MPC Reefer Flotte 2 – Millionenverlust in 2015 und 2016?

Was MPC-Anleger jetzt wissen müssen!

Im Jahre 2007 wurde durch das Emissionshaus MPC der Schiffsfonds Zweite Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds mbH & Co. KG (MPC Reefer Flotte 2) aufgelegt.

„Ein wachsender Markt, in dem die wenigen leistungsstarken Kühlschiffe heiß begehrt sind – profitieren Sie von dieser Situation und beteiligen Sie sich an 14 Kühlschiffen, die allen Anforderungen des modernen Warenverkehrs für Kühlgüter entsprechen.“ So wurden die MPC-Anleger motiviert, über 100 Millionen Euro in Kühlschiffe zu investieren, die allerdings schon zwischen 1992 und 1996 in Japan gebaut wurden. Ein Schelm, der Böses denkt!

Allerdings war von den prognostizierten Ausschüttungen schon bald nicht mehr die Rede, vielmehr wurden 2011 und 2012 Millionenverluste produziert. Mithin musste das Finanzierungskonzept restrukturiert werden und mit einem sog. Memorandum of Agreement wurden vier Schiffe verkauft. Dabei handelt es sich um das MS „Buzzard Bay“, das MS „Eagle Bay“, das MS „Falcon Bay“ und das MS „Hawk Bay“.

Und haben diese „Notverkäufe“ die Lage der Fondsgesellschaft nachhaltig stabilisiert? Dies muss man kritisch beurteilen, denn der geringfügige Überschuss ist im Wesentlichen auf die Auswirkungen des Verkaufs der vier Schiffe zurückzuführen. Hat man also nur Zeit gekauft?

Was muss man dazu in der letzten vorhandenen Konzernbilanz 2014 lesen? „Das Vermögen in Form der Schiffe ist am Bilanzstichtag als Folge des durch Verluste aufgezehrten Eigenkapitals nur noch durch Fremdkapital finanziert.“ Der Buchwert der Schiffe beträgt hier nur noch 17,115 Millionen Euro. Schon erschreckend, wenn man bedenkt, dass für die Schiffe im Prospekt ein Verkaufserlös von 68,175 Millionen USD prognostiziert war. Nunmehr sind es für 10 Schiffe allerdings nur noch 17,115 Millionen Euro! Dem stehen allerdings Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 18,713 Millionen Euro gegenüber. Die Schiffe gehören also wohl de facto schon der Bank!

Werden die Kreditschutzklauseln des neuen Darlehensvertrages (Convenants) nicht eingehalten und die fälligen Tilgungen nicht erbracht, ist die finanzierende Bank berechtigt, das Schiffshypothekendarlehen fällig zu stellen. Dann sind weitere Schiffsverkäufe fällig.

Rein vorsorglich, wird für 2015 schon mal ein Konzernjahresfehlbetrag in Millionenhöhe angekündigt! Wie geht es dann wohl weiter? Weitere Schiffe verkaufen?

Mit welchen Hiobsbotschaften müssen die MPC-Anleger in der nächsten Konzernbilanz rechnen?

Nunmehr wird klar: Die Schiffsfondsbeteiligung ist eine hoch spekulative Anlage mit erheblichen unternehmerischen Risiken, bei der auch mit dem Totalverlustrisiko und Insolvenz gerechnet werden muss. Für Anleger mit dem Anlageziel „Altersvorsorge“ sind geschlossene Fonds und damit auch Schiffsfonds nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs generell nicht geeignet und hätten von vornherein gar nicht empfohlen werden dürfen.

Die Anteile des Fonds wurden u.a. durch Banken vertrieben, die dafür Provisionen erhalten haben. Folgt man der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (sog. Kick-Back-Rechtsprechung) muss die Bank, wenn sie den Kunden nach den Kriterien der anleger-und objektgerechten Beratung beraten will, über Höhe ihrer Rückvergütung aufklären, die sie von der Fondsgesellschaft erhält. Der Anleger ist erst dann in der Lage,Interessenkonflikte der Bank zu erkennen.

Ungewiss ist auch, ob die Anlageberater die MPC-Anleger ordnungsgemäß über die Risiken ihrer Anlage aufgeklärt und den Prospekt übergeben haben. Ob dies in der Vergangenheit geschehen ist, ist sehr fraglich und im Einzelfall zu prüfen.

Was können nun die Anleger des MPC Reefer Flotte 2 Fonds tun? Sind die Anleger nicht anleger-und objektgerecht beraten worden, so haben sie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Anspruch auf Schadenersatz. Nach Rückübertragung ihres Fondsanteils erhalten die Anleger ihre geleisteten Einzahlungen zurück.

Hierbei können MPC-Anlegern auch wichtige Landgerichts-Urteile helfen. So haben sich die Landgerichte in Frankfurt Main, Oldenburg und Dessau schon mit Schadenersatzklagen enttäuschter MPC-Anleger beschäftigt. So wurde vom Landgericht Oldenburg festgestellt, dass der Anlegerberater seine Beratungspflichten verletzt hat und mithin die Sparkasse zur Rückabwicklung der Fondsbeteiligung verurteilt wurde. Das ist ein Urteil, das MPC-Anlegern Mut machen sollte!

Da auch beim MPC Reefer Flotte 2 Fonds nach 10 Jahren die absolute Verjährung der Ansprüche droht und die Frist auf den Tag genau berechnet (Fondsbeitritt) wird, sollten Anleger schnell handeln und ihre Ansprüche prüfen lassen!

 

PS: Um Rechtssicherheit zu erhalten, bieten wir Ihnen an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist, in Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben, kostenlos. Sie erfahren, ob Sie Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie an der Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie bitte den Fragebogen aus. Sie erhalten damit eine Entscheidungsgrundlage!