglich eine Summe von 17.024.885,25 Euro im Anlagevermögen ausgewiesen. Ca. 17 Millionen Euro Anlagevermögen bei einem Fonds, bei dem prospektgemäß 100 Millionen Euro eingeworben werden sollten.
Wir erinnern uns: Im Verkaufsprospekt wurden Provisionen in Höhe von 24,68 % ausgewiesen. Dies sind bei einem prognostizierten Gesellschaftskapital von 100.000.000 Euro allein schon 24.688.000 Euro an „Weichkosten“. Nun findet sich im Jahresabschluss 2013 aber nur ein Anlagevermögen in Höhe von 17.024.885,25 Euro. Das kann man sich schon fragen, wie sollen hier die prospektierten Erträge für die V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG-Anleger erzielt werden.
Weitere Informationen, etwa in Form eines Lageberichts mit ausgewiesenen Beteiligungen findet der Anleger nicht im Bundesanzeiger.
Nun mag man denken, dass in Zeiten des Internets und bei einer Fondsgesellschaft, die sich im Venture Capital Markt bzw. Privat Equity Markt bewegen soll, zumindest eine ansprechende Website mit umfangreichen Informationen existiert. Zumindest wurden im Verkaufsprospekt 180.000 Euro für Anlegerbetreuungskosten prognostiziert. Da könnte man doch eine informative Website erwarten.
Allerdings wird man bitter enttäuscht. Schaut man sich die Website an, so findet man ein paar alte Prospekte und Nachträge zum Gesellschaftsvertrag. Klickt man erwartungsfroh auf den Link Portfolio findet man lediglich den lapidaren Hinweis: „In Bearbeitung …“ Wie enttäuschend für Anleger, die sich über ihre Kapitalanlage informieren wollen.
Zumindest gibt es auch einen Link zum Beschwerdemanagement. Hier wird auf die XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG verwiesen mit Vorstand Stefan Klaile. Xolaris, da war doch was! Der ein oder andere Anleger wird sich an die Canada Gold Trust Fonds erinnern. Das ist aber natürlich eine ganz andere Baustelle … Vielleicht kann die Xolaris ja Abhilfe schaffen bei der Baustelle „Portfolio“!
Ebenso musste die Anlegerplattform der Website auf Grund der gerichtlichen Feststellung der Nichtigkeit des Gesellschafterbeschlusses zur Verwendung der V+ Anlegerplattform als ausschließliches Kommunikationsmittel abgeschaltet werden. Wobei es natürlich auch bezeichnend ist, die Anlegerplattform als ausschließliches Kommunikationsmittel anzubieten.
Gute Informationspolitik sieht anders aus und so befinden sich die Anleger in Bezug auf die aktuellen Bilanzen weiter im Blindflug!
Was können nun die Anleger der V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG tun? Sind die Anleger nicht anleger-und objektgerecht beraten worden, so haben sie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Anspruch auf Schadenersatz. Nach Rückübertragung ihres Fondsanteils erhalten die Anleger ihre geleisteten Einzahlungen zurück. Die Anleger sollten schnell handeln und ihre Ansprüche prüfen lassen.
P.S. Als besonderen Service bieten wir Ihnen an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist kostenlos. Sie erfahren, ob Sie Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie an der Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie bitte den Fragebogenaus.