MPC CPO - Nordamerika-Schiffe-2-Bilanz-2015

Auswege für MPC-Anleger!

Nachdem bei Vorgängerfonds MPC CPO Nordamerika-Schiffe 1 schon fast alle Fondsschiffe verkauft werden mussten, fragen sich natürlich die Anleger des MPC CPO Nordamerika-Schiffe 2-Fonds besorgt, wie es zu dieser wirtschaftlichen Katastrophe kommen konnte und ob es bei ihnen genauso laufen wird.

Wie konnte dies passieren? Werfen wir einen kurzen Blick zurück! Im Jahre 2008 wurde der MPC CPO Nordamerika-Schiffe 2-Fonds aufgelegt. Mindestens 10.000 Euro sollten es sein, um sich gleichzeitig an fünf Kommanditgesellschaften des Dachfonds MPC CPO Nordamerika-Schiffe 2 zu beteiligen:

 

  • Kommanditgesellschaft MS „CPO New York” Offen Reederei GmbH & Co.
  • Kommanditgesellschaft MS „CPO Baltimore” Offen Reederei GmbH & Co.
  • Kommanditgesellschaft MS „CPO Norfolk” Offen Reederei GmbH & Co.
  • Kommanditgesellschaft MS „CPO Savannah” Offen Reederei GmbH & Co.
  • Kommanditgesellschaft MS „CPO Miami” Offen Reederei GmbH & Co.

Schauen wir noch einmal in die letzte vorhandene Bilanz 2015, die Anfang 2017 veröffentlicht wurde: Auch hier müssen den MPC-Anlegern die Augen tränen. Ein Konzernjahresfehlbetrag von 82.154.381,42 Euro muss bilanziert werden! Und im Jahre 2014 waren es 14.636.436,35 Euro!

Über 90 Millionen Euro wurden bei MPC-Anleger eingesammelt und ihnen wurde ein Gesamtmittelrückfluss nach Steuern von rund 239,13 % der Zeichnungssumme prognostiziert. Inklusive der Veräußerungserlöse der Schiffe natürlich! Und was ist daraus geworden?

Wurden in Bilanz 2014 für die Schiffe noch ein Wert von über 185 Millionen Euro angesetzt, so hat sich dieser in der Bilanz 2015 auf 94,78 Millionen Euro halbiert. Dem stehen allerdings noch Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von über 150 Millionen Euro.

Was das bedeutet, kann sich jeder Anleger des MPC CPO Nordamerika-Schiffe 2-Fonds selbst vorstellen! Der Konzern und die Tochtergesellschaften sind bilanziell überschuldet! So steht es in der Bilanz 2015!

Müssen die Anleger des MPC CPO Nordamerika-Schiffe 2-Fonds gar noch mit der Rückforderung ihrer kläglichen Ausschüttungen rechnen? Tritt der Totalverlust ein? Dies ist wahrlich eine miese Erfahrung! Zu welchem Urteil soll man da als MPC-Anleger kommen?

Fragt sich nur, ob der ganze Fonds abgewickelt werden muss? Schafft man es noch, die MPC-Anleger bis zum Ablauf der Verjährungsfristen zu vertrösten oder kommt der Realitätsschock doch früher?

Nunmehr wird klar: Die Schiffsfondsbeteiligung ist eine hoch spekulative Anlage mit erheblichen unternehmerischen Risiken, bei der auch mit dem Totalverlustrisiko und Insolvenz gerechnet werden muss. Für Anleger mit dem Anlageziel „Altersvorsorge“ sind geschlossene Fonds und damit auch Schiffsfonds nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs generell nicht geeignetund hätten von vornherein gar nicht empfohlen werden dürfen

Die Anteile des Fonds wurden u.a. durch Banken vertrieben, die dafür Provisionen erhalten haben. Folgt man der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (sog. Kick-Back-Rechtsprechung) muss die Bank, wenn sie den Kunden nach den Kriterien der anleger-und objektgerechten Beratung beraten will, über Höhe ihrer Rückvergütung aufklären, die sie von der Fondsgesellschaft erhält. Der Anleger ist erst dann in der Lage, Interessenkonflikte der Bank zu erkennen.

Was können nun die Anleger des MPC CPO Nordamerika-Schiffe 2-Fondstun? Sind die Anleger nicht anleger-und objektgerecht beraten worden, so haben sie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Anspruch auf Schadenersatz. Nach Rückübertragung ihres Fondsanteils erhalten die Anleger ihre geleisteten Einzahlungen zurück.

Hierbei können MPC-Anlegern auch wichtige Urteile zu Schiffsfondsbeteiligungen helfen. So haben sich die Landgerichte in Frankfurt Main, Oldenburg und Dessau schon mit Schadenersatzklagen enttäuschter MPC-Anleger beschäftigt. Das sollte den MPC-Anlegern Mut machen!

Da auch bei dem MPC CPO Nordamerika-Schiffe 2-Fonds nach 10 Jahren die absolute Verjährung der Ansprüche droht und die Frist auf den Tag genau berechnet (Fondsbeitritt) wird, sollten Anleger schnell handeln und ihre Ansprüche prüfen lassen!

 

PS: Um Rechtssicherheit zu erhalten, bieten wir Ihnen an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist, in Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben, kostenlos. Sie erfahren, ob Sie Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie an der Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie bitte den Fragebogen aus. Sie erhalten damit eine Entscheidungsgrundlage!