UDI im Visier der Finanzaufsicht BaFin: Droht Forderungsausfall bei der UDI Energie FESTZINS 10 GmbH & Co. KG? Wichtige Informationen für UDI-Anleger!
Was ist los bei der UDI im Kellerweg 12 in Roth? Sind Geldanlagen von UDI-Anlegern in Gefahr? Nun hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) also knallhart und amtlich mit Datum vom 11.06.2019 nach § 11 a Absatz 1 VermAnlG festgestellt, dass bei der UDI Energie FESTZINS 10 GmbH & Co. KG mit einem möglichen Ausfall von Forderungen zu rechnen ist. Warum muss die Finanzaufsicht BaFin die Vermögensanlagen der UDI unter Lupe nehmen? Sieht so ein seriöses Geschäftsgebaren aus? Wie sollen UDI-Anleger dies bewerten und zu welchem Urteil werden sie wohl kommen? Hier erfahren Sie mehr über die Hintergründe der UDI-Nachrangdarlehen und was Sie jetzt tun können, um die UDI-Probleme zu lösen!
UDI Energie FESTZINS 10 GmbH & Co. KG: Hartes Urteil der BaFin – Möglicher Forderungsausfall!
Was müssen UDI-Anleger in der Veröffentlichung der Finanzaufsicht BaFin lesen: „Möglicher Ausfall von Forderungen“ „Der Emittentin stehen aus der Gewährung von Nachrangdarlehen an mehrere Projektgesellschaften Forderungen gegen diese auf Zins- und Rückzahlung zu. Die Vornahme von Zahlungen auf diese Verbindlichkeiten kann nach den derzeitigen wirtschaftlichen Verhältnissen einiger dieser Projektgesellschaften nicht aus Jahresüberschüssen oder sonstigem freien Vermögen gezahlt werden. … Es besteht damit die Gefahr, dass es bei der Emittentin zu einem teilweisen oder vollständigen Forderungsausfall hinsichtlich der noch bestehenden Zins- und Rückzahlungsansprüche gegen diese Projektgesellschaften aus den Nachrangdarlehensverträgen kommt. Ein solcher Forderungsausfall hätte negative Auswirkungen auf die Liquidität der Emittentin. Dieser Umstand ist daher geeignet, die Fähigkeit der Emittentin zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber den Anlegern auf Auszahlung der Verzinsung und auf Rückzahlung bei der von der Emittentin emittierten Vermögensanlage erheblich zu beeinträchtigen.“
UDI Energie FESTZINS 10 GmbH & Co. KG: Was steht drin in § 11 a Absatz 1 VermAnlG?
Das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) dient dem Verbraucherschutz, also auch dem Schutz der Geldanlagen der UDI-Anleger. Schauen wir uns kurz den Gesetzestext an, um zu verstehen, wann und warum die Finanzaufsicht BaFin eine derartige Warnung aussprechen muss.
§ 11a Veröffentlichungspflichten nach Beendigung des öffentlichen Angebots
(1) Der Emittent einer Vermögensanlage ist nach Beendigung des öffentlichen Angebots einer Vermögensanlage verpflichtet, jede Tatsache, die sich auf ihn oder die von ihm emittierte Vermögensanlage unmittelbar bezieht und nicht öffentlich bekannt ist, unverzüglich gemäß Absatz 3 Satz 1 zu veröffentlichen, wenn sie geeignet ist, die Fähigkeit des Emittenten zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Anleger erheblich zu beeinträchtigen. …
(2) Der Emittent hat die Tatsache vor der Zuleitung nach Absatz 3 der Bundesanstalt mitzuteilen. Die Bundesanstalt macht die Tatsache spätestens am dritten Werktag nach Eingang auf ihrer Internetseite bekannt.
Mithin müssen also Tatsachen veröffentlicht werden, die die Erfüllung von Verpflichtungen erheblich beeinträchtigen. Also auch alle Tatsachen, die die Rückzahlung der Gelder an die UDI-Anleger beeinträchtigen.
