Kriminalgericht Berlin: Freiheitsstrafe für Eupen
Stand:18.11.2013
Am 14.11.2013 wurde der ehemalige Notar Eupen wegen Untreue und Beihilfe zum Betrug zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Das Landgericht Berlin befand den Angeklagten Eupen für schuldig, in zehn Fällen Untreue zu Lasten der Käufer von Schrottimmobilien durch seine notarielle Beurkundung begangen zu haben. Die Untreue erfolgte in Tateinheit mit Beihilfe zum Betrug.
Eupen hätte durch die Beschwerdeschreiben der geschädigten Anleger erkennen können, dass es sich nicht um Kaufreue handelt. Aus diesen Beschwerdebriefen ist eindeutig hervorgegangen, dass die Käufer durch den Vertrieb falsch beraten worden sind. Diese Vorwürfe hätte Eupen ernst nehmen müssen. Er hätte deshalb bei seinen Beurkundungen aktiv die Umstände des Immobilienkaufs hinterfragen müssen. Als Notar hat er eine Vermögensbetreuungspflicht. Diese hat Eupen nicht wahrgenommen. Er hat die Augen verschlossen und trotz zahlreicher Warnungen einfach weiter gemacht.
Mit der Verurteilung des ehemaligen Notars Eupen wurde ein weiterer Sieg für den Verbraucherschutz errungen. Allerdings stellt diese Verurteilung nur die Spitze des Eisberges dar. Es gibt weitere Notare die es nicht anders gemacht haben. Diese Verurteilung kann nur der Anfang sein.