LIGNUM Sachwert Edelholz AG - insolvent !
LIGNUM Sachwert Edelholz AG (Nobilis) - Insolvenzverfahren! – Was Anleger jetzt noch tun können!
„Lignum“ – Lateinisch für Holz! Lignum-Anleger sind wohl noch immer geschockt, wie die Firma LIGNUM Sachwert Edelholz AG in der Pleite landen konnte. Wurden die Anleger auf den Holzweg geführt? Wie konnte es zur Insolvenz kommen?
Die Lignum-Gruppe stellte gern sich gern als stiftungsbasiertes Familienunternehmen dar, das sich dem Geschäft mit europäischen Edelhölzern widmet und eine geschlossene Wertschöpfungs- und Finanzierungskette aufgebaut hat.
Für den angebotenen Vermögensbaustein Europäisches Edelholz, auch mit dem schönen Namen „nobilis“ bezeichnet, wurde mit dauerhafter Vermögens- und Ertragssicherheit jenseits der Kapitalmarktrisiken geworben.
Dazu wurden unterschiedliche Formen der Beteiligung angeboten: „nobilisVita“, „nobilisPriva“, „nobilisRent“. Ob als Ratenzahler mit 100 Euro im Monat oder einer Anlage ab 25.000 Euro, für jeden Anleger gab es eine Beteiligungsmöglichkeit, bei der mit attraktiven Renditen gelockt wurde.
Die Vermögensanlagen wurden über Vertriebspartner unter die Leute gebracht, so dass der Vorstand der LIGNUM Sachwert Edelholz AG stolz berichten konnte, dass demnächst 5000 Käufer mit insgesamt 65 Millionen Euro an dem Vermögensbaustein nobilis beteiligt wären.
Allerdings wurde durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im März 2016 das öffentliche Angebot von Vermögensanlagen der LIGNUM Sachwert Edelholz AG untersagt. Dies gilt für die Produktlinien „nobilisVita“, „nobilisPriva“, „nobilisRent“. Das Verbot gilt so lange, bis für die Vermögensanlagen jeweils ein Prospekt veröffentlicht wird, der den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und den die BaFin gebilligt hat.
Erfahrungsgemäß ist die BaFin-Untersagung eines öffentlichen Angebots von Vermögensanlagen nach dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) ein Warnzeichen und sollte die Anleger alarmieren. Viele Anleger mussten dann leider schlechte Erfahrungen mit ihrer Kapitalanlage machen und kamen zu einer negativen Bewertung ihres Investments.
Mittlerweile überschlagen sich die Ereignisse.
Nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Firma LIGNUM Sachwert Edelholz AG im März 2016 das öffentliche Angebot von Vermögensanlagen verboten hatte, befand sich die Firma LIGNUM Sachwert Edelholz AG vermutlich im Krisenmodus.
Allerdings wurden nach der Kritik der BaFin von der Lignum keine Prospekte veröffentlicht, die den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, vielmehr wurde Insolvenzantrag gestellt. Ein Schock für die Anleger! Der Insolvenzverwalter hat das Kommando übernommen!
Nunmehr befindet sich die Firma LIGNUM Sachwert Edelholz AG im Insolvenzverfahren. Beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg wurde am 28.04.2016 im Insolvenzeröffnungsverfahren angeordnet, dass Rechtsanwalt Rechtsanwalt Prof. Rolf Rattunde aus Berlin als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt wird. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin (LIGNUM Sachwert Edelholz AG) zu zahlen.
Das Insolvenzverfahren wird am Amtsgericht Berlin-Charlottenburg unter dem Aktenzeichen 36l IN 1853/16 geführt.
Es ist nun an Insolvenzverwalter Prof. Rolf Rattunde Licht ins Dunkel zu bringen und die Gläubiger der LIGNUM Sachwert Edelholz AGüber den Fortgang des Insolvenzverfahrens zu informieren. Das ist allerdings nur der Anfang!
Auch für die Firma Lignum Holding GmbH (vormals Lignum Holding AG) wurde ein Insolvenzantrag gestellt! Tragischerweise ist dies gerade die Firma, die den Anlegern eine „erstrangige insolvenzfeste dingliche Sicherheit in Form eines besonderen Pfandrechts“ gewähren sollte.
Wie geht es weiter mit der Lignum-Gruppe! Was ist nun von „dauerhafter Vermögens- und Ertragssicherheit jenseits der Kapitalmarktrisiken“ zu halten? Im Angesichts der Insolvenzen ein mehr als fragwürdiges Versprechen!
Die Lignum-Anleger sind jetzt mit einer Vielzahl von brennenden Fragen konfrontiert. Gibt es auch einen BaFin-Abwickler? Muss ich meine Forderungen bei ihm anmelden oder bekomme ich eine Benachrichtigung über die Rückabwicklung? Was passiert, wenn sich herausstellt, dass die LIGNUM Sachwert Edelholz AG pleite ist und das Insolvenzverfahren eröffnet wird? Welche Rolle spielt der Insolvenzverwalter? Wie kann ich meine Insolvenzforderung anmelden? Wer kommt als Haftungsadressat noch in Frage? Haften die Initiatoren mit ihrem Privatvermögen? Müssen die Vermittler Schadensersatz leisten? Fragen über Fragen?
Die Anleger sollten schnell handeln und ihre Ansprüche prüfen lassen
P.S. Als besonderen Service bieten wir Ihnen an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist kostenlos. Sie erfahren, ob Sie Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie an der Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie bitte den Fragebogen aus.
