MPC Offen Produktentanker Flotte – Millionenverlust in 2014, noch schlimmer 2015, 2016? – Was MPC-Anleger jetzt wissen müssen!

Was ist denn nun tatsächlich mit der MPC Offen Produktentanker Flotte los? Man kann gut verstehen, wenn sich MPC-Anleger immer wieder diese Frage stellen. Welche Möglichkeiten zum Fondsausstieg haben MPC-Anleger? Droht die Verjährung der Ansprüche im Jahre 2017?

Lassen wir Zahlen, Daten und Fakten sprechen! Bevor wir uns allerdings die letzte verfügbare erschreckende Bilanz 2014 mit den hohen Millionenverlusten genauer ansehen, sollten wir gemeinsam noch einen kurzen Blick in die Vergangenheit werfen.

Im Jahre 2007 wurde durch das Emissionshaus MPC der Schiffsfonds Erste Beteiligungsgesellschaft CPO Produktentanker mbH & Co. KG (MPC Offen Produkttanker Flotte) aufgelegt.

77,8 Millionen Euro sollten MPC-Anleger in einen vorgeblichen Wachstumsmarkt der Produktentanker investieren. Allerdings war von den prognostizierten Ausschüttungen schon bald nicht mehr die Rede, vielmehr musste in der letzten veröffentlichten Leistungsbilanz 2012 eingestanden werden, dass keine Ausschüttungen vorgenommen wurden.

Schauen wir uns nun aber einmal genauer die Bilanz 2014 der Erste Beteiligungsgesellschaft CPO Produktentanker mbH & Co. KG an und machen einen Faktencheck. Dabei muss man allerdings berücksichtigen, dass Oktober 2015 gerade erst einmal die Bilanz des Jahres 2014 veröffentlicht wurde. Und nun sind wir schon im Geschäftsjahr 2017! Sei es drum, der Blick in die Bilanz 2014 ist erschreckend genug!

So lesen wir: „Der Konzern und die Konzerngesellschaften sind zum 31. Dezember 2014 bilanziell überschuldet. … Es wurde mit der finanzierenden Bank die Aussetzung der Tilgungsraten vereinbart. … Die Konzerngesellschaften haben ihre Liquidität durch eine Stillhaltevereinbarung mit der Commerzbank AG bis zum 31. März 2015 gesichert. Aufgrund der zu erwartenden Einnahmesituation werden weitere Maßnahmen zur Stützung der Liquidität der Konzerngesellschaften erforderlich werden. Die Geschäftsführung hat zu diesem Zweck mit der Commerzbank AG die Finanzierung mit Vereinbarung vom 21./22. Mai 2015 bis Ende 2017 neu geordnet. Aufgrund der positiven Fortführungsprognose geht die Geschäftsführung davon aus, dass gemäß § 19 Abs. 2 InsO keine
Insolvenzantragspflicht besteht, dass zukünftig durch verbesserte Einnahmen die bilanzielle Überschuldung beseitigt werden kann.“ Insolvenzantragspflicht, bilanzielle Überschuldung, das klingt sicher scheußlich in den Ohren der MPC-Anleger.

Schaut man sich einzelne Bilanzzahlen an, wird die Sache noch klarer. So werden Sachanlagen, also die Fondsschiffe, in Höhe von 178.165.525,95 Euro ausgewiesen. Eine große Summe, allerdings belaufen sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten auf gewaltige 216.088.021,01 Euro. Die Schiffe gehören also wohl de facto schon der Bank!

Schauen wir aber weiter auf die Fakten und werfen noch einen Blick auf die Millionenverluste! Ein Jahresfehlbetrag in zweistelliger Millionenhöhe musste 2014 auch ausgewiesen werden. 15.988.411,28 Euro Verluste wurden vermeldet. Und wie gesagt, dies ist der Status aus der Bilanz für das Geschäftsjahr 2014. Wie ist es in den Geschäftsjahren 2015 und 2016 gelaufen? Erwarten die MPC-Anleger noch größere Millionenverluste?

