LIGNUM Sachwert Edelholz AG-Insolvenzverfahren endlich eröffnet!
Insolvenzanmeldung und was dann? – Weitere Optionen für LIGNUM-Anleger!
Na endlich, werden viele der LIGNUM-Anleger denken. Das hat ja Monate gedauert, bis das Insolvenzverfahren in Sachen LIGNUM Sachwert Edelholz AG eröffnet wurde.
Schon im April 2016 hat das Insolvenzgericht Berlin-Charlottenburg, das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet und Rechtsanwalt Prof. Rolf Rattunde als vorläufigen Insolvenzverwalter eingesetzt.
Nun schließlich die Insolvenzeröffnung im Januar 2017! Das Insolvenzverfahren wird unter dem Aktenzeichen 36l IN 1853/16 beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg geführt. Rechtsanwalt Prof. Rolf Rattunde (Kurfürstendamm 26a, 10719 Berlin) wurde zum Insolvenzverwalter bestellt.
Das Insolvenzgericht fordert die Insolvenzgläubiger, also auch die LIGNUM-Anleger, auf, Insolvenzforderungen gemäß § 38 Insolvenzordnung (InsO) bis zum 01.04.2017 beim Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Bei der Insolvenzanmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben.
Wollen sich die LIGNUM-Gläubiger über die Gründe der Insolvenz und den Fortgang des Insolvenzverfahrens informieren, sollten sie sich den 01.03.2017 dick in ihrem Kalender rot markieren. Dann findet nämlich der sogenannte Berichtstermin statt. Berichtstermin? Was ist das denn? Schauen wir einfach kurz gemeinsam ins Gesetz und finden in § 156 Absatz 1 der Insolvenzordnung die folgende Regelung:
§ 156 InsO
Berichtstermin
(1) Im Berichtstermin hat der Insolvenzverwalter über die wirtschaftliche Lage des Schuldners und ihre Ursachen zu berichten. Er hat darzulegen, ob Aussichten bestehen, das Unternehmen des Schuldners im ganzen oder in Teilen zu erhalten, welche Möglichkeiten für einen Insolvenzplan bestehen und welche Auswirkungen jeweils für die Befriedigung der Gläubiger eintreten würden.
Einen Bericht über die wirtschaftliche Lage des Schuldners, also die LIGNUM Sachwert Edelholz AG,und ihre Ursachen wollten die LIGNUM-Anleger schon lange haben. Offenkundig ist der Berichtstermin ein bedeutsamer Termin im LIGNUM-Insolvenzverfahren. Wer sich informieren will, sollte sich also am 01.03.2017 11:00 Uhr im Amtsgericht Charlottenburg am Amtsgerichtsplatz 1 in 14057 Berlin im Sitzungssaal 218 einfinden.
Es wird sicher interessant, von Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Prof. Rolf Rattunde zu erfahren, was aus den Vermögensanlagen geworden ist, die über Vertriebspartner der LIGNUM-Gruppe unter die Leute gebracht wurden. Der Vorstand der LIGNUM Sachwert Edelholz AGberichtete in der Vergangenheit noch stolz darüber, dass sich ca. 5000 Käufer mit insgesamt 65 Millionen Euro an dem Vermögensbaustein nobilis beteiligt hätten.
Dazu wurden unterschiedliche Formen der Beteiligung angeboten: „nobilisVita“, „nobilisPriva“, „nobilisRent“. Ob als Ratenzahler mit 100 Euro im Monat oder einer Anlage ab 25.000 Euro, für jeden Anleger gab es eine Beteiligungsmöglichkeit, bei der mit attraktiven Renditen gelockt wurde.
Allerdings wurde durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im März 2016 das öffentliche Angebot von Vermögensanlagen der LIGNUM Sachwert Edelholz AG untersagt. Dies gilt für die Produktlinien „nobilisVita“, „nobilisPriva“, „nobilisRent“. Das Verbot gilt so lange, bis für die Vermögensanlagen jeweils ein Prospekt veröffentlicht wird, der den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und den die BaFin gebilligt hat.
Erfahrungsgemäß ist die BaFin-Untersagung eines öffentlichen Angebots von Vermögensanlagen nach dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) ein Warnzeichen und sollte die Anleger alarmieren. Viele Anleger mussten dann leider schlechte Erfahrungen mit ihrer Kapitalanlage machen und kamen zu einer negativen Bewertung ihres Investments.
Schon erstaunlich, dass nach der BaFin-Untersagung im März 2016, bereits im April 2016 der Insolvenzantrag folgte, obwohl doch die Möglichkeit bestand, einen gesetzeskonformen Prospekt zu veröffentlichen. Gab es überhaupt ein tragfähiges Geschäftsmodell und wohin sind die Millionen der LIGNUM-Anleger geflossen? Vielleicht erhalten ja die LIGNUM-Anleger von Insolvenzverwalter Rattunde am 1. März 2017 beim Berichtstermin darauf Antworten.
Aber das kann doch nicht alles gewesen sein! Allerdings nicht! Eine Insolvenzanmeldung ist sicher sinnvoll. Der ein oder andere LIGNUM-Anleger wird sich aber auch fragen, was aus den Versprechen seines Anlageberaters geworden ist und ob er dafür nicht haften müsste.
Sind die LIGNUM-Investments über Anlageberater vertrieben worden, so kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf die Anlageberater erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Anlageberater müssen die Anleger dabei über ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere für die Plausibilitätsprüfung des Prospekt bzw. des zugrundliegenden Geschäftsmodells. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, machen sie sich schadensersatzpflichtig.
Die LIGNUM-Anleger sind jetzt mit einer Vielzahl von brennenden Fragen konfrontiert. Welche Rolle spielt der Insolvenzverwalter? Wie kann ich meine Insolvenzforderung anmelden? Gibt es auch einen BaFin-Abwickler? Muss ich meine Forderungen bei ihm anmelden oder bekomme ich eine Benachrichtigung über die Rückabwicklung? Wer kommt als Haftungsadressat noch in Frage? Haften die Initiatoren mit ihrem Privatvermögen? Müssen die Vermittler oder Anlageberater Schadensersatz leisten? Wen kann ich mit meiner Interessenvertretung beauftragen? Fragen über Fragen?
Die Anleger sollten schnell handeln und ihre Ansprüche prüfen lassen.
PS: Um Rechtssicherheit zu erhalten, bieten wir Ihnen an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist, in Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben, kostenlos. Sie erfahren, ob Sie Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie an der Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie bitte denFragebogen aus. Sie erhalten damit eine Entscheidungsgrundlage!