Rechtsanwalt Resch

Rechtsanwalt Resch ist einer der profiliertesten Rechtsanwälte auf dem Gebiet des Anlegerschutzes, nicht nur in Deutschland, sondern im ganzen deutschsprachigen Raum. Im Jahr 1986 hat sich Rechtsanwalt Resch auf den Anlageschutz unter besonderer Berücksichtigung des Kampfes gegen Anlagebetrug spezialisiert. Rechtsanwalt Resch hat damit wie kein anderer über drei Jahrzehnte das Bild des Anlegerschutzanwaltes geprägt.

Das Problem des Anlegeranwaltes, also auch das Problem von Rechtsanwalt Resch, liegt auch darin, dass er zwangsläufig den Entwicklungen immer hinterherlaufen muss. Die Täter auf dem Grauen Kapitalmarkt und dem Bereich des Anlagebetruges sind sehr kreative Menschen, die alle gesetzlichen Lücken geschickt nutzen, um Anleger um ihr Geld zu bringen.

Rechtsanwalt Resch hat sich im Laufe seiner Tätigkeit als Anlegerschutzanwalt stets auch in ehrenamtliche Funktionen eingebracht, um im Sinne des Anlegerschutzes vor den Gefahren des Anlagebetruges zu warnen. Dabei hat Rechtsanwalt Resch immer über den Tellerrand des reinen Anwaltsdaseins hinausgeschaut und sich als Problemlöser verstanden.

Die meisten Opfer des Grauen Kapitalmarktes möchten nicht vor Gericht ziehen. Oft fehlen auch die sachlichen und fachlichen Möglichkeiten, um mit hinreichender Aussicht auf Erfolg in einen Prozess zu gehen. Trotzdem sucht der enttäuschte Anleger die Möglichkeit, einen Weg zu finden, der sein Problem so gut wie möglich löst.

Rechtsanwalt Resch hat sich stets als Problemlöser empfohlen. Der Prozess ist nur ein Werkzeug, um das Problem zu lösen. Oft gibt es aber auch andere, manchmal unkonventionelle Möglichkeiten, um ein Problem zu lösen.

Rechtsanwalt Resch gehört zu den Gründern der Schutzgemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger und war bis 2005 in deren Vorstand. Aber auch nach seinem Ausscheiden ist er stets ein wichtiger Wegbegleiter und Berater in allen Fragen des Anlegerschutzes für die Schutzgemeinschaft geblieben.