SgK gewinnt gegen Südwestrentaplus
Stand: 06.09.2010
Im Jahre 2007 haben die Südwest Finanz Vermittlung AG, Südwest Finanz Vermittlung Zweite AG und die Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG, vertreten durch deren Vorstand, Jürgen Koterzyna, den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die SgK gestellt, um folgende Aussagen der SgK zu unterbinden:
„Die Südwest Unternehmensgruppe erwarb Anteile an der Hoerner Bank Heilbronn, um für ihre Anleger die von der Unternehmensgruppe angebotenen Beteiligungen fremd finanzieren zu können. Die Unternehmensgruppe gewährt also ihren Anlegern Kredite, damit die Beteiligungen mit einem Mal eingezahlt werden können“ und
„die Konzeption der Südwest Unternehmensgruppe beruht auf einer Art „Steigerprinzip“, d.h. man steigt von einer Gesellschaft in die zweite und dann in die dritte um. Wenn „Gewinn“ droht, steigt der Anleger „planmäßig“ um, und zwar in die nächste Steigergesellschaft, die Südwest Finanz Vermittlung Zweite AG, um ebenfalls Verluste zu machen, bis auch hier wieder Gewinn droht“.
Zudem wurde beantragt, das für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 € gezahlt werden und im Falle einer Uneinbringlichkeit eine Ordnungshaft bis zu 6 Monaten drohen sollte.
Diese Anträge hat das LG Berlin zum AZ. 31 O 202/07 abgewiesen, weil sich die angegriffenen Äußerungen nach den Feststellungen des LG Berlin als richtig erwiesen haben.
Unsere Informationen sollten die Ausführungen in Google, „Offener Brief an Sgk“ relativieren.
Das vollständige Urteil kann bei der SGK angefordert werden.