Shedlin im Visier der Staatsanwaltschaft!
Shedlin Capital AG-Insolvenz! – Was Anleger tun können!
Das Nürnberger Emissionshaus Shedlin Capital AG hat schon in Vergangenheit bei seinen Anlegern für schlechte Stimmung gesorgt. Mehrere tausend Anleger aus Deutschland und Österreich haben ihr Geld in Shedlin-Fonds investiert. In acht Fonds sind ca. 140 Millionen Euro Eigenkapital geflossen.
Leider erhielten die Shedlin-Anleger häufig schlechte Nachrichten und die prognostizierten Ziele wurden vielfach verfehlt. Für die Shedlin-Anleger ist dies eine überaus schlechte Erfahrung und viele stellen sich die Frage, welche Bewertungen und Gefahren für ihre Kapitalanlagen damit verbunden sind. So wurden Shedlin-Fonds an Anleger aus Österreich auch über die Firma Ertrag & Sicherheit Vermögensberatung (E&S) aus dem Alpenland vermittelt.
Im Jahre 2015 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Shedlin Capital AG beim Insolvenzgericht Nürnberg (AZ 831 IN 1679/14) eröffnet. Der vom Gericht bestellte Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Florian Schott hat im März 2015 angezeigt, dass die Kosten des Insolvenzverfahrens gemäß § 54 InsO gedeckt seien, die Insolvenzmasse jedoch voraussichtlich nicht ausreiche, um die fälligen Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 InsO zu erfüllen. Dies ist natürlich ein großer Rückschlag für das Shedlin-Insolvenzverfahren und die Anleger fragen sich sicher häufig, welche Auswirkungen dies auf ihre Fondsgesellschaft haben wird.
Nun also, im Februar 2016 der nächste Paukenschlag! Am 29.02.2016 fanden Durchsuchungen in Nürnberg, Fürth und Frankfurt am Main auf Antrag der Nürnberger Staatsanwaltschaft bei diversen Beschuldigten statt. Die Staatsanwaltschaft untersucht u.a. den Vorwurf des Betruges, wobei auch hier natürlich der altbekannte strafrechtliche Grundsatz der Unschuldsvermutung zu beachten ist. Es ist nun Aufgabe der Straf- und Ermittlungsbehörden, die Hintergründe des Shedlin-Netzwerkes zu untersuchen.
Klar ist dabei auch, dass die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens grundsätzlich immer der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft mitgeteilt wird. Allerdings werden in diversen Fällen (beispielsweise beiVermögensverschiebungen) ohnehin vom Insolvenzverwalter oder auch von betroffenen GläubigernStrafanzeigen erstattet. Es liegt nun bei Staatsanwaltschaft, wie sie weiter verfährt. Die Staatsanwaltschaft kann die Insolvenzakten anfordern und prüfen, ob sich aus den Akten ein Anfangsverdacht auf Straftaten ergibt. Ist dies der Fall, muss die Staatsanwaltschaft ermitteln.
Dabei spielen insbesondere sog. Insolvenzdelikte eine große Rolle. Aber auch der Betrug, Untreue, Unterschlagung, Urkundenfälschung und viele andere Delikte sind zu untersuchen. Aber auch die Verletzung der Buchführungs- und Bilanzierungspflichten ist nicht zu unterschätzen. Und wenn das Unternehmen Bankkredite in Anspruch genommen hat, dann werden die Handelsbilanzen auch unter dem Gesichtspunkt eines möglichen Kreditbetruges untersucht.
Die Shedlin-Anleger sollten noch einmal genau prüfen, bei wem bzw. bei welcher Gesellschaft sie tatsächlich ihre Fondsanteile gezeichnet haben.
Denn die Shedlin-Anleger sind mit einer Vielzahl von Akteuren konfrontiert, die leider nicht bereit oder in der Lage sind, ihre brennenden Fragen kurzfristig zu beantworten.
Wie gehen die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen weiter? Muss ich eine Strafanzeige stellen? Sind Vermögenswerte von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt worden, auf die geschädigte Anleger später zurückgreifen können? Sind die Beschuldigten in Untersuchungshaft?
Wie arbeitet der Insolvenzverwalter? Muss ich meine Forderungen bei ihm anmelden? Wer kommt als Haftungsadressat noch in Frage? Haften dieInitiatoren mit ihrem Privatvermögen? Müssen die Vermittler Schadensersatz leisten? Fragen über Fragen!
Die Shedlin-Anleger sollten schnell handeln und ihre Ansprüche prüfen lassen.
P.S.: Als besonderen Service bieten wir Ihnen an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist kostenlos. Sie erfahren, ob Sie überhaupt Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie an der Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie bitte den Fragebogen aus.