RWB-Gesellschafterversammlungen am 29.09.2016!
Unerwartete „Vertragsverlängerung“! – Droht RWB-Anlegern die Steuerkeule?
Nur wenige RWB-Anleger hatten sich am 29.09.2016 auf den Weg ins beschauliche Oberhaching zum Keltenring gemacht, um sich aus erster Hand auf den RWB-Gesellschafter- und Treugeberversammlungen Informationen über ihre Geldanlage zu verschaffen.
„Was ist aus den Millioneneinzahlungen in die RWB-Fonds geworden?“, wird sich so mancher RWB-Anleger im Vorfeld der RWB-Gesellschafterversammlungen gefragt haben.
Der eine oder andere RWB-Anleger wird sich auch noch an die Aussagen von RWB-Vorstand Norman Lemke in der „Wirtschaftswoche“ vom Juni 2013 erinnern, wo er kritisch eingestehen musste: „Die Ergebnisse der Fonds liegen durch die Bank hinter den damaligen Prognosen“.Ein Eingeständnis, welches die Anleger der RWB seinerzeit aufschreckte und hellhörig werden ließ. Wie sieht die Bilanz jetzt gut drei Jahre später aus?
Eingeladen wurden am 29.09.2016 die Anleger der folgenden RWB-Fonds zu den Gesellschafter- und Treugeberversammlungen:
· RWB Global Market GmbH & Co. Secondary II KG i. L.
· RWB Global Market GmbH & Co. Secondary III KG
· RWB Global Market GmbH & Co. Secondary IV KG
· RWB Global Market GmbH & Co. Secondary V geschlossene Investment-KG
Merkwürdigerweise fanden die RWB-Gesellschafter- und Treugeberversammlungen der verschiedenen RWB-Fonds zeitgleich statt, so dass sich die anwesenden RWB-Anleger gleich einen Überblick über die gesamte RWB Global Market Secondary-Produktlinie verschaffen konnten.
Im Wechsel gaben die RWB-Vorstände Horst Güdel und Norman Lemke einen Überblick über den Geschäftsverlauf der RWB-Fonds. Die RWB-Anleger wurden in schneller Folge mit einer Vielzahl von Zahlen konfrontiert, so zu Kapitalausstattung, Investitionsverlauf, Wertentwicklung und Prognose. So schwirrten die Millionensummen nur so durch den Raum, garniert mit vermeintlichen Erfolgsmeldungen über Investitionen in diverse Fonds. Gekrönt wurden die Berichte durch Verweise auf den Nettoinventarwert (NAV) und den Gesamtinvestitionswert (TVPI) der Kapitalanlage.
Schaute man dann allerdings in die vorab verteilten Jahresabschlüsse des Geschäftsjahrs 2015, kam man doch in Grübeln. So wurde exemplarisch bei der RWB Global Market GmbH & Co. Secondary III KG ein gezeichnetes Kapital von ca. 54 Millionen Euro ausgewiesen. Der präsentierte NAV betrug 62 Millionen Euro, allerdings sind im Anlagevermögen bei den Finanzanlagen in der Bilanz 2015 nur gut 39 Millionen Euro ausgewiesen. Eine Differenz von über 20 Millionen Euro ist doch schon erklärungsbedürftig! Und das dies nur mit der Bilanzierung nach den Normen des Handelsgesetzbuches zusammenhängt, will auch nicht unbedingt einleuchten.
Auch auf dem Kapitalkonto II der Bilanz 2015 der RWB Global Market GmbH & Co. Secondary III KG findet sich ein Minus von knapp 8 Millionen Euro. Wie heißt es doch: Auf dem Kapitalkonto II werden die Anteile des jeweiligen Kommanditisten am steuerlichen Gewinn und Verlust sowie der Anteil am Liquidationsergebnis der Gesellschaft gebucht. Alles klar?
