Kammergericht Berlin: DKB zu Schadensersatz verurteilt
Stand: 18.06.2012
Die DKB ist vom Kammergericht auf Schadensersatz verurteilt worden, so berichtet ein von uns betreuter Anleger. Er kann seine Wohnung jetzt an die DKB zurückgeben und bekommt den ihm darüber hinaus entstandenen Schadensersatz ersetzt. Schon das Landgericht Berlin hatte in diesem Sinne entschieden.
Die DKB hat dagegen Berufung eingelegt. Das Kammergericht hat diese Berufung zurückgewiesen.
Das Gericht hat dabei festgestellt, dass der Anlageberater M. den geschädigten Kapitalanleger falsch beraten hat. In der Beispielberechnung hatte er eine zu geringe monatliche Belastung ausgerechnet. Im Darlehensvertrag selber war noch einmal schriftlich festgehalten worden, dass der Anlageberater M. über die Konditionen des Darlehens aufgeklärt hat.
Das Kammergericht hat nun festgestellt, dass dieses als einheitlicher Vorgang zu verstehen ist. Der Anlageberater M. ist ein Erfüllungsgehilfe der DKB. Die DKB muss sich deshalb das gesamte Handeln des Anlageberaters M. zurechnen lassen.
Wir denken, dass diese Entscheidung einen Durchbruch darstellt. Bislang hatte das Berliner Kammergericht diese Zurechnung nicht sehen wollen.
Das Urteil wurde von der Berliner Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte erstritten. Es ist rechtskräftig.