Solar 9580 e.K. im Insolvenzverfahren! – Haften auch die Anlageberater?

Was Anleger jetzt tun müssen!

Solar 9580 e.K. im Insolvenzverfahren! So richtig überrascht hat uns die Nachricht nicht mehr! Vieles deutete darauf hin, dass mit einem Insolvenzfall zu rechnen war.

Schauen wir aber kurz zurück: Mit der Vermittlung und dem Handel von und mit Photovoltaik-Anlagen hat sich Reiner H. als Inhaber der eingetragenen Einzelfirma Solar 9580 e.K. beschäftigt und dabei diverse Solar 9580-Anleger mit seinen Verträgen „beglückt“. Anleger konnten Solaranlagen kaufen und dann wieder an Reiner H. und seine Solar 9580 e.K. verpachten. So jedenfalls der Plan. Leider wurden später die monatlichen Pachtzahlungen eingestellt und damit die Anleger in Unruhe versetzt. Damit geriet so manch ein Anleger in Probleme und machte schlechte Erfahrungen. Zu welchem Urteil sollte man dabei kommen?

Später wurden dann auch durch Medien die Geschäftspraktiken der Solar 9580 e.K. unter die Lupe genommen und kritische Fragen gestellt. Die Antworten oder deren Ausbleiben haben wohl den einen oder andern Anleger dazu bewogen, gerichtlich gegen Reiner R. bzw. die Solar 9580 e.K. vorzugehen und ausstehende Pachtzahlungen einzuklagen.

Mithin sah sich Reiner H. nach verlorenen Prozessen mit ihren Urteilen und entsprechenden Zwangsversteigerungsmaßnahmen nun wohl gezwungen, einen Insolvenzantrag zu stellen oder vielleicht ist auch einer seiner Gläubiger beim Insolvenzgericht in Heilbronn vorstellig geworden.

Nunmehr befindet sich die Reiner H., Inhaber der eingetragenen Einzelfirma Solar 9580 e.K. im Insolvenzverfahren. Beim Amtsgericht Heilbronn wurde am 17.03.2017 das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet und Rechtsanwalt Dr. Holger Leichtle aus Herrenberg als Insolvenzverwalter bestellt.

Das Insolvenzverfahren wird am Amtsgericht Heilbronn unter dem Aktenzeichen 24 IN 635/16 geführt.

Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 24.05.2017 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Der Grund und der Betrag der Forderung ist der Höhe nach anzugeben.

Es ist nun an Insolvenzverwalter Dr. Holger Leichtle Licht ins Dunkel zu bringen und die Gläubiger von Reiner H. als Inhaber der eingetragenen Einzelfirma Solar 9580 e.K. über den Fortgang des Insolvenzverfahrens zu informieren. Dazu ist Gelegenheit, während des Berichtstermins am 15.05.2017 um 10:30 Uhr im Sitzungssaal 4 des Amtsgerichts Heilbronn.

Was bedeutet denn nun das Insolvenzverfahren für die Ansprüche der Anleger der Solar 9580 e.K.? Sie müssen bedenken, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens in das Vermögen der Solar 9580 e.K. bzw. Reiner H. nicht mehr möglich sind. Hier besteht nun die Möglichkeit, die Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden.

Die Solar 9580-Anleger sind dabei mit einer Vielzahl von brennenden Fragen konfrontiert. Welche Rolle spielt der Insolvenzverwalter? Wie kann ich meine Insolvenzforderung anmelden? Bis wann muss die Insolvenzanmeldung erfolgen? Gibt es eine Ausschlussfrist? Mit welcher Insolvenzquote kann ich rechnen oder gehe ich ganz leer aus? Wer kommt als Haftungsadressat noch in Frage? Müssen die Vermittler oder Anlageberater Schadensersatz leisten? Fragen über Fragen?

Das ist allerdings nur der Anfang! Nun mag jeder Anleger der Solar 9580 e.K. in sich gehen und darüber nachdenken, wie es bei ihm gelaufen ist. Sollten Anleger unzureichend bzw. fehlerhaft beraten oder sogar arglistig getäuscht worden sein, so besteht gegenüber den Initiatoren bzw. Anlageberatern ein Schadensersatzanspruch. Die Anleger sollten schnell handeln und ihre Ansprüche prüfen lassen!

 

PS: Um Rechtssicherheit zu erhalten, bieten wir Ihnen an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist, in Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben, kostenlos. Sie erfahren, ob Sie Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie an der Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie bitte den Fragebogen aus. Sie erhalten damit eine Entscheidungsgrundlage!