Was ist los beim MPC Deepsea Oil Explorer? – Wohin treibt die Ölplattform?
Was Anleger jetzt tun können!
„MPC Deepsea Oil Explorer – Energie für die Zukunft“ so lautete der Werbespruch im Emissionsprospekt der Fondsgesellschaft MPC Deepsea Oil Explorer GmbH & Co. KG.
Den MPC-Anlegern wurde in Aussicht gestellt, von der Erkundung neuer Öl- und Gasvorkommen zu profitieren und sich an einer Investition in eine mobile Tiefsee-Halbtaucher-Erkundungsplattform bei einem Energiefonds zu beteiligen. Ein Projekt mit einem Investitionsvolumen von über 500 Millionen Euro.
Dafür haben sich gleich zwei Emissionshäuser zusammengeschlossen. Die Hanseatische Capitalberatungsgesellschaft mbH (HCI Capital AG) und die MPC Münchmeyer Petersen Capital AG legten zwei Fonds auf. Über 5500 Anleger beteiligten sich insgesamt an den zwei im Jahre 2008 aufgelegten Fondsgesellschaften MPC Deepsea Oil Explorer GmbH & Co. KG und HCI Deepsea Oil Explorer GmbH & Co. KG.
Leider mussten die MPC-Anleger feststellen, dass gar nichts rund lief. Schon in der Bauphase der Öl-Plattform kam es zu diversen Schwierigkeiten und Verzögerungen. Sogar die Gefahr der Insolvenz drohte den MPC-Anlegern bei diesem Großprojekt. Pleiten, Pech und Pannen am laufenden Band!
Die MPC-Anleger waren schließlich gezwungen, einem millionenschweren Sanierungskonzept im Jahre 2011 zuzustimmen. Ein Kapitalbedarf von über 67 Millionen USD wurde vermeldet und musste bedient werden, um ein endgültiges Scheitern des Großprojekts noch abzuwenden. Dies ist nach unserer Meinung, Ausweis für ein schlechtes Krisenmanagement und eine von Anfang an fragwürdige Fondskonstruktion.
Schaut man sich die Bilanzen der Vergangenheit an, so waren die Bilanzposten der Ergebnissonderkonten äußerst beachtenswert. Hier findet man Minusbeträge in Millionenhöhe. Auch der Geschäftsbericht 2014 der MPC Capital AG ist aufschlussreich. Auch hier wurden für die Beteiligungen an der MPC Deepsea Oil Explorer GmbH & Co. KG und auch die Partnergesellschaft HCI Deepsea Oil Explorer GmbH & Co. KG aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderungaußerplanmäßige Abschreibungen ausgewiesen. Auch dies ist ein Alarmzeichen für MPC-Anleger!
Sollte man die Absicht haben, seinen Fondsanteil auf dem Zweitmarkt zu veräußern, so wird auffallen, dass dies mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist. Dies liegt an der mangelnden Fungibilität der Fondsanteile, über die im Übrigen auch vom Anlageberater aufgeklärt werden muss. Es existiert kein geregelter Zweitmarkt. Die ausgewiesenen Kurse sind äußert deprimierend. Auf der Handelsplattform www.zweitmarkt.dewurde zum 29.12.2015 ein Kurs von 11,5 % ausgewiesen.
Viele MPC-Anleger müssen nun feststellen, dass nicht nur die versprochenen Ausschüttungen ausbleiben, sondern auch ihre Anlage weiter in Gefahr ist. Der Werbespruch aus dem Emissionsprospekt wirkt dann nur noch wie ein leeres Versprechen. Die MPC-Anleger können von der „Energie der Zukunft“ bisher nicht profitieren.
Eine Energiefondsbeteiligung ist eine hoch spekulative Anlage mit erheblichen unternehmerischen Risiken, bei der auch mit dem Totalverlustrisiko und Insolvenz gerechnet werden muss. Für Anleger mit dem Anlageziel „Altersvorsorge“ sind geschlossene Fonds nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs generell nicht geeignet und hätten von vornherein gar nicht empfohlen werden dürfen. Denkbar sind auch Konstellationen, in denen die Fondsgesellschaften Nachschüsse von ihren Anlegern fordern und damit ein Haftungsrisiko darstellen.
Diese Fonds wurden auch über Sparkassen und Banken an Anleger vertrieben. Sind die Anleger fehlerhaft und nicht anlage- bzw. anlegergerecht beraten worden, gilt es zu prüfen, ob sie ihr Geld zurückfordern können. Dabei sind Anlageberater, Banken bzw. Sparkassen oder auch die Emissionshäuser der Fonds mögliche Haftungsadressaten. Insbesondere wenn Berater Prämien (sog. Kick-Backs) für den Verkauf der Beteiligungen erhalten haben und dies nicht offengelegt haben, bestehen gute Chancen.
Dies gilt auch, wenn Fondsprospekte nicht ausgehändigt wurden oder wesentliche Fehler enthalten bzw. unvollständig sind. Allein die Fondskonstruktion der MPC Deepsea Oil Explorer GmbH & Co. KG ist mit schwer kalkulierbaren Risiken verbunden, die sich aus dem Prospekt nicht unmittelbar erschließen.
So hat sich auch schon das Landgericht Köln mit dieser Fondsbeteiligung MPC Deepsea Oil Explorer GmbH & Co. KG beschäftigt und eine Sparkasse zur Schadensersatzzahlung verurteilt, da sie ihren Pflichten zur anleger- und objektgerechten Beratung verletzt hat. Im Urteil des LG Köln wurde u.a. festgestellt, dass nicht über die erhaltenen Rückvergütungen (sog. Kick-Backs) aufgeklärt wurde. Gleichwohl kommt es immer auf den Einzelfall an, den es zu prüfen gilt.
Es gilt schnell zu handeln und die Ansprüche prüfen zu lassen.
P.S.: Als besonderen Service bieten wir Ihnen an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist kostenlos. Sie erfahren, ob Sie überhaupt Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie an der Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie bitte den Fragebogenaus.