PICAM im Visier der Staatsanwaltschaft!

PICAM, PICCOR, Varian - Durchsuchungen wegen des Verdachts des banden- und gewerbsmäßigen Betruges!

PICCOR-Macher im Visier der Staatsanwaltschaft! Nun also im Februar 2018 der nächste Paukenschlag! Am 05.02.2018 fanden Durchsuchungen auf Antrag der Berliner Staatsanwaltschaft bei diversen Beschuldigten statt.Was ist da los und was müssen die PICCOR-Anleger jetzt tun?

PICAM, PICCOR, Varian: Razzia zur Suche nach Beweismitteln!

Nachdem schon lange vor den fragwürdigen Geschäftspraktiken der PICAM-Unternehmensgruppe gewarnt wurde, hat die Staatsanwaltschaft Berlin nun zugegriffen. Bei einem Großeinsatz von Polizeibeamten wurden Durchsuchungsbeschlüsse erfolgreich vollstreckt. Dabei wurden diverse Firmen und Wohnungen von Beschuldigten in Deutschland und dem europäischen Ausland durchsucht, um Beweismittel sicherzustellen.

PICAM, PICCOR, Varian: Schwerer Verdacht des banden- und gewerbsmäßigen Betruges!

Die Staatsanwaltschaft verdächtigt die Beschuldigten als Mitglieder einer Bande gewerbsmäßig Betrugstaten in erheblichen Umfang begangen zu haben.

PICAM, PICCOR, Varian: Vorwurf von unerlaubten Bankgeschäften!

Die Staatsanwaltschaft erhebt weiter den Vorwurf, dass die Beschuldigten unerlaubte Bankgeschäfte betrieben haben, ohne dafür die gesetzlich erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gehabt und damit gegen das Kreditwesengesetz (KWG) verstoßen zu haben.

PICAM, PICCOR, Varian: Verdacht eines Schneeballsystems!

Die Staatsanwaltschaft untersucht den Verdacht des banden- und gewerbsmäßigen Betruges, wobei auch hier natürlich der altbekannte strafrechtliche Grundsatz der Unschuldsvermutung zu beachten ist. Es ist nun Aufgabe der Straf- und Ermittlungsbehörden, die Hintergründe des PICCOR-Netzwerkes zu untersuchen. Hierbei hat es die Staatsanwaltschaft mit einer Vielzahl von Tatkomplexen zu tun. Die betrifft einerseits die dubiosen Vorgänge, um vermeintliche Treuhand- und Vermögensverwaltungsverträge mit der PICCOR AG, aber andererseits auch das vermeintliche Krisenmanagement der eigenen Art mit „PICCOX“.

PICAM, PICCOR, Varian: Schäden in zweistelliger Millionenhöhe? Wer haftet dafür?

Für die Anleger ist die alles entscheidende Frage, wer auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden kann. Schon jetzt wird mit Schäden in zweistelliger Millionenhöhe kalkuliert. Erfolgsversprechend kann die Möglichkeit sein, Forderungen gegen Verantwortungsträger der PICAM Unternehmensgruppe zu prüfen. Ebenso könnten Ansprüche gegen die eingesetzten Vertriebsfirmen bestehen. Der Anlageberater muss seine Kunden anleger- und anlagegerecht beraten. Ob dies bei dem komplexen Geschäftsmodell der PICAM Unternehmensgruppe der Fall war, wird im Einzelfall zu prüfen sein. Sollte den Kunden hier eine falsche Sicherheit vorgegaukelt worden sein, sind die Vertriebe in der Haftung.

PICAM, PICCOR, Varian: Fragen über Fragen, die wir Ihnen gern beantworten!

Die Anleger sind somit mit einer Vielzahl von Akteuren konfrontiert, die leider nicht bereit oder in der Lage sind, ihre brennenden Fragen kurzfristig zu beantworten. Wie gehen die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen weiter? Muss auch ich eine Strafanzeige stellen? Sind Vermögenswerte von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt worden, auf die geschädigte Anleger später zurückgreifen können? Was muss ich dafür tun? Warum sind die Beschuldigten nicht in Untersuchungshaft? Was passiert im Insolvenzfall? Wer kommt als Haftungsadressat noch in Frage? Haften die Initiatoren mit ihrem Privatvermögen? Müssen die Vermittler Schadensersatz leisten? Fragen über Fragen, die wir Ihnen gern beantworten!

Die PICAM-Anleger sollten schnell handeln und ihre Ansprüche prüfen lassen!

 

PS: Um Rechtssicherheit zu erhalten, bieten wir Ihnen an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist, in Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben, kostenlos. Sie erfahren, ob Sie Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie an der Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie bitte den Fragebogen aus. Sie erhalten damit eine Entscheidungsgrundlage!