Drei IBH-Gesellschafterversammlungen zum Jahresende 2018!
Wann folgen die Versammlungsprotokolle und die nächsten Schritte zur Abwicklung in 2019?
Gleich drei IBH-Gesellschafterversammlungen fanden zum Jahresende am 27.12. und 28.12.2018 in München statt. Leider wurde die Weihnachtsbescherung nicht verlängert, sondern die IBH-Anleger mussten wieder schlechte Nachrichten verkraften, die ihnen von Fondsgeschäftsführer Martin S. serviert wurden. Und immer wieder die Fragen, welche Immobilien nun weg sind und ob auch die eigenen IBH-Immobilienfonds in dubiose Darlehenskarussell verstrickt sind. Müssen die IBH-Fondsgesellschafter für die Schulden persönlich haften? Gibt es einen Ausweg? Hier erfahren Sie als IBH-Anleger mehr!
IBH-Gesellschafterversammlungen am Jahresende 2018: Showdown am 27.12.2018 und 28.12.2018!
Am 27.12.2018 und am 28.12.2018 fanden in München gleich drei Gesellschafterversammlungen hintereinander statt. Am 27.12.18 um 10 Uhr für die Zweite Grundbesitz Wohnbaufonds Ost-West GbR und um 15 Uhr für die Grundbesitz Wohnbaufonds Bayern GbR. Am 28.12.2018 folgte um 14 Uhr für die Zweite Grundbesitz Wohnbaufonds Bayern GbR. Zur großen Verwunderung der Gesellschafter war dies ein sehr später Zeitpunkt so kurz vor Ende des Jahres. Die Fonds sind drei von fünf Fonds, bei denen die Firma EMBE durch Ankäufe der BAG/Raiffeisen Volksbanken finanzierten Fonds Mehrheitsgesellschafter wurde. Die Firma EMBE hatte die Firma IBH, vertreten durch deren Geschäftsführer Martin Staraschek per Gerichtsentscheidung gezwungen, die Gesellschafterversammlungen einzuberufen.
IBH-Gesellschafterversammlungen: Verjährungsverzichtserklärungen nur in Einzelfällen!
Im Rahmen des IBH-Darlehenskarussells war es notwendig, die Verjährung verschiedener Darlehensforderungen zu hemmen. Dazu sollten in schriftlichen Umlaufverfahren, sog. Verjährungsverzichtserklärungen durch die IBH-Gesellschafter möglich gemacht werden. Allerdings ist es wohl nur in einem der Fonds (Grundbesitz Wohnbaufonds Bayern GbR) gelungen, eine Verjährungsverzichtserklärung zu ermöglichen. In allen anderen Fällen war die Geschäftsführung gezwungen, noch im Jahr 2018, verjährungshemmende Maßnahmen durchzuführen. Dies soll mit Hilfe von Großkanzleien, den Beratern der IBH, bewerkstelligt werden. Das erklärte Geschäftsführer Staratschek am 27. und 28.12.2018 den anwesenden Gesellschaftern.
IBH-Gesellschafterversammlungen: Zwangsversteigerungen von IBH-Fondsimmobilien!
Bezüglich der durchgeführten Zwangsversteigerungen in den einzelnen Fonds wurden die Zwangsversteigerungen durch die finanzierenden Banken eingeleitet, nachdem die Mieteinnahmen nicht in der erforderlichen Höhe eingingen und die Darlehensrückzahlungen ins Stocken gerieten. Erwähnenswert erscheint, dass die Objekte der Zweite Grundbesitz Wohnbaufonds Ost-West GbR wurden durch die Firma Imro ersteigert wurden. Hier ergibt sich eine Verbindung mit den Herren Beyerl und Hornberger. Käufer und Verkäufer sind gleiche Akteure. Laut Geschäftsführer Staratschek ist keine echte Kontrolle möglich gewesen. Laut Geschäftsführer Staratschek hätte die Kontrolle durch den Treuhänder erfolgen müssen. Bezüglich der Grundbesitz Wohnbaufonds Bayern GbR verfügt die Gesellschaft nach der Zwangsversteigerung nur noch über 8 Stellplätze mit einem Verkehrswert von 20.000 Euro. Ersteigert wurden die Fondsobjekte durch fremde Dritte.
IBH-Gesellschafterversammlungen: Turbulente Diskussionen bei der Zweite Grundbesitz Wohnbaufonds Bayern GbR!
Bezüglich der Zweite Grundbesitz Wohnbaufonds Bayern GbR trug Geschäftführer Staratschek gemäß den Tagesordnungspunkten vor. Es ging turbulent zu. Sehr erregte Anleger meldeten sich zu Wort. Es ging auch um möglicherweise strafrechtlich relevante Themen, woraufhin Geschäftsführer Staratschek eine vorbereitete Erklärung vorlas und sich bei weiteren Fragen immer wieder konkret darauf bezog. Die anwesenden Rechtsanwälte diskutierten untereinander sehr aufgeregt und mit unterschiedlichen Auffassungen. Insbesondere auch wegen der Kosten für die Geschäftsführung der IBH. Es ging dabei auch um Kosten, die durch die Geschäftsführung des Herrn Mulzer entstanden sind und nochmals berechnet werden sollen. Auch die Kosten für die Beratung der IBH durch Rechtsanwälte wurden beanstandet. Insgesamt besteht noch großer Informationsbedarf und die Anleger sind in sehr großer Sorge, zusätzlich zu dem bereits verlorenen Geld noch weiteres Geld zu verlieren. Sie wollen nur raus aus den Fonds. Ihnen ist bewusst, dass sie ihr Geld verloren haben. Sie wollen aber nicht noch mehr draufzahlen.
IBH-Gesellschafterversammlungen: Und wann kommen die Wortprotokolle der IBH-Gesellschafterversammlungen?
In den Versammlungen wurde darauf gedrängt, dass mit dem Protokollversand innerhalb von 4 bis 6 Wochen ein aktueller Statusbericht zu allen Klagen und ein aktualisierter wirtschaftlicher Stand der Fonds übermittelt werden. Leider mussten IBH-Gesellschafter die negative Erfahrung machen, dass auch nach mehreren Monaten noch keine Protokolle der Gesellschafterversammlungen übersandt wurden. Grundsätzlich ist es ja zu begrüßen, dass nach den anfänglichen Querelen zwischen Fondsverwaltung und Treuhänder, Wortprotokolle erstellt werden, allerdings darf die Übersendung nicht Monate dauern. Ebenso sind die IBH-Gesellschafter gespannt, welche Lösungsmöglichkeiten für das dubiose Darlehenskarussell durch IBH-Geschäftsführer Martin Staratschek präsentiert werden können. Dies sollte spätestens am Ende des 1. Quartals des Jahres 2019 erfolgen! Wir bleiben dran!
Und was können IBH-Anleger jetzt tun?
Auch wenn Schadenersatzansprüche gegen Anlageberater und Vermittler 10 Jahre nach Fondsbeitritt verjähren, haben die Anleger weiter ihre Gesellschafterrechte und können diese auch ausüben. So kann die Möglichkeit bestehen, aus wichtigem Grund die Gesellschaftsbeteiligung zu beenden. Sobald man kein Fondsgesellschafter bzw. GbR-Gesellschafter mehr ist, besteht auch keine Zahlungsverpflichtung mehr und der Alptraum kann ein Ende haben.
PS: Um Rechtssicherheit zu erhalten, bieten wir Ihnen an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist, in Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben, kostenlos. Sie erfahren, ob Sie Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie an der Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie bitte den Fragebogen aus. Sie erhalten damit eine Entscheidungsgrundlage!