MPC Santa P-Schiffe 2 – Droht der Totalverlust?
Letzte Chance ein Verlustgeschäft zu vermeiden!
Insolvenz, Insolvenz, Insolvenz, das ist die bittere Bilanz für die Anleger des Dachfonds MPC Santa P-Schiffe 2.
Was ist passiert? Erinnern wir uns kurz zurück: Im Jahre 2007 wurde der MPC Santa P-Schiffe 2-Fonds aufgelegt. MPC-Anleger sollten sich an vier Panamax-Containerschiffen beteiligen.
Mindestens 10.000 Euro sollten es sein, um sich gleichzeitig an vier Kommanditgesellschaften des Dachfonds MPC Santa P-Schiffe 2 zu beteiligen:
- Kommanditgesellschaft Zweite MS "SANTA PAMINA" Offen Reederei GmbH & Co.
- Kommanditgesellschaft Zweite MS "SANTA PLACIDA" Offen Reederei UG (haftungsbeschränkt) & Co.
- Kommanditgesellschaft Zweite MS "SANTA PELAGIA" Offen Reederei GmbH & Co.
- Kommanditgesellschaft Zweite MS "SANTA PETRISSA" Offen Reederei GmbH & Co.
Über 230 Millionen Euro betrug das Fondsvolumen. Groß waren die Versprechungen: Stolze 235 % wurden den Anlegern des MPC Santa P-Schiffe 2-Fonds versprochen. Nach etwa 16 Jahren Laufzeit sollte die Kommanditgesellschaften planmäßig 2023 aufgelöst werden.
Und nun? Ein wirtschaftliches Desaster für die Anleger des MPC Santa P-Schiffe 2-Fonds! So endeten die Kommanditgesellschaft Zweite MS "SANTA PELAGIA" Offen Reederei GmbH & Co., die Kommanditgesellschaft Zweite MS "SANTA PETRISSA" Offen Reederei GmbH & Co. und die Kommanditgesellschaft Zweite MS "SANTA PAMINA" Offen Reederei GmbH & Co. im Insolvenzverfahren.
Und die MS "SANTA PLACIDA" fuhr ebenfalls nur noch Verluste ein und soll verkauft werden. Allerdings ist dies für die Anleger des MPC Santa P-Schiffe 2-Fonds auch kein Trost. Denn schaut man sich die letzte Bilanz der Kommanditgesellschaft Zweite MS "SANTA PLACIDA" Offen Reederei UG (haftungsbeschränkt) & Co. an, so wird der Wert des Schiffes mit gut 11,8 Millionen Euro ausgewiesen. Dem stehen allerdings Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von knapp 24 Millionen Euro gegenüber, so dass sich jeder ausrechnen kann, was für die MPC-Anleger übrig bleibt.
Nämlich nichts! Müssen die Anleger des MPC Santa P-Schiffe 2-Fonds gar noch mit der Rückforderung ihrer kläglichen Ausschüttungen rechnen? Tritt der Totalverlust ein?
Nunmehr wird klar: Die Schiffsfondsbeteiligung ist eine hoch spekulative Anlage mit erheblichen unternehmerischen Risiken, bei der auch mit dem Totalverlustrisiko und Insolvenz gerechnet werden muss. Für Anleger mit dem Anlageziel „Altersvorsorge“ sind geschlossene Fonds und damit auch Schiffsfonds nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs generell nicht geeignetund hätten von vornherein gar nicht empfohlen werden dürfen.
Die Anteile des Fonds wurden u.a. durch Banken vertrieben, die dafür Provisionen erhalten haben. Folgt man der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (sog. Kick-Back-Rechtsprechung) muss die Bank, wenn sie den Kunden nach den Kriterien der anleger-und objektgerechten Beratung beraten will, über Höhe ihrer Rückvergütung aufklären, die sie von der Fondsgesellschaft erhält. Der Anleger ist erst dann in der Lage, Interessenkonflikte der Bank zu erkennen.
Was können nun die Anleger des MPC Santa P-Schiffe 2-Fonds tun? Sind die Anleger nicht anleger-undobjektgerecht beraten worden, so haben sie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Anspruch auf Schadenersatz. Nach Rückübertragung ihres Fondsanteils erhalten die Anleger ihre geleisteten Einzahlungen zurück.
Hierbei können MPC-Anlegern auch wichtige Urteile zu Schiffsfondsbeteiligungen helfen. So haben sich die Landgerichte in Frankfurt Main, Oldenburg und Dessau schon mit Schadenersatzklagen enttäuschter MPC-Anleger beschäftigt. Das Landgericht Oldenburg stellte fest, dass die Bank den MPC-Anleger nicht über alle entscheidenden Aspekte seiner Kapitalanlage aufklärte und ebenso Vertriebskosten und Provisionen nicht offenlegte. Mithin muss die Bank die Schiffsbeteiligungen übernehmen und den MPC-Anleger entschädigen! Das sollte den MPC-Anlegern Mut machen!
Da auch bei dem MPC Santa P-Schiffe 2-Fonds nach 10 Jahren die absolute Verjährung der Ansprüche droht und die Frist auf den Tag genau berechnet (Fondsbeitritt) wird, sollten Anleger schnell handeln und ihre Ansprüche prüfen lassen!
PS: Um Rechtssicherheit zu erhalten, bieten wir Ihnen an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist, in Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben, kostenlos. Sie erfahren, ob Sie Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie an der Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie bitte den Fragebogen aus. Sie erhalten damit eine Entscheidungsgrundlage!