Aus welchen Gründen das Fondsmanagement der Erste Beteiligungsgesellschaft CPO Produktentanker mbH & Co. KG seinen Publizitätspflichten in Form einer eigenständigen Bilanz für die Beteiligungsgesellschaft und Schiffsgesellschaften nicht nachkommt, ist leider nicht nachvollziehbar, denn es handelt sich ja nicht nur um eine normale Kommanditgesellschaft, sondern vielmehr um eine Publikumsgesellschaft, an der eine Vielzahl von Anleger beteiligt sind, die ein noch gesteigertes Informationsinteresse haben.

Und wie lange bleibt die finanzierende Commerzbank noch an Bord? Bis jetzt ist die Finanzierung bis Ende 2017 neu geordnet worden. Und dann? Ein Ende mit Schrecken? Schließlich musste die Commerzbank für das Geschäftsjahr 2016 einen drastischen Gewinneinbruch vermelden und aufgrund fauler Schiffskredite die Risikovorsorge um mehr als 200 Millionen auf 900 Millionen Euro steigern.

Oder gibt es gar einen Zusammenhang mit der Verjährung der Ansprüche der MPC-Anleger. Schließlich haben viele MPC-Anleger im Jahre 2007 ihre Fondsbeteiligung an der Erste Beteiligungsgesellschaft CPO Produktentanker mbH & Co. KG gezeichnet. Und 10 Jahre nach dem taggenauen Fondsbeitritt droht die absolute Verjährung der Ansprüche der Anleger der MPC Offen Produktentanker Flotte! Ein Schelm, wer dabei Böses denkt!

Nunmehr wird klar: Die Schiffsfondsbeteiligung ist eine hoch spekulative Anlage mit erheblichen unternehmerischen Risiken, bei der auch mit dem Totalverlustrisiko und Insolvenz gerechnet werden muss. Für Anleger mit dem Anlageziel „Altersvorsorge“ sind geschlossene Fonds und damit auch Schiffsfonds nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs generell nicht geeignet und hätten von vornherein gar nicht empfohlen werden dürfen.

Die Anteile des Fonds wurden u.a. durch Banken vertrieben, die dafür Provisionen erhalten haben. Folgt man der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (sog. Kick-Back-Rechtsprechung) muss die Bank, wenn sie den Kunden nach den Kriterien der anleger-und objektgerechten Beratung beraten will, über Höhe ihrer Rückvergütung aufklären, die sie von der Fondsgesellschaft erhält. Der Anleger ist erst dann in der Lage, Interessenkonflikte der Bank zu erkennen.

Was können nun die Anleger der MPC Offen Produkttanker Flotte tun? Sind die Anleger nicht anleger-und objektgerecht beraten worden, so haben sie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Anspruch auf Schadenersatz. Nach Rückübertragung ihres Fondsanteils erhalten die Anleger ihre geleisteten Einzahlungen zurück.

Hierbei können MPC-Anlegern auch wichtige Urteile zu Schiffsfondsbeteiligungen helfen. So wurde vom Oberlandesgericht Naumburg in einem Urteil festgestellt, dass der Anlegerberater in Bezug auf die Fondsbeteiligung an der MPC Offen Produkttanker Flotte seine Beratungspflichten verletzt hat und mithin die Sparkasse zur Rückabwicklung der Fondsbeteiligung verurteilt wurde. Das ist ein Urteil, das MPC-Anlegern Mut machen sollte!

Da auch bei der MPC Offen Produkttanker Flotte nach 10 Jahren die absolute Verjährung der Ansprüche droht und die Frist auf den Tag genau berechnet (Fondsbeitritt) wird, sollten Anleger schnell handeln und ihre Ansprüche prüfen lassen!

PS: Um Rechtssicherheit zu erhalten, bieten wir Ihnen an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist, in Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben, kostenlos. Sie erfahren, ob Sie Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie an der Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie bitte den Fragebogen aus. Sie erhalten damit eine Entscheidungsgrundlage!