SHB Fonds Fürstenfeldbruck – Neue Namen, alte Probleme!

Stand: 02.03. 2015

Gesellschafterversammlung ohne Bilanz!

Nach den dramatischen Ereignissen mit der Insolvenzdrohung im Dezember 2014 sollten auf der Gesellschafterversammlung der SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Objekte Fürstenfeldbruck und München Fonds KG am 26.02.2015 die Anleger über die weitere Entwicklung des Fonds informiert werden. Nach negativen Erfahrungen hoffte man auf gute Nachrichten.

Gleich zu Beginn wurde allerdings schon mitgeteilt, dass die angekündigte Tagesordnung nicht eingehalten werden kann.

Der Jahresabschluss des Jahres 2013 ist im Jahr 2015 leider noch immer nicht fertig. Die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat es nicht geschafft, trotz gesetzlicher Verpflichtungen fristgerecht einen Jahresabschluss für das Jahr 2013 fertigzustellen. Und dies obwohl, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf Fonds spezialisiert sein soll. Gab es unklare Bilanzposten, die noch der Aufklärung bedürften oder was ist der Grund für diese Verzögerung? Gleichwohl wurden die gleichen Wirtschaftsprüfer wieder ausgewählt, um auch die nächste Bilanz zu erstellen. Warum bleibt ein Geheimnis der Fondsverwaltung!

Durch die Fondsverwaltung wurde die wirtschaftliche Lage des Fonds dargestellt und konstatiert, dass insbesondere bei der SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Objekte Fürstenfeldbruck und München KG Optimierungsbedarf in der Vermietungssituation besteht.

Auch über die Rückforderung von 4,93 Millionen € wurde berichtet. Diese Summe wurde dem Fonds während der S&K-Episode für einen dubiosen Kaufvertrag über Geschäftsanteile an einer Firma aus der S&K-Gruppe entzogen. Obwohl der damalige Geschäftsführer der SHB Innovative Fondskonzepte GmbH, S&K-Mann Marc-Christian Schraut nach umfangreichen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in Untersuchungshaft gelandet ist und seinem Strafprozess entgegensieht, ist die Fondsgesellschaft immer noch damit beschäftigt, das Geld der Anleger in einem aufwändigen Prozess zurückzuholen. Dies beeinträchtigt den Liquiditätsstatus des Fonds natürlich erheblich.

Nach Berichten der Fondsverwaltung und des Beirats über die wirtschaftliche Entwicklung wurde beschlossen, die Objektgesellschaften umzubenennen. Ob man sich vom unseligen Erbe der SHB befreien kann, ist mehr als fraglich. Zur Auswahl standen so sinnige Kürzel wie FBB und CAPTIVA, wobei eine Anlegerin zutreffend feststellte, das „Captiva“ auf lateinisch „Gefangener“ bedeutet. Anleger, gefangen in einem Investment mit ungewissem Ausgang …

Nunmehr sollen die Objektgesellschaften allerdings folgende objektbezogene Namen tragen:

    Objekte Fürstenfeldbruck und München Fonds GmbH & Co. KG, bisher firmierend SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Objekte Fürstenfeldbruck und München KG
    Objekte Fürstenfeldbruck und München Besitz GmbH & Co. KG, bisher firmierend SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Objekte Fürstenfeldbruck und München Besitz KG
    Einzelhandelsportfolio Süddeutschland GmbH & Co. KG, bisher firmierend SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Objekte Einzelhandelsportfolio Süddeutschland KG
    Objekte Augsburg GmbH & Co. KG, bisher firmierend SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Objekte Augsburg KG
    Einzelhandelsportfolio Bayern GmbH & Co. KG, bisher firmierend SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Objekte Einzelhandelsportfolio Bayern KG


Ebenso wurde u.a. die Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft beschlossen. So sollen Gesellschafterversammlungen nur noch alle zwei Jahre stattfinden und dies, obwohl die Anleger aufgrund des Kapitalanlagegesetzbuches regelmäßig in Form von Jahresberichten informiert werden sollen. Ebenso sind die Stimmabgabefristen im schriftlichen Umlaufverfahren zur Herbeiführung von Gesellschafterbeschlüssen auf 14 Tage verkürzt worden. Dies ist sicher nicht dazu geeignet, weitreichende Gesellschafterbeschlüsse mit der nötigen Bedenkzeit zu fassen.

Gleichwohl ist zu wünschen, dass sich noch mehr Anleger an den Gesellschafterversammlungen beteiligen und sich für ihre Belange einsetzen und die Fondsverwaltung in die Pflicht nehmen. Sinnvollerweise sollte dabei allerdings von der Fondsverwaltung auch ein Termin angeboten werden, an dem Teilnahme der Anleger besser möglich ist.

Nun gilt es, schnellstens den Jahresabschluss 2013 zu veröffentlichen und den Realitäts-Check zu machen. Es bleibt zu hoffen, dass die Anleger nicht mit weiteren Hiobsbotschaften konfrontiert werden.