UDI Energie FESTZINS 10 GmbH & Co. KG: Letzte veröffentlichte Bilanz mit Jahresfehlbeträgen!
Schaut man sich die letzte veröffentlichte Bilanz für das Jahr 2017 an, die im September 2018 veröffentlicht wurde, findet Jahresfehlbeträge in fünf- und sechsstelliger Höhe. Was ist da los? Wie sollen so Zinsen für die UDI-Anleger erwirtschaftet werden. Immerhin wurden Nachrangdarlehen in Höhe von 10 Millionen Euro eingeworben und die wollen bedient werden. Und wohin sind die Gelder geflossen? In diverse Projektgesellschaften aus dem Firmenbestand der UDI. So lesen wir: „Die Gesellschaft hat der UDI Bioenergie GmbH ein langfristiges Darlehen in Höhe von 45 T€, der UDI Biogas Pörsten GmbH & Co. KG ein langfristiges Darlehen in Höhe von 18,7 T€, der UDI Bigoas Finkenheerd GmbH & Co. KG ein langfristiges Darlehen in Höhe von 363 T€, der UDI Biogas Torgelow GmbH & Co. KG ein langfristiges Darlehen in Höhe von 6.719 T€, der UDI Biogas Kaichen GmbH & Co. KG ein langfristiges Darlehen in Höhe von 1.291 T€ und der UDI Mezzanin Finanzierungs GmbH & Co KG ein langfristiges Darlehen in Höhe von 1.033 T€ gewährt.“ Wie aber UDI-Projektgesellschaften wirtschaften, erfahren wir aus der vorliegenden Bilanz allerdings nicht. Dies ist schon wieder eine neue Geschichte! Vielleicht auch für die Zeitschrift „Finanztest“ und die zugehörige Warnliste!
UDI Energie FESTZINS 10 GmbH & Co. KG: Was sind Nachrangdarlehen?
Am besten lassen wir wieder die Finanzaufsicht BaFin sprechen: „Bei Nachrangdarlehen wird die Forderung des Anlegers im Insolvenzfall des Unternehmens erst bedient, wenn sämtliche Gesellschaftsgläubiger befriedigt wurden. Sie ist vor- oder gleichrangig mit den Ansprüchen der Gesellschafter auf Rückgewähr ihrer Einlage. Diese Bedingung wird als Rangrücktritt, Subordination oder Nachrangabrede bezeichnet und ist Teil des Darlehensvertrags. Beim qualifizierten Nachrang vereinbaren die Parteien, dass die Forderungen des Anlegers schon dann nicht bedient werden, wenn die Rückzahlung einen Insolvenzgrund herbeiführen würde.“ Haben Sie Ihre UDI-Vertragsbedingungen gelesen und wissen, dass Sie sich im Fall der Insolvenz hintenanstellen müssen und im Zweifel Ihr Geld verlieren werden. Risiko des Totalverlustes? Haben Sie das gewusst und so gewollt?
UDI Energie FESTZINS 10 GmbH & Co. KG: Vertriebsfirmen und Anlageberater in der Haftung?
Möglicherweise könnten Ansprüche gegen Vertriebsfirmen oder Anlageberater bestehen. Der Anlageberater muss seine Kunden anleger- und anlagegerecht beraten. Wurden Sie über alle Fakten von ihrem Anlageberater aufgeklärt? Sollte den Kunden hier eine falsche Sicherheit bei den UDI-Nachrangdarlehen vorgegaukelt worden sein, sind die Vertriebe in der Haftung! Sämtliche Ansprüche gegen alle Haftungsadressaten müssen geprüft werden! Sie machen sich aufgrund der BaFin-Warnung Sorgen und haben noch mehr Fragen? Wir antworten Ihnen gern!
Die UDI-Anleger sollten schnell handeln und ihre Ansprüche prüfen lassen!
PS: Um Rechtssicherheit zu erhalten, bieten wir Ihnen an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist, in Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben, kostenlos. Sie erfahren, ob Sie Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie an der Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie bitte den Fragebogen aus. Sie erhalten damit eine Entscheidungsgrundlage!