Die Bitte eines RWB-Gesellschafters doch einmal einen Gesamtüberblick über alle Investitionen zu liefern, wurde abschlägig beschieden, da es so viele Gesellschaften wären, in denen man investiert hätte.
Ebenso unerwartet war auch die Erklärung der RWB-Geschäftsführung zur Verlängerung der Gesellschaft. Verlängerung der Gesellschaft? Haben sich die RWB-Anleger nicht auf eine bestimmte Vertragslaufzeit eingestellt und darauf ihre Liquiditätsplanung ausgerichtet? Nun also erklärt die RWB-Geschäftsführung die Verlängerung der jeweiligen Gesellschaft um drei Jahre. Drei Jahre!
Erklärt wird die ganze Transaktion mit einer Änderung des Investitionssteuergesetzes (InvStG) mit Wirkung zum 01.01.2018. Hierdurch sollen erhebliche Steuermehrbelastungen auftreten. Dies betrifft Zielfonds bestimmter Rechtsformen, die sich noch im Portfolio der RWB-Fonds befinden. Hier sollen Teile des Portfolios veräußert und durch neue Beteiligungen ersetzt werden. Trifft die RWB-Anleger nun die Steuerkeule?Was können die RWB-Anleger tun?
Wie soll man diese „Vertragsverlängerung“ bewerten? Ist dies seriös? Welche Erfahrungen haben die RWB-Anleger bisher mit Versprechen der RWB gemacht?
Die abschließende Abstimmung war durch die vertretenen Stimmen der Treuhänderin DKM Mittelstandskontor Beteiligungstreuhand GmbH nur noch eine Formalität.
Zu guter Letzt gab es sogar noch einen „Werbeblock“ für einen neuen RWB-Fonds im Volumen von 30 Millionen Euro, an denen sich Anleger mit einer Einmalanlage ab 5.000 Euro beteiligen können. Irgendwie passend, denn die RWB-Gesellschafter- und Treugeberversammlungen fanden im Schulungszentrum der Campus Institut AGam Keltenring 11 in Oberhaching statt. Der Flur war mit einer Vielzahl von Fotos von Vertrieblern und Finanzexperten geschmückt. Das war schon bizarr!
Und es bleibt dabei: Ein Private Equity Fonds ist eine hoch spekulative Anlage mit erheblichen unternehmerischen Risiken, bei der auch mit dem Totalverlustrisiko und Insolvenz gerechnet werden muss. Für Anleger mit dem Anlageziel „Altersvorsorge“ sind geschlossene Fonds und damit auch Private Equity Fonds nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs generell nicht geeignet und sollten von vornherein gar nicht empfohlen werden.
Was können nun die Anleger der RWB Global Market GmbH & Co. Secondary-Fonds tun? Die Anlageberater hatten die Pflicht, die Anleger anleger- und anlagegerecht zu beraten. Die Anlageberater hätten über das bestehende Totalverlustrisiko und die mangelnde Eignung von unternehmerischen Beteiligungen zur Altersvorsorge aufklären müssen. Vielfach wurden die Anleger nicht über die enormen Risiken aufgeklärt. Daraus könnten sich Schadensersatzansprüche ergeben. Nach Rückübertragung ihres Fondsanteils erhalten die Anleger ihre geleisteten Einzahlungen zurück.
Auch das Landgericht Ravensburg hatte zu einer Beteiligung an der RWB Global Market GmbH & Co. Secondary II KG in seinem Urteil konstatiert, dass die Beteiligung riskant und zur Altersvorsorge grundsätzlich ungeeignet sei.
Die Anleger sollten schnell handeln und ihre Ansprüche prüfen lassen
PS: Um Rechtssicherheit zu erhalten, bieten wir Ihnen an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist, in Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben, kostenlos. Sie erfahren, ob Sie Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie an der Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie bitte den Fragebogen aus. Sie erhalten damit eine Entscheidungsgrundlage!