SPS-Kunden in Sorge! – BaFin untersagt unerlaubtes Einlagen- und Kreditgeschäft!

Was jetzt zu tun ist!

Das klang zu verführerisch: SPS Kreditkarten – Die ganze Welt in einer Karte. Auf ihrer Website www.spsbank.com offerierte die niederländische Direktbank SPS Bank N.V. einen ganzen Strauß von Bankdienstleistungen. Sparkonten, Girokonten und Tagesgeldkonten waren im Portfolio der SPS Bank N.V.

Ebenso auch Sofortkreditangebote, bei denen die potentiellen SPS Bank-Kunden für die Gewährung von Darlehen in Vorkasse gehen und einen Teilbetrag auf ein niederländisches Konto überweisen sollten. Schon dieses dubiose Geschäftsgebaren sollte Verbraucher misstrauisch machen.

Aber es kam noch besser! Verbraucherschützer stellten fest, dass die SPS Bank N.V. in der Unternehmensdatenbank der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nicht zu finden war und wohl offenkundig keine Zulassung zum Bankgeschäft in Deutschland nach dem Kreditwesengesetz (KWG) besaß.

Ein Grund mehr, für die BaFin einzuschreiten und den Fall zu prüfen. Sicher gibt es immer wieder Unternehmen, die verbotene Einlagengeschäfte betreiben, dann eine Untersagung erhalten und zur Abwicklung aufgefordert werden.

Das sich allerdings ein Unternehmen, als eine 2006 gegründete Bank vorstellt und diverse Bankdienstleistungen anbietet, ist schon dreist. Durch die Entgegennahme von Geldern im Zusammenhang mit Giro- sowie Tagesgeldkonten und Sparkonten betreibt die SPS Bank N.V. das Einlagengeschäft im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des KWG und durch die von ihr angebotenen Finanzierungen das Kreditgeschäft im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG.

Auf ihrer Homepage hatte die SPS Bank N.V. noch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die De Nederlandsche Bank in Amsterdam und die Europäische Zentralbank (EZB) als Aufsichtsbehörden angegeben. Die SPS Bank N.V. ist in Deutschland ohne Erlaubnis tätig und auch nicht bei der EZB oder der niederländischen Zentralbank (DNB) zum Bankgeschäft zugelassen.

Mithin hat die BaFin der SPS Bank N.V. das weitere Betreiben des Einlagengeschäfts sowie des Kreditgeschäfts untersagt und die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet. Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar.

Ebenso hat die BaFin die Abschaltung der Firmenwebsite der SPS Bank N.V. veranlasst, damit die SPS Bank N.V. ihre fragwürdigen Geschäftspraktiken nicht fortführen kann.

Fraglich ist auch, wer und ob jemand am angeblichen Sitz der Gesellschaft in der Gustav Mahlerplein 3-117 1082 MS Amsterdam Niederlande anzutreffen ist und was der SPS-Kundenservice jetzt wohl zu sagen hat.

Für die SPS-Anleger ist dies eine überaus schlechte Erfahrung und viele stellen sich die Frage, welche Bewertungen und Gefahren für ihre Kapitalanlagen damit verbunden sind.

Es bleibt die Furcht: „Was ist los bei der SPS Bank N.V.?“ Wo ist mein Geld? Ist mein Geld noch sicher?

Kunden der SPS Bank N.V. sollten aktiv werden und sich über die Auswirkungen der Untersagungsverfügung der BaFin für ihre Geldanlage informieren!

 

PS: Wie sind Ihre Erfahrungen mit der SPS Bank N.V.? Als besonderen Service bieten wir Ihnen an, eine Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit vornehmen zu lassen.Diese Ersteinschätzung istkostenlos. Sie erfahren, ob Sie Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie an der Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie bitte den Fragebogen aus.