NL Nord Lease AG (vormals Albis Finance AG) – Rückforderungen prüfen!

Stand: 26.05.2015

NL Nord Lease AG (vormals Albis Finance AG)– Fünfstellige Zahlungsaufforderungen –Anleger in Panik! – Was jetzt getan werden muss!


Anleger der NL Nord Lease AG (vormals Albis Finance AG) werden wieder einmal von der NL Nord Lease AG (vormals Albis Finance AG) in Panik versetzt.

Bis zu fünfstellige Zahlungen sollen durch Albis-Anleger geleistet werden. Schon in der Vergangenheit wurden massenhaft Mahnbescheide versandt und die Rückzahlung von Ausschüttungen verlangt.

Die Albis Finance AG tummelte sich u.a. auf den Geschäftsfeldern des Nutzfahrzeugleasings und der Verbriefung von Forderungen. Die Firma Rothmann & Cie erstellte die Prospekte und bildete die Vertriebsmitarbeiter aus.

Die Anleger konnten sich in Form einer atypischen Beteiligung an dem Unternehmen beteiligen. Dabei gab es die Möglichkeit einer Einmalanlage und auch in Form von monatlichen Rateneinlagen. Auch Kombinationen von Einmalzahlungen und Ratenverträgen waren möglich. Die Beteiligungsverträge wurden „Classic“, „Classic Plus“ oder „Sprint“ betitelt und zeichneten sich häufig durch lange Laufzeiten aus. Die Anlagen wurden auch gern für die Altersvorsorge der Anleger angeboten.

Leider entwickelte sich die Anlage nicht so, wie den Anlegern versprochen wurde, sondern in vielen Fällen zum finanziellen Desaster.

Anleger sehen sich verschiedenen Forderungen der Gesellschaft ausgesetzt. Mal werden mutmaßliche Rückstände aus dem Beteiligungsmodell „Sprint“ gefordert. Bei anderen wird die Ausgleichung des negativen Kapitalkontos bei den Beteiligungsmodellen „Classic“ und „Sprint“ verlangt. Wieder andere Anleger sollen Zahlungen wegen angeblicher negativer Abfindungsguthaben leisten.

Die Anleger sollten sich nicht verunsichern lassen und insbesondere bei Mahnbescheiden beachten, dass hier vom Mahngericht die Berechtigung der Forderung nicht geprüft wird. Die Anleger müssen somit selbst aktiv werden, wenn sie verhindern wollen, dass sie später mit einem wirksamen Vollstreckungstitel konfrontiert werden.

Vielfach bestehen gute Chancen sich gegen die Forderungen zu wehren und Einwendungengeltend zu machen. Insbesondere die verwendeten Widerrufserklärungen weisen häufig Fehler auf, so dass auch heute noch möglicherweise der Widerruf der Beteiligung erklärt werden kann. Damit sind keine weiteren Zahlungen mehr zu leisten.

Was können nun die Anleger der NL Nord Lease AG (vormals Albis Finance AG) tun? Die Anlageberater hatten die Pflicht, die Anleger anleger- und anlagegerecht zu beraten. Die Anlageberater hätten über das bestehende Totalverlustrisiko und die mangelnde Eignung von unternehmerischen Beteiligungen

zur Altersvorsorge aufklären müssen. Vielfach wurden die Anleger nicht über die enormen Risiken aufgeklärt. Daraus könnten sich Schadensersatzansprüche ergeben. Auch wenn diese schon verjährt sein sollten, besteht immer noch die Möglichkeit der Aufrechnung mit den Rückforderungsansprüchen.

P.S.: Als besonderen Service bieten wir Ihnen an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist kostenlos. Sie erfahren, ob Sie überhaupt Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie an der Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie den Fragebogen aus.